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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 30/19   

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https://dejure.org/2022,33262
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 30/19 (https://dejure.org/2022,33262)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.09.2022 - L 3 KA 30/19 (https://dejure.org/2022,33262)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. September 2022 - L 3 KA 30/19 (https://dejure.org/2022,33262)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 87b Abs. 1 S. 1 Hs. 1-2 und S. 2 SGB V; § 87b Abs. 4 S. 1 SGB V; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG
    Vertragsärztliche Vergütung; Finanzierung des Grundbetrags "Labor"; Aufteilung der Defizite nach dem allgemeinen Trennungsfaktor zwischen haus- und fachärztlichem Bereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsärztliche Vergütung - Finanzierung des Grundbetrags "Labor" - Aufteilung der Defizite nach dem allgemeinen Trennungsfaktor zwischen haus- und fachärztlichem Bereich

  • rechtsportal.de

    Höhe vertragsärztlichen Honorars; Defizite bei der Finanzierung des Grundbetrags "Labor"

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 199
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 67/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Punktwertstützung von bestimmten fachärztlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 30/19
    Diese Verteilungspraxis sei rechtswidrig, weil Steigerungen im fachgebietsärztlichen Versorgungsbereich nicht aus dem hausärztlichen Bereich nachvergütet werden dürften (Hinweis auf Bundessozialgericht SozR 4-2500 § 85 Nr. 24).

    Bereits 2006 hatte das BSG entschieden, dass wegen der in § 73 Abs. 1 und Abs. 1a SGB V angeordneten strikten Trennung zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Vergütung uU notwendige Stützungen der Punktwerte für bestimmte fachärztliche Leistungen ausschließlich aus dem Honorarkontingent für die Vergütung der fachärztlichen Leistungen zu finanzieren sind (Urteil vom 22. März 2006 - B 6 KA 67/04 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 24; vgl auch BSG-Urteil vom 6. September 2006 - B 6 KA 29/05 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 26) .

    Dabei hat das BSG auch hervorgehoben, dass hierbei ohne Bedeutung ist, ob die Stützungsnotwendigkeit auch durch das Überweisungsverhalten von Hausärzten begründet worden ist (Urteil vom 22. März 2006 aaO) .

  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 4/16 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Zulässigkeit der Quotierung sog

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 30/19
    Eine unzulässige Stützung des hausärztlichen Bereichs durch den fachärztlichen Bereich hat das BSG auf der Ebene eines HVM auch für die Laborleistungen diskutiert, bei denen es ab Ende 2008 zu einer vermehrten Abrechnung für Leistungen des Allgemeinlabors im fachärztlichen Bereich gekommen war, weil Hausärzte Leistungen des Allgemeinlabors nicht mehr an eine Laborgemeinschaft, sondern an eine laborärztliche Praxis vergeben hatten; dadurch waren Leistungen vom hausärztlichen in den fachärztlichen Bereich verschoben worden, ohne dass entsprechende Vergütungsanteile in den fachärztlichen Bereich transferiert wurden (BSG, Urteil vom 30. November 2016 - B 6 KA 4/16 R, SozR 4-2500 § 87b Nr. 10) .

    Diese Indikatoren müssen sich auf mehrere Quartale beziehen, weil auch nach der Rspr des BSG, an die die klarstellende Vorschrift des § 87b Abs. 1 S 1 Halbs 2 SGB V anknüpft, eine Reaktionspflicht der am vertragsärztlichen Vergütungssystem beteiligten Gremien erst angenommen wird, wenn verlässlich feststeht, dass Leistungsverlagerungen oder Honorarverwerfungen nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft eingetreten sind (zusammenfassend : BSG, Urteil vom 30. November 2016 - B 6 KA 4/16 R, SozR 4-2500 § 87b Nr. 10, mwN) .

  • BSG, 08.08.2018 - B 6 KA 26/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vergütung von Leistungen und Kostenpauschalen der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 30/19
    Ebenso wie dem nach früherem Recht mit der Erstellung entsprechender Vorgaben betrauten Bewertungsausschuss (BewA , Urteil vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 31/08 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 53> ) steht der KBV dabei ein Gestaltungsspielraum zu (vgl BSG, Urteil vom 8. August 2018 - B 6 KA 26/17 R, SozR 4-2500 § 87b Nr. 17) , sodass den Gerichten die Prüfung verwehrt ist, ob die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden wurde (BSG, Urteil vom 8. März 2000 - B 6 KA 8/99 R, juris) .

    Dies gilt umso mehr, als das BSG derartige Kontingente trotz der gleichzeitig bestehenden Rechtsprechung zum Stützungsverbot nie beanstandet hat (vgl Urteil vom 11. Oktober 2006 - B 6 KA 46/05 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 29; Urteil vom 8. August 2018 - B 6 KA 26/17 R, SozR 4-2500 § 87b Nr. 17 Rn 19) .

