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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 210/04   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 210/04 (https://dejure.org/2005,17090)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.04.2005 - L 1 RA 210/04 (https://dejure.org/2005,17090)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. April 2005 - L 1 RA 210/04 (https://dejure.org/2005,17090)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Altersrente für Frauen - Anhebung der Altersgrenze - Vertrauensschutz - Stichtagsregelung - Rechtsänderungen durch das WFG bzw durch das RRG 1992 - Verfassungsmäßigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 SGB X; § 237a Abs. 3 S. 1 Nr. 1a SGB VI; Art. 3 Abs. 2 GG; Art. 6 GG; Art. 14 Abs. 1 S. 1, 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG
    Verfassungsmäßigkeit der zu Abschlägen führenden gesetzlichen Regelungen zur Anhebung der Altersgrenzen; Schutz der Erhaltung der Finanzierbarkeit und damit Sicherstellung des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung als Rechtfertigungsgrund für einen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der zu Abschlägen führenden gesetzlichen Regelungen zur Anhebung der Altersgrenzen; Schutz der Erhaltung der Finanzierbarkeit und damit Sicherstellung des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung als Rechtfertigungsgrund für einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    1. Stufe der Reform der Altersrente für Frauen verfassungsgemäß

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 210/04
    Im Hinblick auf Art. 14 GG hat die 1. Stufe der Reform der ARFrauen entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin nicht gegen ihr Eigentumsgrundrecht verstoßen, und zwar weder durch eine Eigentumsverletzung als solche noch durch eine Missachtung des Vertrauensschutzes von Normadressaten, der als Teil der Anforderungen an die Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums gelten und deshalb innerhalb des Art. 14 GG geprüft werden kann (zur Frage der rechtlichen Einbindung des Vertrauensschutzes: BSG, Entscheidung vom 16.12.1999, B 4 RA 18/99 R, Soziale Sicherheit 2000, S. 289, 294 m. N. z. Rspg. des BVerfG; ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01).

    Der Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bewirkt grundsätzlich keinen Schutz gegen Gesetzesänderungen, vielmehr müssen solche ausdrücklich möglich bleiben, um notwendige Anpassungen an etwaige Änderungen der vom Gesetz betroffenen Regelungsmaterie vornehmen zu können (BSG vom 16.12.1999, a. a. O., S. 293 m. N. z. Rspg. d. BVerfG).

    Dabei sind zwar an die Zulässigkeit einer Gesetzesänderung strenge Anforderungen zu stellen, wenn sie mit einer (langen) Rechtstradition der betroffenen Reglungsmaterie bricht (BSG vom 16.12.1999, a. a. O., S. 294 m. N. z. Rspg. d. BVerfG).

    Sie hat nicht nur geeignet und erforderlich zu sein, sondern muss - im Rahmen der Angemessenheit/Zumutbarkeit - aufgrund eines hohen Gemeinschaftsgutes erfolgen und ausreichende Übergangsvorschriften bzw. Ausgleichsmaßnahmen für besonders betroffene Adressaten vorsehen (vgl. nur: BVerfG vom 15.3.2000, a. a. O., S. 2733; BVerfGE 72, 9, 23; BSG vom 16.12.1999, a. a. O., S. 294).

    (Darauf, dass Gesetzesänderungen ausdrücklich möglich bleiben müssen, um notwendige Anpassungen an etwaige Änderungen der vom Gesetz betroffenen Regelungsmaterie vornehmen zu können, war bereits oben hingewiesen worden, vgl. nochmals: BSG vom 16.12.1999, a. a. O., S. 293 m. N. z. Rspg. d. BVerfG).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 1 RA 239/01

    Verfassungsmäßigkeit des RuStFöG - Gleitegesetz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 210/04
    Sie stimmt im Übrigen in ihrem Ergebnis und in ihren wesentlichen Begründungen überein mit der Entscheidung des erkennenden Senats zum Vorziehen und Beschleunigen der Anhebung der Altersgrenzen bei der AR wegen Arbeitslosigkeit (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01).

