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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2006 - L 7 AL 22/05 ZVW   

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https://dejure.org/2006,36255
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2006 - L 7 AL 22/05 ZVW (https://dejure.org/2006,36255)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.02.2006 - L 7 AL 22/05 ZVW (https://dejure.org/2006,36255)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - L 7 AL 22/05 ZVW (https://dejure.org/2006,36255)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.2003 - III ZR 305/01

    Begriff des Vorenthaltens von Beiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2006 - L 7 AL 22/05
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall nach Ansicht des Senats von dem, der der Entscheidung des BGH vom 20. März 2003 (Az: III ZR 305/01, NJW-RR 2003, 966) zugrunde lag.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2003 - L 7 AL 262/01

    Aufforderung; Bestimmtheit; Durchsetzbarkeit; Forderung; Leistung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2006 - L 7 AL 22/05
    Die Beteiligten streiten nach der Aufhebung des Urteils des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 29. April 2003 - L 7 AL 262/01 - und Zurückweisung an das LSG durch Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 7. Oktober 2004 (noch) über die Feststellung, ob eine auf die Beklagte übergegangene Forderung auf Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung verjährt ist.
  • BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 43/03 R

    Aufforderung zur Erstattung von nach § 141n AFG gezahlten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2006 - L 7 AL 22/05
    Die Prozessakte des BSG zum Az. B 11 AL 43/03 R sowie die den Kläger betreffenden Leistungsakten (StammNr. L.), die Kaug-Akte (Nr. M.) sowie die rückvergrößerten Vorgänge der Kasse der Beklagten haben vorgelegen und sind Gegenstand der Verhandlung und Entscheidung gewesen.
  • SG Hamburg, 12.09.2006 - S 8 AL 230/05

    Verjährung vorsätzlich vorenthaltener Beiträge, Begriff des Vorsatzes

    Dem steht auch nicht der Einwand der Beklagten entgegen, ein vorsätzliches Vorenthalten sei schon deshalb auszuschließen, weil die mangelnde Beitragsabführung auf wirtschaftlichem Unvermögen beruhe (a.A. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.02.2006 - L 7 AL 22/05 ZVW).
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