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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2018 - L 7 AL 22/18 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2018 - L 7 AL 22/18 B ER (https://dejure.org/2018,22245)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.06.2018 - L 7 AL 22/18 B ER (https://dejure.org/2018,22245)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - L 7 AL 22/18 B ER (https://dejure.org/2018,22245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 140/90

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2018 - L 7 AL 22/18
    Wann die Voraussetzungen des Versagungsgrundes der Unzuverlässigkeit, der einen gerichtlich nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff darstellt (BSG, Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 140/90 - SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 3 = juris Rn. 26), verwirklicht sind, ergibt sich nicht abschließend aus dem AÜG.

    Unter Berücksichtigung der Beispielsfälle des § 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG und des Schutzzweckes des AÜG muss ein Antragsteller als unzuverlässig angesehen werden, wenn in seiner Person Tatsachen vorliegen, denen zufolge zu besorgen ist, dass er sein Gewerbe nicht in Einklang mit den bestehenden rechtlichen Vorschriften ausüben wird (BSG, Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 140/90 - SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 3 = juris Rn. 26).

    Maßgebend ist hierbei eine Prognose für die Zukunft, d.h. ein aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen der Vergangenheit und der Gegenwart gezogener Schluss auf ein wahrscheinliches zukünftiges Verhalten der Antragstellerin, für die der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht maßgebend ist (BSG, Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 140/90 - SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 3 = juris Rn. 26; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2017 - L 2 AL 75/17

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit (AL)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2018 - L 7 AL 22/18
    Zum Kernbereich zählen die Vergütung, Ansprüche auf Erholungsurlaub und sonstige Ansprüche auf geldwerte Leistungen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER).

    Maßgebend ist hierbei eine Prognose für die Zukunft, d.h. ein aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen der Vergangenheit und der Gegenwart gezogener Schluss auf ein wahrscheinliches zukünftiges Verhalten der Antragstellerin, für die der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht maßgebend ist (BSG, Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 140/90 - SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 3 = juris Rn. 26; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - L 1 AL 4/01
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2018 - L 7 AL 22/18
    Diese "Unzuverlässigkeit" ist nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift nicht nur bei der Neuerteilung, sondern auch bei jeder Verlängerung der Erlaubnis zu prüfen (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 2012 - L 1 AL 4/01 - juris Rn. 50).
  • ArbG Marburg, 26.11.2010 - 2 Ca 123/10

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes - aufeinanderfolgende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2018 - L 7 AL 22/18
    Auch hier wäre substantiierter Vortrag der Antragstellerin erforderlich gewesen, um den Vorwurf der Antragsgegnerin zu entkräften, die Antragstellerin habe sich nicht an bestehende Rechtsprechung gehalten wie die Entscheidung zur Probezeitvereinbarung des Arbeitsgerichts Marburg vom 26. November 2010 (2 Ca 123/10).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2013 - L 4 R 4381/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Nachforderung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2018 - L 7 AL 22/18
    Ist keiner dieser Fälle der erkennbaren Aussichtslosigkeit der Klage bzw. des Widerspruchs oder der erkennbaren Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes gegeben, so sind die beteiligten Interessen anhand sonstiger Umstände im Einzelfall zu ermitteln und gegeneinander abzuwägen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. März 2013 - L 4 R 4381/12 ER-B; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt 2017, SGG, 12. Auflage, § 86b, Rn. 12e ff, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - L 13 AL 3438/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - erstmalige Erlaubnis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2018 - L 7 AL 22/18
    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg habe mit Beschluss vom 11. März 2011 (L 13 AL 3438/10 ER-B) im Zusammenhang mit der erforderlichen Zuverlässigkeit gem. § 3 Abs. 1 AÜG entschieden, dass zugunsten der Behörde eine Beweiserleichterung bestehe, nach der nicht das Vorliegen des Versagungsgrundes selbst bewiesen werden müsse, sondern nur die Tatsachen, die diese Annahme rechtfertigen würden (Vermutungswirkung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2017 - L 7 AL 121/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2018 - L 7 AL 22/18
    Am 7. September 2017 beantragte die Antragstellerin beim Sozialgericht (SG) Lüneburg die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs (Az. S 7 AL 121/17 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2018 - L 7 AL 163/18

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen den Widerruf einer Erlaubnis nach

    Sind die Erfolgsaussichten nicht in dieser Weise abschätzbar, so hat eine allgemeine Interessenabwägung hinsichtlich der Folgen für die jeweiligen Beteiligten bei der Aufrechterhaltung der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehung zu erfolgen (vgl. Beschluss des Senats vom 27. Juni 2018 - L 7 AL 22/18 B ER - Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Aufl. 2017, § 86b Rn 12 ff).

    Die Unzuverlässigkeit kann sich aber auch aus einer Summierung von Umständen und kleinen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften ergeben, die für sich allein keinen Versagungsgrund rechtfertigen könnten (Beschluss des Senats vom 27. Juni 2018 - L 7 AL 22/18 B ER).