    Im Hinblick auf Art. 14 GG hat die 1. Stufe der Reform der ARFrauen entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin nicht gegen ihr Eigentumsgrundrecht verstoßen, und zwar weder durch eine Eigentumsverletzung als solche noch durch eine Missachtung des Vertrauensschutzes von Normadressaten, der als Teil der Anforderungen an die Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums gelten und deshalb innerhalb des Art. 14 GG geprüft werden kann (zur Frage der rechtlichen Einbindung des Vertrauensschutzes: BSG, Entscheidung vom 16.12.1999, B 4 RA 18/99 R, Soziale Sicherheit 2000, S. 289, 294 m. N. z. Rspg. des BVerfG; ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01).

    Das RRG 92 erging zum Schutz der Erhaltung der Finanzierbarkeit und damit Sicherstellung des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung (Nachweise bei: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01).

    Wie das Beispiel der in der Praxis bedeutendsten Rentenart, der AR wegen Arbeitslosigkeit, zeigt, ist gerade auch diese Rentenart, die im Übrigen nur eine Wartezeit von 15 Jahren voraussetzt, ebenso an die Regelaltersgrenze angepasst worden wie die ARFrauen, § 237 SGB VI, was in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für verfassungsmäßig angesehen wurde (BSG, Urteile vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R, B 5 RJ 62/02 R, B 5 RJ 45/03 R, B 5 RJ 9/03 R; BSG, Urteil vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R; vgl. nochmals LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01; a. A. allein: BSG, Urteil vom 28.10.2004, B 4 RA 42/02 R - Vorlage an das BVerfG).

  • BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97

    Zur beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 210/04
    Im Rahmen dieser gesetzgeberischen Entwicklungsgeschichte zur ARFrauen hat das BVerfG mit dem vom SG zutreffend zitierten Beschluss vom 3.2.2004 (1 BvR 2491/97) die 2. Stufe der Rechtsentwicklung, also das Vorziehen und Beschleunigen der Anhebung der Altersgrenzen, für (unzweifelhaft) verfassungsmäßig erachtet und die Verfassungsbeschwerde gem. § 93 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) nicht zur Entscheidung angenommen.

    Seit den 80er Jahren wurde sie jedoch immer mehr als Instrument der Frühverrentung in Anspruch genommen (so auch ausdrücklich: BVerfG, Beschluss vom 3.2.2004, aaO) und erhielt damit eine wirtschaftliche Zielrichtung ("subventionierter Arbeitsplatzabbau"), für die sie nicht konzipiert und vorgesehen war.

    Vor der Rentenreform 1989/1992 war deshalb ein Anstieg der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 40 v. H. prognostiziert worden (Ruland, Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, DRV 1997, S. 94, 97; BVerfG, Beschluss vom 3.2.2004, a. a. O.).

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 210/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG darf der Gesetzgeber Inhalt und Schranken des Eigentums näher bestimmen und eingrenzen, soweit Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dies rechtfertigen (vgl. nur: BVerfGE 72, 9, 23).

    Sie hat nicht nur geeignet und erforderlich zu sein, sondern muss - im Rahmen der Angemessenheit/Zumutbarkeit - aufgrund eines hohen Gemeinschaftsgutes erfolgen und ausreichende Übergangsvorschriften bzw. Ausgleichsmaßnahmen für besonders betroffene Adressaten vorsehen (vgl. nur: BVerfG vom 15.3.2000, a. a. O., S. 2733; BVerfGE 72, 9, 23; BSG vom 16.12.1999, a. a. O., S. 294).

  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 210/04
    Ende der 80er Jahre und nach einer zur ARFrauen ergangenen Grundsatz-Entscheidung des BVerfG (Beschluss vom 28.1.1987, 1 BvR 455/82, SozR-2200, § 1248 Nr. 47) einigten sich die großen politischen Parteien darauf, den früheren Rentenzugang der Frauen stufenweise anzuheben.

