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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2020 - L 9 R 230/18   

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https://dejure.org/2020,76307
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2020 - L 9 R 230/18 (https://dejure.org/2020,76307)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.01.2020 - L 9 R 230/18 (https://dejure.org/2020,76307)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - L 9 R 230/18 (https://dejure.org/2020,76307)
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  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 1/97

    Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers, Spontanberatung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2020 - L 9 R 230/18
    Der Versicherungsträger ist nämlich auch dann, wenn Versicherte nicht ausdrücklich eine Beratung verlangen, gehalten, die Versicherten bei Vorliegen eines konkreten Anlasses von sich aus "spontan" auf klar zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, dass sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nutzen würde, um sozialrechtliche Nachteile zu vermeiden (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 8 RKn 1/97, Rn. 17).

    Ergeben sich dabei Gestaltungsmöglichkeiten des Versicherungs- oder Leistungsverhältnisses, die auch jeder verständige Versicherte mutmaßlich nutzen würde, dann trifft den Versicherungsträger eine spontane Beratungspflicht gegenüber dem einzelnen Versicherten (BSG, Urteil vom 9. Dezember 1997, a.a.O.).

  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 39/01 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Hinweispflicht des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2020 - L 9 R 230/18
    Schließlich muss der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 14. November 2002 - B 13 RJ 39/01 R, Rn. 30).

    Die nach bestimmten leistungsrechtlichen Kriterien abrufbaren Daten in den jeweiligen Versicherungskonten erlauben die Prüfung und Feststellung, ob von einem Versicherten für einen möglichen Leistungsbezug, d.h. für eine ihm "naheliegende Gestaltungsmöglichkeit", bereits der entsprechende Antrag gestellt worden oder dies aus einer dann zu vermutenden Unkenntnis des Berechtigten unterblieben ist (BSG, Urteil vom 14. November 2002 - B 13 RJ 39/01 R, Rn. 35).

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VG 3/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsbeginn - Verschulden - gesetzlicher Vertreter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2020 - L 9 R 230/18
    Eine zurechenbare Beratungspflichtverletzung wird von der Rechtsprechung des BSG auch dann angenommen, wenn die Zuständigkeitsbereiche beider Stellen materiell-rechtlich eng miteinander verknüpft sind, die andere Behörde im maßgeblichen Zeitpunkt aufgrund eines bestehenden Kontaktes der aktuelle "Ansprechpartner" des Berechtigten ist und sie - die Behörde - aufgrund der ihr bekannten Umstände erkennen kann, dass bei dem Berechtigten im Hinblick auf das andere sozialrechtliche Gebiet ein dringender Beratungsbedarf in einer gewichtigen Frage besteht (vgl. hierzu insgesamt: BSG, Urteil vom 30. September 2009 - B 9 VG 3/08 R).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R

    Hinterbliebenenrente - Auskunfts- und Beratungspflicht des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2020 - L 9 R 230/18
    Es liegt auch keine Pflichtverletzung des Landkreises I. (Sozialhilfebehörde) vor, die sich die Beklagte eventuell zurechnen lassen müsste (vgl. BSG, Urteil vom 06. Mai 2010 - B 13 R 44/09 R -, juris Rn. 30).
  • BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16

    Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2020 - L 9 R 230/18
    Soweit der Kläger auf Rechtsprechung des BGH (ggf. gemeint: Urteil vom 2. August 2018 - III ZR 466/16) hinweist, ergibt sich kein anderes Ergebnis.
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