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R

    Honorarverteilung - unterschiedliche Regelungen für zugelassene und ermächtigte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 30/19
    Denn auch aus dem Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit würde sich für den Fall, dass die Anwendung des allgemeinen Trennungsfaktors wegen der Möglichkeit inzwischen eingetretener Leistungsverlagerungen im Laborbereich nicht mehr rechtmäßig sein könnte, ergeben, dass insoweit zunächst eine Beobachtungs- und Reaktionspflicht des Normgebers einzuhalten ist (vgl hierzu BSG, Urteil vom 3. März 1999 - B 6 KA 8/98 R, SozR 3-2500 § 85 Nr. 30; Urteil vom 20. Oktober 2004 - B 6 KA 30/03 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 12) .
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 8/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsmaßstab - radiologische Leistung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 30/19
    Denn auch aus dem Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit würde sich für den Fall, dass die Anwendung des allgemeinen Trennungsfaktors wegen der Möglichkeit inzwischen eingetretener Leistungsverlagerungen im Laborbereich nicht mehr rechtmäßig sein könnte, ergeben, dass insoweit zunächst eine Beobachtungs- und Reaktionspflicht des Normgebers einzuhalten ist (vgl hierzu BSG, Urteil vom 3. März 1999 - B 6 KA 8/98 R, SozR 3-2500 § 85 Nr. 30; Urteil vom 20. Oktober 2004 - B 6 KA 30/03 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 12) .
  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 29/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit der getrennten Verteilung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 30/19
    Bereits 2006 hatte das BSG entschieden, dass wegen der in § 73 Abs. 1 und Abs. 1a SGB V angeordneten strikten Trennung zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Vergütung uU notwendige Stützungen der Punktwerte für bestimmte fachärztliche Leistungen ausschließlich aus dem Honorarkontingent für die Vergütung der fachärztlichen Leistungen zu finanzieren sind (Urteil vom 22. März 2006 - B 6 KA 67/04 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 24; vgl auch BSG-Urteil vom 6. September 2006 - B 6 KA 29/05 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 26) .
  • SG Berlin, 25.09.2019 - S 83 KA 206/17

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Vergütung von Laborleistungen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 30/19
    In diesem Zusammenhang wird zu Recht auch darauf hingewiesen, dass die Anwendung dieses allgemeinen Trennungsfaktors für die anteilige Finanzierung des Unterschusses mathematisch gesehen zu keinem anderen Ergebnis führt, als wenn wegen der Unterfinanzierung zunächst der Grundbetrag "Labor" erhöht und in einem zweiten Schritt die verbleibende Gesamtvergütung auf beide Versorgungsbereiche nach dem allgemeinen Trennungsfaktor aufgeteilt werden würde (so auch SG Berlin, Urteil vom 25. September 2019 - S 83 KA 206/17, juris) .
  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 28/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Begrenzung des Gestaltungsspielraums des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 30/19
    (3) Der Einräumung einer Reaktionszeit kann auch nicht (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 6 KA 28/11 R, SozR 4-2500 § 87 Nr. 26) entgegen gehalten werden, auf eine Beobachtungs- und Reaktionspflicht komme es nicht an, weil die Anwendung eines die Leistungsmengendynamik nicht berücksichtigenden Trennungsfaktors der Systematik einer Trennung der Gesamtvergütung in einen haus- und einen fachärztlichen Versorgungsanteil widerspreche.
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 64/96

    Bildung von Planungsbereichen in der Vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 30/19
    Dies kommt in der Formulierung des § 87b Abs. 1 S 1 Halbs 2 SGB V als Soll-Vorschrift zum Ausdruck (vgl zu dieser Auslegung einer Soll-Vorschrift: BSG, Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 64/96, SozR 3-2500 § 101 Nr. 2).
  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 33/01 R

    Vertragsarzt - Praxisbudget - Festlegung - bundesdurchschnittliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2022 - L 3 KA 30/19
    Wenn insoweit verlässliche Informationen vorliegen, ist der KBV zudem eine angemessene Reaktionszeit einzuräumen (vgl zu derartigen Reaktionszeiträumen: BSG, Urteil vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 33/01 R, SozR 3-2500 § 87 Nr. 34; Urteil vom 9. Mai 2012 - B 6 KA 24/11 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 70) , um im Rahmen ihres Gestaltungsspielraums und unter Ausgleich evtl gegenläufiger Interessen der betroffenen Arztgruppen zu einer geänderten Entscheidung zu gelangen und das gemäß § 87b Abs. 4 S 1 SGB V erforderliche Einvernehmen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen herzustellen.
  • BSG, 09.05.2012 - B 6 KA 24/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Vergütungsmodell -

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R

    Laborärzte - keine Verletzung in ihren Rechten durch Neuregelung der Vergütung

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 8/99 R

    Teilbudgets vor Inkrafttreten des GKVNOG 2 rechtmäßig, Verfassungsmäßigkeit des

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