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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 1/21   

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https://dejure.org/2022,33263
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 1/21 (https://dejure.org/2022,33263)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.09.2022 - L 3 KA 1/21 (https://dejure.org/2022,33263)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. September 2022 - L 3 KA 1/21 (https://dejure.org/2022,33263)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 135 Abs. 2 S. 1 und S. 4 SGB V; § ... 72 Abs. 1 S. 2 SGB V; § 87 Abs. 1 SGB V; § 87 Abs. 2 S. 1 SGB V; EBM-Ä (2008) Nr. 34283; EBM-Ä (2008) Nr. 34284; EBM-Ä (2008) Nr. 34285; EBM-Ä (2008) Nr. 34286; EBM-Ä (2008) Nr. 34287; Art 12 Abs. 1 GG; GMG GMG
    Vertragsärztliche Versorgung; Erbringung von Leistungen der interventionellen Radiologie nur durch Radiologen; Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht; auch keine Zulassung anderer Fachärzte zu entsprechenden Kolloquien; ausdrückliche gesetzliche Grundlage für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsärztliche Versorgung - Erbringung von Leistungen der interventionellen Radiologie nur durch Radiologen - Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht - auch keine Zulassung anderer Fachärzte zu entsprechenden Kolloquien - ausdrückliche gesetzliche Grundlage für ...

  • rechtsportal.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Erbringung von Leistungen der interventionellen Radiologie nur durch Radiologen - Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht - auch keine Zulassung anderer Fachärzte zu entsprechenden Kolloquien - ausdrückliche gesetzliche Grundlage für ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Versagung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 1/21
    aa) Eine Verletzung der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit liegt nach der stRspr des BVerfG nicht vor, weil Regelungen wie die des § 135 Abs. 4 S 2 SGB V nur Einschränkungen der Berufsausübung enthalten, die verfassungsrechtlich durch Gemeinwohlinteressen gerechtfertigt und insgesamt noch verhältnismäßig sind (grundlegend: Beschluss vom 16. Juli 2004 - 1 BvR 1127/01, SozR 4-2500 § 135 Nr. 2; ebenso: Beschlüsse vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 520/07 - und vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 3042/14, beide juris) .

    Dabei hat das BVerfG die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung als maßgeblichen verfassungsrechtlichen Rechtfertigungsgrund angesehen (Beschluss vom 16. Juli 2004 aaO) .

    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die Versagung der Genehmigung für den betroffenen Facharzt zur Folge hätte, dass er im Kernbereich seines Fachgebiets eingeschränkt wird, weil dies seinen beruflichen Status betreffen würde und damit eine Einschränkung seiner Berufswahlfreiheit vorläge (BSG, Beschluss vom 16. Juli 2004 aaO) .

    Die Beschränkung der Abrechenbarkeit auf speziell qualifizierte Ärzte ist aus den gleichen Gründen sachlich gerechtfertigt, die gegen einen Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG sprechen (BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2004 aaO) .

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 1/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe - Durchführung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 1/21
    Soweit das BSG in Hinblick auf die Regelung in § 8 Abs. 2 der Kernspintomographie-Vereinbarung entschieden habe, dass die festgelegten Anforderungen durch ein Kolloquium nicht ersetzt werden könnten (Hinweis auf Urteil vom 11. Oktober 2006 - B 6 KA 1/05 R, SozR 4-2500 § 135 Nr. 10), rechtfertige die Formulierung in § 9 Abs. 5 der vorliegenden Qualitätssicherungsvereinbarung ein anderes Ergebnis.

    In Übereinstimmung hiermit hat bereits das BSG in seiner zur Kernspintomographie-Vereinbarung ergangenen Grundsatzentscheidung vom 11. Oktober 2006 (B 6 KA 1/05 R, SozR 4-2500 § 135 Nr. 10, Rn 34) darauf hingewiesen, dass in dieser Vereinbarung im Einklang mit der Ermächtigung des § 135 Abs. 2 S 4 SGB V der Wille der vertragschließenden Partner zum Ausdruck kommt, grundsätzlich die kernspintomographische Diagnostik bei entsprechend qualifizierten Ärzten für Radiologie zu konzentrieren, und dass dies der Zulassung zu einem Kolloquium entgegenstehe.

