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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2014 - L 11 AL 208/09   

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https://dejure.org/2014,103738
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2014 - L 11 AL 208/09 (https://dejure.org/2014,103738)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.04.2014 - L 11 AL 208/09 (https://dejure.org/2014,103738)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. April 2014 - L 11 AL 208/09 (https://dejure.org/2014,103738)
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  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2014 - L 11 AL 208/09
    Dies bedeutet, dass nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Bezugs von Alg - zugunsten des Klägers stellt der Senat dem den Unterhaltsgeldbezug vom 13. Februar 1994 bis zum 14. August 1994 hier gleich - kein Anspruch auf Anschluss-Alhi mehr entstehen konnte (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R -).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2014 - L 11 AL 208/09
    Bei der Prüfung von Schuldverpflichtungen gilt der Grundsatz, dass ein Vertrag und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten einem Fremdvergleich standhalten, also dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen muss (vgl. BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R, BSGE 96, 238, Rn 27 - zur Arbeitslosenhilfe und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs; ebenso für das Grundsicherungsrecht nach dem SGB II: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2011 - L 12 AS 4994/10, info also 2011, 223; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Juli 2012 - L 5 AS 55/10).
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2014 - L 11 AL 208/09
    Schließlich handelt es sich bei der Bedürftigkeit i.S.d. § 193 SGB III um eine Anspruchsvoraussetzung, die zudem allein in der Sphäre des Betroffenen liegt (Grundsatz der objektiven Beweislast; vgl. zur Beweislastverteilung bei verdeckten Treuhandgeschäften etwa: BSG, Urteil vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 12 AS 4994/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Bausparvertrag -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2014 - L 11 AL 208/09
    Bei der Prüfung von Schuldverpflichtungen gilt der Grundsatz, dass ein Vertrag und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten einem Fremdvergleich standhalten, also dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen muss (vgl. BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R, BSGE 96, 238, Rn 27 - zur Arbeitslosenhilfe und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs; ebenso für das Grundsicherungsrecht nach dem SGB II: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2011 - L 12 AS 4994/10, info also 2011, 223; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Juli 2012 - L 5 AS 55/10).
  • BSG, 24.03.1993 - 9a RV 38/91

    Keine Rücknahme eines rechtwidrig begünstigenden Verwaltungsaktes nach 30 jahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2014 - L 11 AL 208/09
    Die Beklagte war hier gemäß § 45 Abs. 3 Satz 2 SGB X auch nach Ablauf von 10 Jahren seit der Bekanntgabe der Alhi-Bewilligungen zur Rücknahme berechtigt (vgl. zur absoluten Zeitgrenze von 30 Jahren: BSG, Urteil vom 24. März 1993 - 9/9a RV 38/91 -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - L 5 AS 55/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - minderjähriges

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2014 - L 11 AL 208/09
    Bei der Prüfung von Schuldverpflichtungen gilt der Grundsatz, dass ein Vertrag und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten einem Fremdvergleich standhalten, also dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen muss (vgl. BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R, BSGE 96, 238, Rn 27 - zur Arbeitslosenhilfe und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs; ebenso für das Grundsicherungsrecht nach dem SGB II: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2011 - L 12 AS 4994/10, info also 2011, 223; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Juli 2012 - L 5 AS 55/10).
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