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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 8 SO 171/08   

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https://dejure.org/2011,20257
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 8 SO 171/08 (https://dejure.org/2011,20257)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.01.2011 - L 8 SO 171/08 (https://dejure.org/2011,20257)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - L 8 SO 171/08 (https://dejure.org/2011,20257)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe für eine studienbedingt erforderliche Vorlesehilfe - Blindenhilfe - kein Einkommenseinsatz - zweckbestimmte Leistung - keine Zweckidentität

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 53 Abs. 3 SGB XII; § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB XII; § 72 Abs. 1 S. 1 SGB XII; § 82 Abs. 1 S. 1 SGB XII; § 83 Abs. 1 SGB XII; § 88 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB XII
    Übernahme der Kosten einer erforderlichen Vorlesehilfe für das Studium i.R.d. Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe für eine studienbedingt erforderliche Vorlesehilfe - Blindenhilfe - kein Einkommenseinsatz - zweckbestimmte Leistung - keine Zweckidentität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten einer erforderlichen Vorlesehilfe für das Studium i.R.d. Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme der Kosten einer erforderlichen Vorlesehilfe für das Studium im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1988 - 6 S 2217/86

    Heranziehung zum Kostenbeitrag für häusliche Ersparnis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 8 SO 171/08
    Damit dient die dem Kläger gewährte Eingliederungshilfe in Gestalt der Übernahme der Kosten der für sein Hochschulstudium erforderlichen Vorlesehilfe nicht (auch nicht teilweise) demselben Zweck wie das pauschal den Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen bezweckenden und stark versorgungsrechtliche Züge aufweisende Landesblindengeld (vgl. ebenfalls eine Zweckidentität von Eingliederungshilfe und Landesblindengeld verneinend: OVG Lüneburg, Urteil vom 13. März 1968 - IV OVG A 150/67 - FEVS, 16, 426; BVerwG, Urteil vom 5. November 1969 - V C 43.69 -, juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. April 1988 - 6 S 2217/86 -, FEVS 38, 247).
  • BVerwG, 05.11.1969 - V C 43.69

    Kosten des Hilfsmittels bei Eingliederungsbeihilfe - Kosten zur Erhaltung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 8 SO 171/08
    Damit dient die dem Kläger gewährte Eingliederungshilfe in Gestalt der Übernahme der Kosten der für sein Hochschulstudium erforderlichen Vorlesehilfe nicht (auch nicht teilweise) demselben Zweck wie das pauschal den Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen bezweckenden und stark versorgungsrechtliche Züge aufweisende Landesblindengeld (vgl. ebenfalls eine Zweckidentität von Eingliederungshilfe und Landesblindengeld verneinend: OVG Lüneburg, Urteil vom 13. März 1968 - IV OVG A 150/67 - FEVS, 16, 426; BVerwG, Urteil vom 5. November 1969 - V C 43.69 -, juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. April 1988 - 6 S 2217/86 -, FEVS 38, 247).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2021 - L 12 SO 330/20

    Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB XII als Sachleistung für

    Während die Eingliederungshilfe in Gestalt der Übernahme der Kosten der für das Hochschulstudium erforderlichen Mobilitätshilfe einer angemessenen Hochschulausbildung dient, wird das Landesblindengeld pauschal als Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gewährt (vgl. § 1 Abs. 1 S. 1 GHBG) und weist starke versorgungsrechtliche Züge auf (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 27.01.2011, L 8 SO 171/08, Rn. 20 m.w.N. juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2019 - L 12 R 175/18
    Bei der beantragten Studienassistenz handelt es sich zudem (auch) um eine mögliche Leistung der Eingliederungshilfe (vgl. nur etwa Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.3.2014 - L 9 SO 497/11; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.4.2012 - L 2 SO 906/12 B; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 27.1.2011 - L 8 SO 171/08; SG München, Urt. v. 12.3.2013 - S 48 SO 155/10, zit. jew. n. juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2019 - L 12 R 175/18
    Bei der beantragten Studienassistenz handelt es sich zudem (auch) um eine mögliche Leistung der Eingliederungshilfe (vgl. nur etwa Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.3.2014 - L 9 SO 497/11; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.4.2012 - L 2 SO 906/12 B; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 27.1.2011 - L 8 SO 171/08; SG München, Urt. v. 12.3.2013 - S 48 SO 155/10, zit. jew. n. juris).
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