    Auf die von dem männlichen Beschwerdeführer erhobene Verfassungsbeschwerde führte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss aus dem Jahre 1987 (vom 28.1.1987, 1 BvR 455/82, SozR-2200, § 1248 Nr. 47) im Einzelnen aus, dass zwar inzwischen zweifelhaft sei, ob die Rentenart noch mit der "klassischen" Doppelbelastung von Frauen verfassungsrechtlich zu legitimieren sei.

  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R

    Rentenminderung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 210/04
    Wie das Beispiel der in der Praxis bedeutendsten Rentenart, der AR wegen Arbeitslosigkeit, zeigt, ist gerade auch diese Rentenart, die im Übrigen nur eine Wartezeit von 15 Jahren voraussetzt, ebenso an die Regelaltersgrenze angepasst worden wie die ARFrauen, § 237 SGB VI, was in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für verfassungsmäßig angesehen wurde (BSG, Urteile vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R, B 5 RJ 62/02 R, B 5 RJ 45/03 R, B 5 RJ 9/03 R; BSG, Urteil vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R; vgl. nochmals LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01; a. A. allein: BSG, Urteil vom 28.10.2004, B 4 RA 42/02 R - Vorlage an das BVerfG).
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 210/04
    Wie das Beispiel der in der Praxis bedeutendsten Rentenart, der AR wegen Arbeitslosigkeit, zeigt, ist gerade auch diese Rentenart, die im Übrigen nur eine Wartezeit von 15 Jahren voraussetzt, ebenso an die Regelaltersgrenze angepasst worden wie die ARFrauen, § 237 SGB VI, was in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für verfassungsmäßig angesehen wurde (BSG, Urteile vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R, B 5 RJ 62/02 R, B 5 RJ 45/03 R, B 5 RJ 9/03 R; BSG, Urteil vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R; vgl. nochmals LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01; a. A. allein: BSG, Urteil vom 28.10.2004, B 4 RA 42/02 R - Vorlage an das BVerfG).
  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 42/02 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 210/04
    Wie das Beispiel der in der Praxis bedeutendsten Rentenart, der AR wegen Arbeitslosigkeit, zeigt, ist gerade auch diese Rentenart, die im Übrigen nur eine Wartezeit von 15 Jahren voraussetzt, ebenso an die Regelaltersgrenze angepasst worden wie die ARFrauen, § 237 SGB VI, was in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für verfassungsmäßig angesehen wurde (BSG, Urteile vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R, B 5 RJ 62/02 R, B 5 RJ 45/03 R, B 5 RJ 9/03 R; BSG, Urteil vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R; vgl. nochmals LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01; a. A. allein: BSG, Urteil vom 28.10.2004, B 4 RA 42/02 R - Vorlage an das BVerfG).
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 210/04
    Wie das Beispiel der in der Praxis bedeutendsten Rentenart, der AR wegen Arbeitslosigkeit, zeigt, ist gerade auch diese Rentenart, die im Übrigen nur eine Wartezeit von 15 Jahren voraussetzt, ebenso an die Regelaltersgrenze angepasst worden wie die ARFrauen, § 237 SGB VI, was in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für verfassungsmäßig angesehen wurde (BSG, Urteile vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R, B 5 RJ 62/02 R, B 5 RJ 45/03 R, B 5 RJ 9/03 R; BSG, Urteil vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R; vgl. nochmals LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01; a. A. allein: BSG, Urteil vom 28.10.2004, B 4 RA 42/02 R - Vorlage an das BVerfG).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 210/04
    Die Neuregelungen müssen dabei aus Gründen des Allgemeinwohls erfolgen (siehe zum Ganzen nur: BVerfGE 69, 272, 309; BSG, Urteil vom 22.2.1001, B 12 RA 6/00R, S. 6).
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 45/03 R

    Anhebung der Altersgrenze bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 9/03 R

    Anhebung der Altersgrenze bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

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