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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2007 - L 2 R 201/07   

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https://dejure.org/2007,16369
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2007 - L 2 R 201/07 (https://dejure.org/2007,16369)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.06.2007 - L 2 R 201/07 (https://dejure.org/2007,16369)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - L 2 R 201/07 (https://dejure.org/2007,16369)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger Handwerker - Bezieher eines Existenzgründungszuschusses - Verfassungsmäßigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 421 l SGB III; § 2 S. 1 Nr. 8 u. 10 SGB VI; § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB VI
    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erhalt eines Existenzgründungszuschusses von der Bundesagentur für Arbeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erhalt eines Existenzgründungszuschusses von der Bundesagentur für Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versicherungspflicht der Bezieher eines Existenzgründungszuschusses in der gesetzlichen Rentenversicherung nach der Befreiung selbständiger Handwerker von der Versicherungspflicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 05.07.2006 - B 12 RA 4/05 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - für mehrere Auftraggeber tätiger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2007 - L 2 R 201/07
    Ebenso wenig ist es verfassungsrechtlich zu beanstanden, dass der Gesetzgeber aus der Gruppe versicherungspflichtiger Selbstständiger einzelne Gruppen versicherungspflichtiger Selbstständiger herausgelöst und diese eigenständig strukturiert hat (vgl. dazu im einzelnen: BSG, U.v. 5 Juli 2006 - B 12 RA 4/05 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 9).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2009 - L 2 R 614/08
    Da der Kläger ab dem 01.06.2006 nach § 421 l SGB III einen Existenzgründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat, unterlag er ab diesem Zeitpunkt für die Dauer der Zuschussgewährung der Rentenversicherungspflicht nach § 2 S. 1 Nr. 10 SGB VI. Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 27.06.2007 (L 2 R 201/07, veröffentlicht in JURIS) umfassend dargelegt hat, unterliegen nach dem klaren Wortlaut dieser (durch Art. 4 Nr. 1 Buchst. a, Buchst. bb des Gesetzes v. 23.12.2002 - BGBl. I, 4621 - mit Wirkung vom 01.01.2003 eingeführten) Norm alle selbständig tätigen Personen für die Dauer des Bezugs eines Zuschusses nach § 421 l des Dritten Buches der Rentenversicherungspflicht.
  • SG Oldenburg, 25.11.2008 - S 5 R 216/06
    Wie die Beklagte in den angefochtenen Bescheiden zutreffend ausgeführt hat, besteht für die Dauer des Bezuges eines Existenzgründerzuschusses nach § 421 l SGB III eine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung nach § 2 Satz 1 Nr. 10 SGB VI. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese gesetzliche Vorschrift bestehen nicht (vgl. Urteil d. LSG Niedersachsen v. 27.06.2007 - Az. L 2 R 201/07, zitiert nach juris-Datenbank ).
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