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LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 13 VG 6/01 |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.06.2002 - L 13 VG 6/01 (https://dejure.org/2002,21446)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - L 13 VG 6/01 (https://dejure.org/2002,21446)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Begriff - Unterlassungsdelikt - unterlassene Hilfeleistung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Begriff - Unterlassungsdelikt - unterlassene Hilfeleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bremen, 08.05.2001 - S 15 VG 23/00
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 13 VG 6/01
- BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 11/02 B
Wird zitiert von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 VG 1/03
Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff iS des § 1 Abs 1 OEG - unterlassene …
Dementsprechend besteht nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG bei unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen nach dem OEG (Beschluss vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 11/02 B - und Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 - vgl. auch: Urteil des 13. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Juni 2002 - L 13 VG 6/01).Sieht man § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB als sog. echtes Unterlassungsdelikt an (so etwa: Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, § 221 Rn 3 mit umfangreichen weiteren Nachweisen), scheidet zumindest nach der Rechtsprechung des 13. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 27. Juni 2002 - L 13 VG 6/01) eine Entschädigung nach dem OEG von vornherein aus.
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