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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2005 - L 9 U 455/02   

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https://dejure.org/2005,97733
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2005 - L 9 U 455/02 (https://dejure.org/2005,97733)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.06.2005 - L 9 U 455/02 (https://dejure.org/2005,97733)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - L 9 U 455/02 (https://dejure.org/2005,97733)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 12.12.1985 - 2 RU 40/85

    Unfallversicherung - Gefahrklassenbildung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2005 - L 9 U 455/02
    Bei komplexen und sich sprunghaft entwickelnden Sachverhalten ist ihm ein zeitlicher Anpassungsspielraum zuzubilligen, um weitere Erfahrungen zu sammeln, Klarheit zu gewinnen und Mängeln in den Regelungen abzuhelfen (vgl. hierzu insbesondere BSG, Urteil vom 12. Dezember 1985, 2 RU 40/85 = SozR 2200 § 731 Nr. 2).

    Die Zusammenfassung von technologisch artverwandten Betrieben, also Betrieben etwa gleicher Struktur, Arbeitsweise, Leistungen oder Erzeugung, zu einem Gewerbezweig unterliegt vielfältigen Überlegungen und damit einem großen Entscheidungsspielraum der Berufsgenossenschaften (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1985, 2 RU 40/85 a.a.O.).

    Die Berufungsklägerin kann also zumindest im Hinblick auf die Handwerkskammern nicht geltend machen, hier würden Unternehmen zusammengefasst, bei denen nicht annähernd gleiche Unfallrisiken vorlägen, weil dieses Argument nur bei der Zusammenfassung verschiedener Gewerbezweige in einer Tarifstelle greifen könnte (BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 a.a.O.; BSG, Urteil vom 12. Dezember 1985, 2 RU 40/85 = ">731%20RVO%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 731 RVO Nr. 2).

    Hierbei auftretende Härten in Einzelfällen seien bei einer generalisierenden Regelung unvermeidlich und nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG hinzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 04. März 1982, 1 BvR 34/82 = SozR § 734 RVO Nr. 2; dem folgend BSG, Urteil vom 12. Dezember 1985 a.a.O.).

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2005 - L 9 U 455/02
    Es sprechen auch keine Gründe der Prozessökonomie für eine weite und analoge Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG (vgl. für eine ähnliche Konstellation BSG, Urteil vom 24. Juni 2003, B 2 U 21/02 R = SozR 4-2700, § 157 Nr. 1 = BSGE 91, 128 ff).

    Neu ist insofern lediglich die Vorschrift über die Bildung der Gefahrtarifstellen in § 157 Abs. 2 Satz 1 SGB VII, zu der es in der zitierten Gesetzesbegründung heißt, diese benenne die Kriterien, nach denen der Gefahrtarif aufzustellen sei und entspreche im Übrigen der bisherigen Praxis der Berufsgenossenschaften, womit deren Praxis übernommen und kodifiziert werde (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 a.a.O.).

    Hierfür spricht im Hinblick auf die Berufungsklägerin und etwa die Handwerkskammern auch schon die gesetzliche Regelung im IHK-Gesetz, die in § 1 ausdrücklich auf die gesetzliche Regelung des Rechts der Handwerkskammern in der Handwerksordnung Bezug nimmt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 a.a.O.).

