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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 2/12 R 207/17   

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https://dejure.org/2019,12326
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 2/12 R 207/17 (https://dejure.org/2019,12326)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.03.2019 - L 2/12 R 207/17 (https://dejure.org/2019,12326)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. März 2019 - L 2/12 R 207/17 (https://dejure.org/2019,12326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der Mitteilung von Bankverbindungen an die Rentenversicherung!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 11/03 R

    Auszahlung von Geldleistungen durch den Rentenversicherungsträger - neue

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 2/12 R 207/17
    Der Leistungsträger ist im Regelfall verpflichtet, dem Wunsch des Leistungsberechtigten zu folgen und die Überweisung einer Geldleistung auf das vom Berechtigten ausdrücklich genannte Bankkonto vorzunehmen (BSG, Urteil vom 14. August 2003 - B 13 RJ 11/03 R -, SozR 4-7610 § 362 Nr. 1).

    Liegt kein Ausnahmetatbestand vor, kommt der Überweisung des geschuldeten Zahlbetrages auf das ursprünglich genannte Konto keine Tilgungswirkung zu (BSG, Urteil vom 14. August 2003 - B 13 RJ 11/03 R -, SozR 4-7610 § 362 Nr. 1, Rn. 20).

    Dabei soll den Wünschen des Berechtigten und Verpflichteten entsprochen werden, soweit sie angemessen sind (BSG, Urteil vom 14. August 2003 - B 13 RJ 11/03 R -, SozR 4-7610 § 362 Nr. 1, Rn. 21).

  • BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 21/99 R

    Gewährung von Altersrente - Lebenslange Verpachtung - Landwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 2/12 R 207/17
    Ausgehend von einer Weiterleitung oder jedenfalls einer durch eine Verrechnung der streitbetroffenen Rentenzahlungen mit Gegenansprüchen der Ehefrau gegen den Kläger fortbestehenden persönlichen Bereicherung stellt sich das Verlangen des Klägers auf nochmalige Auszahlung der streitbetroffenen Rentenzahlungen jedenfalls als treuwidrig dar (entsprechend BGH, Urteil vom 14. Juli 2008 - II ZR 132/07 -, NJW-RR 2008, 1512, Rn. 19; vgl. zum Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens unter Berücksichtigung des § 242 BGB auch BSG, U.v. 19. Oktober 2000 - B 10 LW 21/99 R - SozR 3-5868 § 21 Nr. 2).
  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 44/04

    Anwaltshaftung bei gerichtlicher Fehlentscheidung; Voraussetzungen der Zurechnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 2/12 R 207/17
    Letztlich beinhaltet die Mitteilung einer neuen Bankverbindung auch einen Auftrag zur Überweisung der zu erbringenden Leistungen auf das neue Konto; auch nach zivilrechtlichen Grundsätzen ist der Auftragnehmer (insoweit also im vorliegenden Zusammenhang der Sozialleistungsträger) verpflichtet, Weisungen (wie hier in Form der Weisung zur Überweisung auf das neu mitgeteilte Konto) verlässlich umzusetzen (BGH, Urteil vom 15.11.2007 - IX ZR 44/04 - NJW 2008, 1309).
  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 132/07

    Zulässigkeit und Erledigung einer Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 2/12 R 207/17
    Ausgehend von einer Weiterleitung oder jedenfalls einer durch eine Verrechnung der streitbetroffenen Rentenzahlungen mit Gegenansprüchen der Ehefrau gegen den Kläger fortbestehenden persönlichen Bereicherung stellt sich das Verlangen des Klägers auf nochmalige Auszahlung der streitbetroffenen Rentenzahlungen jedenfalls als treuwidrig dar (entsprechend BGH, Urteil vom 14. Juli 2008 - II ZR 132/07 -, NJW-RR 2008, 1512, Rn. 19; vgl. zum Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens unter Berücksichtigung des § 242 BGB auch BSG, U.v. 19. Oktober 2000 - B 10 LW 21/99 R - SozR 3-5868 § 21 Nr. 2).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 2/12 R 207/17
    Beweisanträge, die so unbestimmt bzw. unsubstantiiert sind, dass im Grunde erst die Beweisaufnahme selbst die entscheidungs- und damit beweiserheblichen Tatsachen aufdecken soll bzw. die allein den Zweck haben, dem Beweisführer, der nicht genügend Anhaltspunkte für seine Behauptungen angibt, erst die Grundlage für substantiierte Tatsachenbehauptungen zu verschaffen, brauchen dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahezulegen; sie sind als Beweisausforschungs- bzw. -ermittlungsanträge auch im vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten sozialgerichtlichen Verfahren unzulässig (BSG, U.v. 19. Oktober 2011 - B 13 R 33/11 R -).
  • OLG Schleswig, 27.01.2012 - 5 U 4/12

    Rechtliche Einordnung des Girovertrages; Sorgfaltspflichten der Bank bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 2/12 R 207/17
    Für die am Überweisungsverkehr beteiligten Banken gibt es - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 675r BGB - keine Pflicht mehr zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 5 U 4/12 - juris).
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