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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2012 - L 4 SF 115/12 (KR)   

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https://dejure.org/2012,19639
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2012 - L 4 SF 115/12 (KR) (https://dejure.org/2012,19639)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.06.2012 - L 4 SF 115/12 (KR) (https://dejure.org/2012,19639)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - L 4 SF 115/12 (KR) (https://dejure.org/2012,19639)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren bzgl. der Ansprüche aus Krankenhausvergütung durch Abschluss von Landesverträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren um Krankenhausvergütung mit Landesverträgen als Streitgegenstand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.01.2012 - B 12 SF 4/11 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - Entfallen der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2012 - L 4 SF 115/12
    Der 4. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen gibt seine gegenteilige Rechtsauffassung aus Anlass des Beschlusses des BSG vom 5. Januar 2012 (B 12 SF 4/11 S - obiter dictum) auf.

    Er schließt sich aus Gründen der Rechtseinheit, der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens der (engen) Auslegung des Bundessozialgerichts (BSG) in dessen Beschluss vom 5. Januar 2012 - B 12 SF 4/11 S (obiter dictum) - an.

    Entsprechendes gilt auch für die Landesverträge nach § 57a Abs. 3 SGG (ebenso die Rspr. der Landessozialgerichte in - soweit ersichtlich - allen anderen Bundesländern, siehe etwa: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Juli 2011 - L 1 SV 1905/11 - LSG Sachsen, Beschluss vom 13. Oktober 2008 - L 1 B 614/08 KR-ER - Zitierung jeweils nach juris; siehe zuletzt auch die zusammenfassende Darstellung von Bockholdt, Die Sonderzuständigkeit nach § 57 a Abs. 3 und 4 SGG - zugleich Besprechung von BSG, Beschluss vom 4.1.2012 - B 12 SF 4/11 S, in SGb 06/12, S. 317).

    Dabei ist Willkür anzunehmen, wenn die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt mehr vertretbar ist, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht und deshalb auch Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verletzt (vgl. BSG, Beschluss vom 5. Januar 2012 - B 12 SF 4/11 S -, Rn. 6 - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Januar 2009 - L 1 B 73/08 KR -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2008 - L 4 B 54/08

    Anrufung des Landessozialgerichts Niedersachsen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2012 - L 4 SF 115/12
    Der Senat hält an seiner bisherigen (weiten) Auslegung des § 57a SGG (vgl. u.a.: Beschluss vom 11. Dezember 2008 - L 4 B 79/08 KR -, veröffentlicht in juris) jedoch nicht mehr fest.

    Eine Kostenentscheidung ist für das Verfahren nach § 58 SGG nicht zu treffen, da es sich um einen Zwischenstreit handelt (siehe etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 11. Dezember 2008 - L 4 B 79/08 KR - sowie vom 5. Januar 2009 - L 1 B 73/08 KR -, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2009 - L 1 B 73/08

    Bestimmung des zuständigen Gerichts im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2012 - L 4 SF 115/12
    Dabei ist Willkür anzunehmen, wenn die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt mehr vertretbar ist, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht und deshalb auch Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verletzt (vgl. BSG, Beschluss vom 5. Januar 2012 - B 12 SF 4/11 S -, Rn. 6 - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Januar 2009 - L 1 B 73/08 KR -).

    Eine Kostenentscheidung ist für das Verfahren nach § 58 SGG nicht zu treffen, da es sich um einen Zwischenstreit handelt (siehe etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 11. Dezember 2008 - L 4 B 79/08 KR - sowie vom 5. Januar 2009 - L 1 B 73/08 KR -, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.07.2011 - L 1 SV 1905/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - Streitigkeiten zwischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2012 - L 4 SF 115/12
    Entsprechendes gilt auch für die Landesverträge nach § 57a Abs. 3 SGG (ebenso die Rspr. der Landessozialgerichte in - soweit ersichtlich - allen anderen Bundesländern, siehe etwa: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Juli 2011 - L 1 SV 1905/11 - LSG Sachsen, Beschluss vom 13. Oktober 2008 - L 1 B 614/08 KR-ER - Zitierung jeweils nach juris; siehe zuletzt auch die zusammenfassende Darstellung von Bockholdt, Die Sonderzuständigkeit nach § 57 a Abs. 3 und 4 SGG - zugleich Besprechung von BSG, Beschluss vom 4.1.2012 - B 12 SF 4/11 S, in SGb 06/12, S. 317).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2009 - L 1 B 53/08

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2012 - L 4 SF 115/12
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich nach Rechtshängigkeit des Verfahrens die gesetzliche Zuständigkeitsregelung geändert hätte (vgl. etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. Januar 2009 - L 1 B 53/08 KR -).
  • LSG Sachsen, 13.10.2008 - L 1 B 614/08 KR-ER

    Anspruch auf Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung, Ausschluss von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2012 - L 4 SF 115/12
    Entsprechendes gilt auch für die Landesverträge nach § 57a Abs. 3 SGG (ebenso die Rspr. der Landessozialgerichte in - soweit ersichtlich - allen anderen Bundesländern, siehe etwa: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Juli 2011 - L 1 SV 1905/11 - LSG Sachsen, Beschluss vom 13. Oktober 2008 - L 1 B 614/08 KR-ER - Zitierung jeweils nach juris; siehe zuletzt auch die zusammenfassende Darstellung von Bockholdt, Die Sonderzuständigkeit nach § 57 a Abs. 3 und 4 SGG - zugleich Besprechung von BSG, Beschluss vom 4.1.2012 - B 12 SF 4/11 S, in SGb 06/12, S. 317).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2016 - L 13 SF 7/16
    Eine davon abweichende Zuständigkeitsbestimmung darf nur im Ausnahmefall erfolgen, und zwar dann, wenn die Voraussetzungen des § 58 Abs. 1 Nr. 1 SGG vorliegen, wenn sich der Verweisungsbeschluss als grob verfahrensfehlerhaft darstellt oder wenn der Verweisungsbeschluss auf einem willkürlichen Verhalten beruht, wenn also die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt mehr vertretbar ist, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht und deshalb auch Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verletzt (Landessozialgericht -LSG- Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Juni 2012 - L 4 SF 115/12 (KR) -, juris Rn. 15, mit Verweis auf BSG, Beschluss vom 5. Januar 2012 - B 12 SF 4/11 S -).
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