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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 70/08   

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https://dejure.org/2010,46311
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 70/08 (https://dejure.org/2010,46311)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.01.2010 - L 3 KA 70/08 (https://dejure.org/2010,46311)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - L 3 KA 70/08 (https://dejure.org/2010,46311)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 1/07 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessungsgrundlage für die Erhebung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 70/08
    Auch die Abrechnung der Sachkosten durch die Beklagte führe zu einer Steigerung der Vorteile, die Vertragsärzte aus ihrer Mitgliedschaft bei der Beklagten ziehen könnten; die Höhe der Beiträge führe außerdem insgesamt nicht zu einer dauerhaften Überfinanzierung der Körperschaft (Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 28. November 2007 - B 6 KA 1/07 R).

    Eine Verletzung des Äquivalenzprinzips sei in einem vergleichbaren Fall bereits in der BSG-Entscheidung vom 28. November - B 6 KA 1/07 R - verneint worden.

    Das Gesetz macht keine näheren Vorgaben für die Ausgestaltung der Beitragserhebung, sondern überlässt Art und Weise der Einnahmenerhebung dem Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers, der dabei die allgemeinen Grundsätze des Beitragsrechts sowie den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz zu beachten hat (BSG SozR 4-2500 § 72 Nr. 2; SozR 4-2500 § 81 Nr. 3).

    Es genügt hierfür, dass die Beitragshöhe nicht in einem groben Missverhältnis zu den Vorteilen steht, welche die Beiträge abgelten sollen (BSG SozR 4-2500 § 81 Nr. 3 mwN).

    Vielmehr ist entscheidend, dass auch die Erbringung und Vergütung (einschließlich der Kostenerstattung) von Dialyseleistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Folge der Mitgliedschaft der Dialyseärzte bei der KÄV ist, die den Ärzten insgesamt eine Vielzahl von Erleichterungen bei der Erbringung ihrer Tätigkeit vermittelt, zB durch Niederlassungsberatung, Fortbildungsveranstaltungen, Ausstattung mit Verordnungsblättern und anderen Vordrucken etc Überzeugend hat das BSG (SozR 4-2500 § 81 Nr. 3) auf diese umfassenden Vorteile hingewiesen und damit auch die Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung von Kostenerstattungen begründet.

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 70/08
    Zur Begründung hat es auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hingewiesen, wonach die persönliche finanzielle Leistungsfähigkeit maßgebliches Kriterium für die Erhebung von Steuern im abgabenrechtlichen Sinne ist, nicht aber für die Ausgestaltung von Beiträgen, die als so genannte Vorzugslast eine Gegenleistung für die mögliche Inanspruchnahme bestimmter staatlicher Leistungen darstellen und als solche durch ihre Ausgleichsfunktion legitimiert sind (BVerfGE 93, 319, 343 f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2004 - L 3 B 129/03
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 70/08
    Für den Feststellungsantrag war dieser Betrag für acht Quartale anzusetzen, entsprechend der ständigen Senatsrechtsprechung zu feststellenden Entscheidungen, die für vertragsärztliche Honorare in unbestimmten Zeiträumen maßgeblich sind (vgl Beschluss vom 28. Mai 2004 - L 3 B 129/03 KA).
  • BSG, 05.10.1999 - B 6 KA 24/98 R

    Streitwertfestsetzung bei Feststellungsklage

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 70/08
    Ein Abschlag für die Erhebung einer bloßen Feststellungsklage war nicht zu machen, weil davon auszugehen ist, dass die Beklagte als öffentlich-rechtliche Körperschaft ein Feststellungsurteil wie ein Verpflichtungsurteil befolgen wird (BSG, Beschluss vom 05. Oktober 1999 - B 6 KA 24/98 R - juris).
  • BFH, 13.08.1986 - VIII R 181/85

    Bestimmung des Streitwerts bei einer gegen einen eine Geldleistung zum Gegenstand

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 70/08
    In Fällen, in denen ein auf eine Geldleistung gerichteter Verwaltungsakt nur in eingeschränktem, aber nicht näher quantifiziertem Umfang angefochten wird, stellt der Senat in ständiger Rechtsprechung in Anlehnung an Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) für die Streitwertbemessung auf die Hälfte des maximal möglichen Betrags ab (zB Senatsbeschluss vom 04. April 2003 - L 3 KA 7/02 NZB; vgl Beschluss des BFH vom 13. August 1986 - VIII R 181/85 - juris).
  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 40/93

    Krankenversicherung - Dialysebehandlung - Vergütungsanspruch - Vertragsverletzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 70/08
    Kennzeichnend für die Dialysebehandlung bleibt jedoch die enge Verflechtung der technischen Behandlungsvorgänge mit der notwendigen ärztlichen Betreuung, die von den diagnostischen Maßnahmen zur Klärung des für den Patienten in Frage kommenden Dialyseverfahrens über die Auswahl der geeigneten Geräte und Dialysehilfsstoffe bis hin zur regelmäßigen Untersuchung des Patienten, zur Überwachung des Dialysevorganges und zur Hilfeleistung bei auftretenden Komplikationen reicht (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 6).
  • LSG Bayern, 30.04.2003 - L 12 KA 145/01

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Gesamter Vergütungsanspruch des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 70/08
    Wie bereits das Bayerische LSG mit überzeugender Begründung wiederholt dargelegt hat (Urteile vom 30. April 2003 - L 12 KA 145/01 - juris - und vom 09. August 2006 - Breith 2007, 103), ist es den Gebührenansätzen des EBM - die maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Berechnung der vertragsärztlichen Vergütung sind - gerade gemein, dass damit auch Personal- und sächliche Praxiskosten abgegolten werden (vgl insoweit auch Ziffer 2 von A.I Allgemeine Bestimmungen Teil A des EBM in der bis zum 31. März 2005 geltenden Fassung).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 70/08
    Wie das BSG bereits entschieden hat (Urteil vom 09. Dezember 2004 - B 6 KA 84/03 R - juris), reichte insoweit ein einfacher Beschluss, der den Mitgliedern der Beklagten nicht gemäß den Formerfordernissen für Satzungen bekannt gemacht werden musste.
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 70/08
    Das Gesetz macht keine näheren Vorgaben für die Ausgestaltung der Beitragserhebung, sondern überlässt Art und Weise der Einnahmenerhebung dem Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers, der dabei die allgemeinen Grundsätze des Beitragsrechts sowie den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz zu beachten hat (BSG SozR 4-2500 § 72 Nr. 2; SozR 4-2500 § 81 Nr. 3).
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