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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2021 - L 10 VE 11/16   

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https://dejure.org/2021,3953
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2021 - L 10 VE 11/16 (https://dejure.org/2021,3953)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.01.2021 - L 10 VE 11/16 (https://dejure.org/2021,3953)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Januar 2021 - L 10 VE 11/16 (https://dejure.org/2021,3953)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Träge Augen - Impfschaden nicht nachgewiesen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entschädigung nur bei nachgewiesenem Impfschaden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Träge Augen - Impfschaden nicht nachgewiesen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Impfschaden eines Soldaten? - Die bloße Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs begründet keinen Anspruch auf Entschädigung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Impfschaden - wer zahlt?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nachweis eines Impfschadens

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Staatliche Haftung bei Impfschäden nur, wenn eine Kausalität wahrscheinlich ist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Entschädigung für nicht nachgewiesenen Impfschaden - Bloße Möglichkeit einer Schädigung begründet keinen Entschädigungsanspruch

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R

    Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2021 - L 10 VE 11/16
    Die aktuell geltende medizinische Lehrmeinung ist hierbei im Grundsatz den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) zu entnehmen (s. dazu auch die Hinweise auf S. 5 der Einleitung zu der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Versorgungsmedizin-Verordnung, deren Anlage "Versorgungsmedizinische Grundsätze" (im Folgenden: VMG) allein aus Rechtsgründen keine Ausführungen mehr zu Kausalitätsbeurteilungen einzelner Krankheitsbilder enthält), solange sich keine Anzeichen dafür ergeben, dass diese den aktuellen Kenntnisstand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr beinhalten (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011, Az.: B 9 VJ 1/10 R, SozR 4-3851 § 60 Nr. 4; der Senat folgt in ständiger Rechtsprechung auch zum Impfschadensrecht dieser ständigen Spruchpraxis des Bundessozialgerichts vgl. dazu zuletzt Urteil vom 5. November 2020, L 10 VE 46/17).

    Die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 7. April 2011, B 9 VJ 1/10 R, veröffentlicht in juris, Rn. 36 ff.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2020 - L 10 VE 46/17

    Aluminiumhydroxid; Fatigue; Havrix 1440; Impfschaden; Multiple Sklerose

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2021 - L 10 VE 11/16
    Die aktuell geltende medizinische Lehrmeinung ist hierbei im Grundsatz den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) zu entnehmen (s. dazu auch die Hinweise auf S. 5 der Einleitung zu der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Versorgungsmedizin-Verordnung, deren Anlage "Versorgungsmedizinische Grundsätze" (im Folgenden: VMG) allein aus Rechtsgründen keine Ausführungen mehr zu Kausalitätsbeurteilungen einzelner Krankheitsbilder enthält), solange sich keine Anzeichen dafür ergeben, dass diese den aktuellen Kenntnisstand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr beinhalten (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011, Az.: B 9 VJ 1/10 R, SozR 4-3851 § 60 Nr. 4; der Senat folgt in ständiger Rechtsprechung auch zum Impfschadensrecht dieser ständigen Spruchpraxis des Bundessozialgerichts vgl. dazu zuletzt Urteil vom 5. November 2020, L 10 VE 46/17).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2021 - L 10 VE 11/16
    Haben zu einem Erfolg (dem Eintritt eines Körperschadens) mehrere Bedingungen beigetragen, so sind nur diejenigen Bedingungen Ursache im Rechtssinn, die von ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Schadens wenigstens der Bedeutung und Tragweite der Summe der anderen Bedingungen annähernd gleichwertig sind (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014, Az.: B 9 V 6/13 R, SozR 4-7945 § 3 Nr. 1; insoweit unterscheidet sich die Bewertung von den im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Grundsätzen: BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, Az.: B 2 U 1/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 19.08.1981 - 9 RVi 5/80
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2021 - L 10 VE 11/16
    Zwischen beiden bestehen bezüglich der Kausalität lediglich graduelle Unterschiede (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 1981, 9 RVi 5/80, veröffentlicht in juris, Rn. 27).
  • BSG, 10.11.1993 - 9a RV 41/92