  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 520/07

    Verweigerung der Zulassung eines besonders qualifizierten Kardiologen zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 1/21
    aa) Eine Verletzung der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit liegt nach der stRspr des BVerfG nicht vor, weil Regelungen wie die des § 135 Abs. 4 S 2 SGB V nur Einschränkungen der Berufsausübung enthalten, die verfassungsrechtlich durch Gemeinwohlinteressen gerechtfertigt und insgesamt noch verhältnismäßig sind (grundlegend: Beschluss vom 16. Juli 2004 - 1 BvR 1127/01, SozR 4-2500 § 135 Nr. 2; ebenso: Beschlüsse vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 520/07 - und vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 3042/14, beide juris) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2006 - L 3 KA 130/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 1/21
    Dabei geht der Senat in stRspr davon aus, dass bei Streitigkeiten über die Genehmigung zur Erbringung von vertragsärztlichen Leistungen die Honorareinnahmen für zwei Jahre maßgeblich sind (Senatsbeschlüsse vom 5. Februar 2007 - L 3 KA 130/06 ER - und vom 21. März 2013 - L 3 KA 8/13 B ER) .
  • BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 25/18 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Selektivvertrag zur hausarztzentrierten Versorgung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 1/21
    In den Kernbereich eines Fachgebiets fallen Leistungen, die für dieses wesentlich und prägend sind (BSG, Urteil vom 24. Oktober 2018 - B 6 KA 45/17 R, SozR 4-2500 § 135 Nr. 28; Urteil vom 12. Februar 2020 - B 6 KA 25/18 R, SozR 4-2500 § 73b Nr. 4) oder ohne die die Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet nicht mehr sinnvoll ausgeübt werden könnte (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - B 6 KA 31/10 R, SozR 4-2500 § 106a Nr. 8; Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 38/12 R, SozR 4-2500 § 135 Nr. 20) .
  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 31/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Ärzte einer fachgebiets- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 1/21
    In den Kernbereich eines Fachgebiets fallen Leistungen, die für dieses wesentlich und prägend sind (BSG, Urteil vom 24. Oktober 2018 - B 6 KA 45/17 R, SozR 4-2500 § 135 Nr. 28; Urteil vom 12. Februar 2020 - B 6 KA 25/18 R, SozR 4-2500 § 73b Nr. 4) oder ohne die die Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet nicht mehr sinnvoll ausgeübt werden könnte (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - B 6 KA 31/10 R, SozR 4-2500 § 106a Nr. 8; Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 38/12 R, SozR 4-2500 § 135 Nr. 20) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 3 KA 8/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 1/21
    Dabei geht der Senat in stRspr davon aus, dass bei Streitigkeiten über die Genehmigung zur Erbringung von vertragsärztlichen Leistungen die Honorareinnahmen für zwei Jahre maßgeblich sind (Senatsbeschlüsse vom 5. Februar 2007 - L 3 KA 130/06 ER - und vom 21. März 2013 - L 3 KA 8/13 B ER) .
  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe mit der Zusatzbezeichnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 1/21
    Dies werde noch deutlicher in einer Entscheidung zur Qualitätssicherungsvereinbarung zur MR-Angiographie (Hinweis auf BSG-Urteil vom 2. April 2014 - B 6 KA 24/13 R, SozR 4-2500 § 135 Nr. 21).
  • BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 38/12 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Richtlinie zu Untersuchungs- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 1/21
    In den Kernbereich eines Fachgebiets fallen Leistungen, die für dieses wesentlich und prägend sind (BSG, Urteil vom 24. Oktober 2018 - B 6 KA 45/17 R, SozR 4-2500 § 135 Nr. 28; Urteil vom 12. Februar 2020 - B 6 KA 25/18 R, SozR 4-2500 § 73b Nr. 4) oder ohne die die Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet nicht mehr sinnvoll ausgeübt werden könnte (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - B 6 KA 31/10 R, SozR 4-2500 § 106a Nr. 8; Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 38/12 R, SozR 4-2500 § 135 Nr. 20) .
  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 45/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor auch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 1/21
    In den Kernbereich eines Fachgebiets fallen Leistungen, die für dieses wesentlich und prägend sind (BSG, Urteil vom 24. Oktober 2018 - B 6 KA 45/17 R, SozR 4-2500 § 135 Nr. 28; Urteil vom 12. Februar 2020 - B 6 KA 25/18 R, SozR 4-2500 § 73b Nr. 4) oder ohne die die Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet nicht mehr sinnvoll ausgeübt werden könnte (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - B 6 KA 31/10 R, SozR 4-2500 § 106a Nr. 8; Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 38/12 R, SozR 4-2500 § 135 Nr. 20) .
  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3042/14

    Alleinige Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen durch Radiologen in der

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