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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 11 AS 814/18   

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https://dejure.org/2019,51123
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 11 AS 814/18 (https://dejure.org/2019,51123)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.11.2019 - L 11 AS 814/18 (https://dejure.org/2019,51123)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. November 2019 - L 11 AS 814/18 (https://dejure.org/2019,51123)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 11 AS 813/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 11 AS 814/18
    Wegen der Einzelheiten der Bürgschaft und ihrer Bedingungen wird insoweit auf Bl. 22 ff. der Gerichtsakte - GA - zum Parallelverfahren L 11 AS 813/18 Bezug genommen.

    Auf die Heizkosten soll ein (geschätzter) Betrag von 72, 88 Euro entfallen (15 % von 485, 88 Euro), sodass die Beteiligten von einer Bruttokaltmiete von 413, 00 Euro ausgehen (vgl Schriftsatz der Klägerin vom 6. Oktober 2015 mit Anlagen, Bl 56 ff GA zum Parallelverfahren L 11 AS 813/18 und die im Berufungsverfahren von den Beteiligten unwidersprochen gebliebene Feststellung im Urteil des SG, dort Seite 5).

    Eine endgültige Leistungsfestsetzung erfolgte nicht (vgl Schriftsatz der Klägerin vom 17. November 2019 im Parallelverfahren L 11 AS 813/18, dort Bl. 104 GA).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die zum Verfahren L 11 AS 813/18 übersandten Verwaltungsakten des Beklagten Bezug genommen, die vorgelegen haben und Grundlage der Entscheidungsfindung gewesen sind.

    Denn sowohl die für das Jahr 2016 angefallenen Kosten von monatlich 14, 27 Euro (171,19 Euro insgesamt, vgl Bl. 118 der Gerichtsakte L 11 AS 813/18) als auch die für das Jahr 2015 angefallenen (bei Bescheidung im Monat Juli 2016 bekannten) Kosten von monatlich 11, 19 Euro (134,39 Euro insgesamt) führen unter Hinzunahme der monatlich umgelegten Avalprovision von 8, 33 Euro nicht zu einer Überschreitung der Angemessenheitsgrenze.

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 11 AS 814/18
    Die angemessene Bruttokaltmiete bestimmt sich, weil weder ein schlüssiges Konzept des Beklagten zur Ermittlung der Referenzwerte nicht vorliegt (vgl zu den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept: BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 9/14 R -, BSGE 117, 250-260, SozR 4-4200 § 22 Nr. 81) noch Daten zur Erstellung eines solchen Konzepts erhoben worden oder sonstwie verfügbar sind, grundsätzlich nach dem Wert der Tabelle zu § 12 WoGG für eine Person (hier in der ab dem 1. Januar 2016 gültigen Fassung bei Mietstufe IV für L. im Landkreis O.: 434, 00 Euro ) zzgl eines Sicherheitszuschlages von 10 % (vgl zur Heranziehung der Wohngeldtabelle mit Sicherheitszuschlag bei einem sog Erkenntnisausfall BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 85, Rn 25 ff.).
  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 11 AS 814/18
    Die angemessene Bruttokaltmiete bestimmt sich, weil weder ein schlüssiges Konzept des Beklagten zur Ermittlung der Referenzwerte nicht vorliegt (vgl zu den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept: BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 9/14 R -, BSGE 117, 250-260, SozR 4-4200 § 22 Nr. 81) noch Daten zur Erstellung eines solchen Konzepts erhoben worden oder sonstwie verfügbar sind, grundsätzlich nach dem Wert der Tabelle zu § 12 WoGG für eine Person (hier in der ab dem 1. Januar 2016 gültigen Fassung bei Mietstufe IV für L. im Landkreis O.: 434, 00 Euro ) zzgl eines Sicherheitszuschlages von 10 % (vgl zur Heranziehung der Wohngeldtabelle mit Sicherheitszuschlag bei einem sog Erkenntnisausfall BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 85, Rn 25 ff.).
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 11 AS 814/18
    Es kann dahinstehen, inwieweit die (wohl ausschließlich einmalig) jährlich abgerechneten Nebenkosten für Wasser/Abwasser und Müll, die nach dem aus dem im Verwaltungsvorgang ersichtlichen Abrechnungsturnus jährlich im Februar fällig werden, bei der Ermittlung der im Monat Mai 2016 zugrundezulegenden Bruttokaltmiete durch Umlage eines monatlichen Teilbetrages hinzuzurechnen sind (vgl zur Fälligkeit der Nebenkosten im Monat ihrer Anforderung, begrenzt auf die angemessenen Kosten unter Hinzuziehung der für das Abrechnungsjahr bereits geleisteten KdUH: vgl BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 62/09 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 38).
  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 11 AS 814/18
    Entgegen der Auffassung des SG sei dem Urteil des BSG vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 7/09 R - auch nicht zu entnehmen, dass Bedarfe nach § 22 Abs. 6 SGB II stets auch Bedarfe des § 22 Abs. 1 SGB II seien; denn dann bedürfte es der Regelung des § 22 Abs. 6 SGB II nicht.
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 11 AS 814/18
    Denn die Klägerin hat solange Anspruch auf Übernahme ihrer Verbindlichkeiten aus der Mietkautionsbürgschaft als laufenden Unterkunftsbedarf, solange der Beklagte - was hier im Mai 2016 weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist - die Klägerin nicht auf entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten/-notwendigkeiten hingewiesen hat (§ 14 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - SGB I - vgl zur Pflicht des Leistungsträgers zur sog "Spontanberatung" bei naheliegenden Gestaltungsmöglichkeiten: Kasseler Kommentar/Seewald, § 14 SGB I, Rn 21; vgl zu Hinweispflichten des Leistungsträgers zB bei zivilrechtlich unwirksamen Vereinbarungen: BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 8/09 R -, BSGE 104, 179-185, SozR 4-4200 § 22 Nr. 24).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14 AS 23/07 R

    Arbeitslosengeld II - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 11 AS 814/18
    Streitgegenstand des Berufungsverfahrens sind entsprechend dem mit der Klagebegründung (Schriftsatz vom 12. Februar 2017, Bl. 8 GA) gestellten Antrag der als Rechtsanwältin ua im Sozialrecht tätigen Klägerin auf Übernahme der Avalprovision als Teil der KdUH und der darauf gerichteten Verurteilung des Beklagten durch das SG Lüneburg nur die KdUH im Monat Mai 2016 (vgl zur möglichen Begrenzung des Streitgegenstandes auf die KdUH, weil es sich insoweit um einen abtrennbaren Verfügungssatz handelt: BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14 AS 23/07 R -, Rn 12).
  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 11 AS 814/18
    Denn der dem streitgegenständlichen Bescheid zugrundeliegende Antrag der Klägerin auf Übernahme der Avalprovision als KdUH im Monat Mai 2016 ist als Antrag nach § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) des für diesen Monat zuletzt ergangenen Bescheides vom 14. Januar 2016 auszulegen (vgl insoweit die Rechtsprechung des BSG zu Anträgen auf Übernahme von Mehrbedarfen, exemplarisch: Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 4/14 R -, BSGE 117, 240-250, SozR 4-4200 § 21 Nr. 19, Rn 11 f. mwN).
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