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LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2010 - L 9 AS 267/09 |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.04.2010 - L 9 AS 267/09 (https://dejure.org/2010,16651)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. April 2010 - L 9 AS 267/09 (https://dejure.org/2010,16651)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Fernsehgerät - abtrennbarer Streitgegenstand
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 21 Abs. 1a Nr. 6 BSHG; § 20 Abs. 1 SGB II; § 23 SGB II; § 95 SGG
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Zugehörigkeit eines gebrauchten Fernsehgerätes zur Wohnungserstausstattung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Zugehörigkeit eines gebrauchten Fernsehgerätes zur Wohnungserstausstattung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Zugehörigkeit eines gebrauchten Fernsehgerätes zur Wohnungserstausstattung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 22.01.2009 - S 13 AS 1789/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2010 - L 9 AS 267/09
- BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 75/10 R
Wird zitiert von ... (4)
- SG Berlin, 20.11.2013 - S 205 AS 4714/11
Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - …
Die Frage der Zugehörigkeit einer Küchenarbeitsplatte für die Wohnung betrifft eine Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle und ist bisher höchstrichterlich nicht entschieden ( vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 27.04.2010 - L 9 AS 267/09, Rn. 20, juris, zum Fernsehgerät). - LSG Hamburg, 10.02.2011 - L 5 AS 84/08 Bei dem Anspruch auf Leistungen für Erstausstattungen handelt es sich um einen eigenständigen abtrennbaren Streitgegenstand über den eine gesonderte Entscheidung des zuständigen Trägers ergehen kann (BSG, Urteil vom 19.9.2008, Az. B 14 AS 64/07 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.4.2010, Az. L 9 AS 267/09, beide in juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2012 - L 11 AS 319/11 Diese Auffassung wurde maßgeblich darauf gestützt, dass wegen der weiten Verbreitung von Fernsehgeräten in deutschen Haushalten ein Fernsehgerät für ein an herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen erforderlich sei (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. April 2010 - L 9 AS 267/09;… vgl. BSG, a.a.O., Rn 20 m.w.N.).
- SG Lüneburg, 09.07.2010 - S 46 AS 275/10 Auch die Ausstattung mit einem gebrauchten Fernsehgerät gehört inzwischen zum üblichen Wohnstandard (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.4.2010 - L 9 AS 267/09 -).