    Kannversorgung - multiple Sklerose - Regelung der Ermessensausübung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2021 - L 10 VE 11/16
    Die Verwaltung ist nicht ermächtigt, bei allen Krankheiten ungewisser Genese immer die Möglichkeit des Ursachenzusammenhangs - die so gut wie nie widerlegt werden kann - ausreichen zu lassen (vgl. BSG, Urteil vom 10.11.1993, 9/9a RV 41/92, veröffentlicht in juris, dort Rn. 19).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2021 - L 10 VE 11/16
    Haben zu einem Erfolg (dem Eintritt eines Körperschadens) mehrere Bedingungen beigetragen, so sind nur diejenigen Bedingungen Ursache im Rechtssinn, die von ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Schadens wenigstens der Bedeutung und Tragweite der Summe der anderen Bedingungen annähernd gleichwertig sind (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014, Az.: B 9 V 6/13 R, SozR 4-7945 § 3 Nr. 1; insoweit unterscheidet sich die Bewertung von den im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Grundsätzen: BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, Az.: B 2 U 1/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 17/94

    Kannversorgung bei Ungewißheit über den Ursachenzusammenhang zwischen einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2021 - L 10 VE 11/16
    Es darf nicht nur eine theoretische Möglichkeit des Zusammenhangs bestehen, sondern es muss vielmehr eine "gute Möglichkeit" bestehen, die sich in der wissenschaftlichen Medizin nur noch nicht so zur allgemeinen Lehrmeinung verdichtet hat, dass von gesicherten Erkenntnissen gesprochen werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 1995, 9 RV 17/94, veröffentlicht in juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22

    Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und

    Die Duldung einer dienstlich angeordneten Impfung ist als Wehrdienstverrichtung im Sinne des § 81 Abs. 1 SVG anerkannt, sodass im Falle eines Impfschadens nach § 85 SVG ein versorgungsrechtlicher Ausgleich wegen einer Wehrdienstbeschädigung gewährt wird (vgl. LSG Bremen, Urteil vom 28. Januar 2021 - L 10 VE 11/16 - juris Rn. 28 ff.).
  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22

    Mündliche Verhandlung am 1. April 2022 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 WB

    Die Duldung einer dienstlich angeordneten Impfung ist als Wehrdienstverrichtung im Sinne des § 81 Abs. 1 SVG anerkannt, sodass im Falle eines Impfschadens nach § 85 SVG ein versorgungsrechtlicher Ausgleich wegen einer Wehrdienstbeschädigung gewährt wird (vgl. LSG Bremen, Urteil vom 28. Januar 2021 - L 10 VE 11/16 - juris Rn. 28 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2021 - L 10 VE 1/17

    Leistungen nach dem IfSG; Anspruch auf Versorgung als Folge einer Impfung;

    Die aktuell geltende medizinische Lehrmeinung ist hierbei im Grundsatz den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) zu entnehmen (s. dazu auch die Hinweise auf S. 5 der Einleitung zu der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Versorgungsmedizin-Verordnung, deren Anlage "Versorgungsmedizinische Grundsätze" (im Folgenden: VMG) allein aus Rechtsgründen keine Ausführungen mehr zu Kausalitätsbeurteilungen einzelner Krankheitsbilder enthält), solange sich keine Anzeichen dafür ergeben, dass diese den aktuellen Kenntnisstand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr beinhalten (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011, Az.: B 9 VJ 1/10 R, SozR 4-3851 § 60 Nr. 4; der Senat folgt in ständiger Rechtsprechung dieser ständigen Spruchpraxis des Bundessozialgerichts vgl. dazu zuletzt Urteil vom 28. Januar 2021, L 10 VE 11/16; sowie vom 5. November 2020, L 10 VE 46/17 veröffentlicht in juris).

    Die Auffassung der Prozessbevollmächtigten der Klägerin, die herrschende medizinische Lehrmeinung sei für den Senat bei seiner Entscheidung nicht beachtlich, widerspricht - wie bereits oben dargelegt - der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der Senat nach eigener Überzeugungsbildung in ständiger Rechtsprechung (zuletzt Urteil vom 28. Januar 2021, L 10 VE 11/16) folgt, ohne hierfür eine Begründung anzugeben.

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