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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2018 - L 16 KR 504/18 B ER   

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https://dejure.org/2018,40477
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2018 - L 16 KR 504/18 B ER (https://dejure.org/2018,40477)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.11.2018 - L 16 KR 504/18 B ER (https://dejure.org/2018,40477)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. November 2018 - L 16 KR 504/18 B ER (https://dejure.org/2018,40477)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Kein Cannabis bei ADS/ADHS

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Kostenübernahme für die Versorgung eines Krankenversicherten mit Medizinal-Cannabisblüten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 31 Abs. 6 S. 1; GG Art. 19 Abs. 4
    Kostenübernahme für die Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kein Cannabis bei ADS/ADHS

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 52 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Arzneimittelversorgung | Cannabis | Schwerwiegende Erkrankung/Zweifelhafter Nutzen durch Cannabis bei ADHS

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkasse muss Kosten für Cannabis-Therapie von ADS/ADHS-Patienten nicht übernehmen - Medizinische Studienlage lässt Nutzen von Cannabis bei ADS/ADHS-Erkrankung zweifelhaft erscheinen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.06.2018 - 1 BvR 733/18

    Genügend intensive Durchdringung der Sach- und Rechtslage kann für Entscheidungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2018 - L 16 KR 504/18
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann ( BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 6. August 2014, - 1 BvR 1453/12- unter Bezugnahme auf BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; so auch Nichtannahmebeschluss bei Versagung von Eilrechtsschutz bzgl der Versorgung mit Medizinal-Cannabis vom 26. Juni 2018 - 1 BvR 733/18).

    Allerdings hat das BVerfG festgehalten, dass sich aus den aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Anforderungen an den fachgerichtlichen Eilrechtsschutz nur ausnahmsweise die Notwendigkeit einer Vollprüfung ergibt ( BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Juni 2018 - 1 BvR 733/18 - mwN).

  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2018 - L 16 KR 504/18
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann ( BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 6. August 2014, - 1 BvR 1453/12- unter Bezugnahme auf BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; so auch Nichtannahmebeschluss bei Versagung von Eilrechtsschutz bzgl der Versorgung mit Medizinal-Cannabis vom 26. Juni 2018 - 1 BvR 733/18).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2018 - L 16 KR 504/18
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann ( BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 6. August 2014, - 1 BvR 1453/12- unter Bezugnahme auf BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; so auch Nichtannahmebeschluss bei Versagung von Eilrechtsschutz bzgl der Versorgung mit Medizinal-Cannabis vom 26. Juni 2018 - 1 BvR 733/18).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2018 - L 16 KR 504/18
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann ( BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 6. August 2014, - 1 BvR 1453/12- unter Bezugnahme auf BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; so auch Nichtannahmebeschluss bei Versagung von Eilrechtsschutz bzgl der Versorgung mit Medizinal-Cannabis vom 26. Juni 2018 - 1 BvR 733/18).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2018 - L 16 KR 402/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2018 - L 16 KR 504/18
    Als Mediziner und aufgrund seiner Therapiethesen ist er umstritten ( vgl Beschluss des erkennenden Senates vom 11. Oktober 2018 - L 16 KR 402/18 B ER ).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.12.2018 - L 5 KR 125/18

    Krankenversicherung - Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten

    Eine solche Mindestevidenz im Sinne des Vorliegens erster wissenschaftlicher Erkenntnisse, dass bei der Erkrankung Morbus Crohn oder einer ADHS durch den Einsatz von Cannabinoiden ein therapeutischer Erfolg zu erwarten ist, wurde aber weder von den die Klägerin behandelnden Ärzten angegeben noch lässt sich dies aus den Stellungnahmen des MDK ableiten (zu Zweifeln bezüglich des Nutzens von Cannabis bei Einsatz zur Behandlung einer ADHS: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.11.2018 - L 16 KR 504/18 B ER - juris Rn 20).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2019 - L 4 KR 199/19
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Klägers zum Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen ist ohne Erfolg geblieben (Beschluss vom 27. November 2018 - L 16 KR 504/18 B ER).

    Dr. I. habe im ER-Verfahren (S 40 KR 4031/18 ER bzw. L 16 KR 504/18 B ER) eine begründete Einschätzung zur therapeutischen Notwendigkeit der Verordnung von Cannabis abgegeben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Prozessakten zum Verfahren S 40 KR 4031/18 ER bzw. L 16 KR 504/18 B ER sowie die Verwaltungsakte der Beklagten Bezug genommen.

    Aus den im Verfahren S 40 KR 4031/18 ER bzw. L 16 KR 504/18 BER beigezogenen Befundberichten lässt sich das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung im Sinne des § 31 Abs. 6 Satz 1 SGB V ebenfalls nicht entnehmen.

  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2022 - L 4 KR 95/22

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Versorgung mit Cannabis bei ADHS -

    Allerdings ist eine gerichtliche Vollprüfung im Eilverfahren auch bei einem Streit um die Versorgung mit medizinischen Behandlungsleistungen - wie Arzneimitteln - nur ausnahmsweise verfassungsrechtlich geboten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Juni 2018 - a.a.O., Rn. 4; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. November 2018 - L 16 KR 504/18 B ER - juris, Rn. 14).

    Findet eine gemessen am Gewicht der geltend gemachten Grundrechtsverletzungen genügend intensive Durchdringung der Sach- und Rechtslage statt, reicht es aus, wenn das Gericht eine summarische Prüfung vornimmt, sofern es den Ausgang des Hauptsachverfahrens für weitgehend zuverlässig prognostizierbar hält (BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Juni 2018 - a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. November 2018 - a.a.O.).

    ADHS ist nicht generell oder regelhaft als schwerwiegende Erkrankung im Sinne von § 31 Abs. 6 Satz 1 SGB V einzustufen (vgl. bereits LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. November 2018 - a.a.O., Rn. 18 f.).

  • SG Frankfurt/Main, 11.10.2021 - S 25 KR 313/18
    Cannabis stelle keine anerkannte Ausweichbehandlung bei ADS/ADHS dar (Verweis auf Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - L 16 KR 504/18 B ER).
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