    Die Berufungsklägerin kann also zumindest im Hinblick auf die Handwerkskammern nicht geltend machen, hier würden Unternehmen zusammengefasst, bei denen nicht annähernd gleiche Unfallrisiken vorlägen, weil dieses Argument nur bei der Zusammenfassung verschiedener Gewerbezweige in einer Tarifstelle greifen könnte (BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 a.a.O.; BSG, Urteil vom 12. Dezember 1985, 2 RU 40/85 = ">731%20RVO%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 731 RVO Nr. 2).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2005 - L 9 U 455/02
    Dabei legt das BVerfG je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal einen unterschiedlich strengen Prüfungsmaßstab an, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. zusammenfassend BVerfGE 88, 87, 96 f; 105, 73, 110 f jeweils m.w.N. aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2005 - L 9 U 455/02
    Dabei legt das BVerfG je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal einen unterschiedlich strengen Prüfungsmaßstab an, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. zusammenfassend BVerfGE 88, 87, 96 f; 105, 73, 110 f jeweils m.w.N. aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).
  • BVerfG, 04.03.1982 - 1 BvR 34/82
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2005 - L 9 U 455/02
    Hierbei auftretende Härten in Einzelfällen seien bei einer generalisierenden Regelung unvermeidlich und nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG hinzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 04. März 1982, 1 BvR 34/82 = SozR § 734 RVO Nr. 2; dem folgend BSG, Urteil vom 12. Dezember 1985 a.a.O.).
  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 31/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gefahrtarif - Beitrag - Altlasten - DDR -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2005 - L 9 U 455/02
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zur Entwicklung der Rechtsprechung vgl. den Überblick bei Pieroth/Schlink, Grundrechte, 19. Aufl., Rn 438 ff) ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72, 88; 76, 256, 329; dem folgt im Hinblick auf die hier streitige Problematik BSG, Urteil vom 24. Februar 2004, B 2 U 31/03 R = SozR 4-2700, § 152 Nr. 1 = BSGE 92, 190 ff).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2005 - L 9 U 455/02
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zur Entwicklung der Rechtsprechung vgl. den Überblick bei Pieroth/Schlink, Grundrechte, 19. Aufl., Rn 438 ff) ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72, 88; 76, 256, 329; dem folgt im Hinblick auf die hier streitige Problematik BSG, Urteil vom 24. Februar 2004, B 2 U 31/03 R = SozR 4-2700, § 152 Nr. 1 = BSGE 92, 190 ff).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2005 - L 9 U 455/02
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zur Entwicklung der Rechtsprechung vgl. den Überblick bei Pieroth/Schlink, Grundrechte, 19. Aufl., Rn 438 ff) ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72, 88; 76, 256, 329; dem folgt im Hinblick auf die hier streitige Problematik BSG, Urteil vom 24. Februar 2004, B 2 U 31/03 R = SozR 4-2700, § 152 Nr. 1 = BSGE 92, 190 ff).
  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 27/81

    Aufstellung eines Gefahrtarifs - Veranlagung abgrenzbarer Unternehmensteile -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2005 - L 9 U 455/02
    Die Neuregelung in § 157 Abs. 2 Satz 1 SGB VII, Gefahrengemeinschaften nach Gefährdungsrisiken unter Berücksichtigung eines versicherungsmäßigen Risikoausgleichs zu bilden, kann entsprechend der bisherigen Praxis der Unfallversicherungsträger, auf die die zitierten Gesetzesmaterialien verweisen, und der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 22. März 1983, 2 RU 27/81 = SozR 2200 § 734 Nr. 3, S. 9) nur so verstanden werden, dass danach bei einem nach Gewerbezweigen gegliederten Gefahrtarif Gewerbezweige mit annähernd gleichem Risiko zu Tarifstellen zusammengefasst werden sollen, weil sonst die Bildung von Tarifstellen nach den Gefährdungsrisiken keinen Sinn ergibt.
  • OLG Oldenburg, 07.09.1994 - 2 U 25/94

    Versicherer; Haftung; Versicherungsmakler; Versicherungsrechtliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2005 - L 9 U 455/02
    Der Senat versteht dies dahin, dass die Berufungsbeklagte damit einen bestimmten Gewerbezweig beschreiben und zusammenfassen wollte (vgl. hierzu LSG Bremen, Urteil vom 30. November 1995, L 2 U 25/94).
  • BSG, 12.12.1985 - 2 RU 45/84

    Wirkung der Veranlagung zur Gefahrklasse - Gefahrklasse

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