  • SG Kiel, 05.07.2019 - S 6 AL 2/19

    Recht der Arbeitnehmerüberlassung: Erteilung einer Erlaubnis zur

    Diese "Unzuverlässigkeit" ist nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift nicht nur bei der Neuerteilung, sondern auch bei jeder Verlängerung der Erlaubnis zu prüfen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juni 2018, Az. L 7 AL 22/18 B ER - zitiert nach juris).

    Die Unzuverlässigkeit kann sich aber auch aus einer Summierung solcher Umstände ergeben, die für sich allein keinen Versagungsgrund rechtfertigen könnten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juni 2018, Az. L 7 AL 22/18 B ER - zitiert nach juris).

    Bietet der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts - wie vorliegend - keine genügenden Anhaltspunkte, ist ein Streitwert von 5.000,- ? anzunehmen, § 52 Abs. 2 GKG; eine konkrete Bestimmung des Streitwerts scheidet bei dem vorliegenden Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Versagung der Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung aus (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juni 2018, Az. L 7 AL 22/18 B ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 1. Oktober 2015, Az. L 2 AL 39/15 B ER - beide zitiert nach juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2019 - L 11 AL 27/19

    Widerruf einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung; Begriff der

    Die Unzuverlässigkeit eines Verleihers kann sich aufgrund des Verstoßes gegen arbeitsrechtliche Kernprinzipien auch wegen einer Summierung von kleineren Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften ergeben, die für sich allein keinen Versagungsgrund rechtfertigen könnten (Anschluss an Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juni 2018 - L 7 AL 22/18 B ER -).

    Die Unzuverlässigkeit kann sich allerdings auch aus einer Summierung von Umständen und kleineren Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften ergeben, die für sich allein keinen Versagungsgrund rechtfertigen könnten (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.06.2018 - L 7 AL 22/18 B ER -) Maßgebend ist hierbei eine Prognose für die Zukunft, d. h. ein aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen der Vergangenheit und der Gegenwart gezogener Schluss auf ein wahrscheinliches zukünftiges Verhalten der Antragstellerin (BSG, Urteil vom 06.02.1992 - 7 Rar 140/90 -).

  • LSG Sachsen, 27.08.2019 - L 3 AL 70/19

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Die Unzuverlässigkeit kann sich jedoch auch aus einer Summierung solcher Umstände ergeben, die für sich allein keinen Versagungsgrund rechtfertigen könnten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juni 2018 - L 7 AL 22/18 B ER - juris Rdnr. 21; Wank, a. a. O. § 3 AÜG Rdnr. 2 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2019 - L 20 AL 188/18

    Anspruch auf Verlängerung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von

    Maßgebend ist hierbei eine Prognose für die Zukunft, d.h. ein aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen der Vergangenheit und der Gegenwart gezogener Schluss auf ein wahrscheinliches zukünftiges Verhalten der Antragstellerin, für die - vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung im Hauptsacheverfahren - der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht maßgebend sein dürfte (so jedenfalls BSG, Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 140/90 Rn. 26; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juni 2018 - L 7 AL 22/18 B ER Rn. 21).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2019 - L 7 AL 83/19
    Die Unzuverlässigkeit kann sich aber auch aus einer Summierung von Umständen und kleinen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften ergeben, die für sich allein keinen Versagungsgrund rechtfertigen könnten (Beschluss des Senats vom 27. Juni 2018 - L 7 AL 22/18 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2019 - L 11 AL 49/19
    Die Unzuverlässigkeit kann sich allerdings auch aus einer Summierung von Umständen und kleineren Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften ergeben, die für sich allein keinen Versagungsgrund rechtfertigen könnten (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.06.2018 - L 7 AL 22/18 B ER -) Maßgebend ist hierbei eine Prognose für die Zukunft, d. h. ein aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen der Vergangenheit und der Gegenwart gezogener Schluss auf ein wahrscheinliches zukünftiges Verhalten der Antragstellerin (BSG, Urteil vom 06.02.1992 - 7 Rar 140/90 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 7 AL 156/18
    Die Unzuverlässigkeit kann sich aber auch aus einer Summierung von Umständen und kleinen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften ergeben, die für sich allein keinen Versagungsgrund rechtfertigen könnten (Beschluss des Senates vom 27. Juni 2018 - L 7 AL 22/18 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2019 - L 11 AL 46/19
    Die Unzuverlässigkeit kann sich allerdings auch aus einer Summierung von Umständen und kleineren Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften ergeben, die für sich allein keinen Versagungsgrund rechtfertigen könnten (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juni 2018 - L 7 AL 22/18 B ER - Beschlüsse des erkennenden Senats vom 17. Juni 2019 - L 11 AL 27/19 B ER- und 19. August 2019 - L 11 AL 49/19 B ER -).
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