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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 11 AS 1054/17   

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https://dejure.org/2019,51122
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 11 AS 1054/17 (https://dejure.org/2019,51122)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.11.2019 - L 11 AS 1054/17 (https://dejure.org/2019,51122)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. November 2019 - L 11 AS 1054/17 (https://dejure.org/2019,51122)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 145/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 11 AS 1054/17
    Ob ein in Vollzeit absolvierter konsekutiver (dh auf einen Bachelor-Abschluss aufbauender) Master-Studiengang dem Grunde nach durch BAföG-Leistungen förderungsfähig ist, ist abschließend nach § 2 BAföG im Rahmen einer abstrakten Betrachtungsweise zu bestimmen (Anschluss an BSG, Urteil vom 27. September 2011 - B 4 AS 145/10 R - im vorliegenden Fall bejaht für den Master-Studiengang "Sozialrecht und Sozialwirtschaft" an der Universität Kassel).

    Er ist der Auffassung, dass es sich bei dem Masterstudium des Klägers bei Zugrundelegung des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. September 2011 - B 4 AS 145/10 R - um eine dem Grunde nach durch BAföG-Leistungen förderungsfähige Ausbildung gehandelt habe.

    Entgegen der Auffassung des Klägers handelt es sich bei dem Master-Studiengang "Sozialrecht und Sozialwirtschaft" (Universität K.) nicht um eine von der Förderung durch BAföG-Leistungen ausgeschlossene Weiterbildung (vgl zur fehlenden Förderungsfähigkeit eines Weiterbildungsstudiums etwa: BSG, Urteil vom 27. September 2011 - B 4 AS 145/10 R -, Rn 21).

    Ausweislich des Wortlauts von § 1 der Fachprüfungsordnungen für den Masterstudiengang Sozialrecht und Sozialwirtschaft der Fachbereiche Wirtschaftswissenschaften und Humanwissenschaften der Universität K. und Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule N. (in den Fassungen vom 19. November 2014 sowie vom 29. Juni 2016, abrufbar etwa auf der Internet-Seite https://www.uni-kassel.de/uni/studium/im-studium/pruefungsordnungen/#c15439) handelt es sich bei diesem Studiengang um einen konsekutiven, also einen auf einen Bachelor-Abschluss aufbauenden Studiengang (vgl zur Förderungsfähigkeit eines konsekutiven Masterstudiengangs etwa: BSG, Urteil vom 27. September 2011 - B 4 AS 145/10 R -, Rn 19 ff).

    Nicht abzustellen ist auf die persönlichen Verhältnisse des Betroffenen oder sonstige individuelle Versagensgründe (BSG, Urteil vom 27. September 2011 - B 4 AS 145/10 R - mwN, insbes Rn 14).

    Somit ändert der Umstand, dass der Kläger aufgrund seiner erfolgreich absolvierten Erstausbildung zum Volljuristen für weitere Studiengänge grundsätzlich nicht mehr BAföG-berechtigt ist (vgl zur grundsätzlichen Beschränkung der BAföG-Förderung auf nur eine Ausbildung: BSG, Urteil vom 27. September 2011 - B 4 AS 145/10 R -, Rn 17) nichts an der (grundsätzlichen) Förderungsfähigkeit des konsekutiv ausgestalteten Master-Studiengangs "Sozialrecht und Sozialwirtschaft".

  • LSG Thüringen, 08.03.2006 - L 7 AS 63/06

    Rückforderung von nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 11 AS 1054/17
    Somit greife der Leistungsausschluss nach dem SGB II nicht (so auch: Landessozialgericht - LSG - Thüringen, Beschluss vom 8. März 2017 - L 7 AS 63/06 ER -).
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