Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 321/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Bewertung von Anrechnungszeiten - Beitragstragung durch den Sozialleistungsträger - Verfassungsmäßigkeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 247 Abs. 1 SGB VI; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 14 GG
Anrechnung einer krankheitsbedingten Umschulungszeit als Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung; Verfassungsmäßigkeit des § 247 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung einer krankheitsbedingten Umschulungszeit als Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung; Verfassungsmäßigkeit des § 247 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Bewertung von Anrechnungszeiten für Zeiten einer Umschulung mit Bezug von Übergangsgeld
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Stade, 28.03.2008 - S 23 R 205/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 321/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00
Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 321/08
Jedenfalls vor dem Hintergrund, dass die geltend gemachten Beitragszahlungen nicht auf eigenen Leistungen des Klägers beruhten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, B.v. 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - E 117, 272), hat der Gesetzgeber den ihm zukommenden weiten Regelungsspielraum nicht dadurch überschritten, dass er Zeiten der vorliegenden Art weiterhin nur als Anrechnungs- und nicht auch als Beitragszeiten berücksichtigen lässt. - BSG, 24.06.1987 - 12 RK 57/85
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 321/08
Dieses erschien verfassungsrechtlich problematisch, weil nach der damaligen Rechtslage mit diesen Beiträgen kein gleichwertiger Anspruch korrespondierte; es wurde keine Beitragszeit erworben und die Beitragszahlung hatte auch dann zu erfolgen, wenn die damaligen Voraussetzungen für die Anrechnung beitragsloser Zeiten nicht erfüllt waren (vgl. Beschluss des BSG vom 24.06.1987 - 12 RK 57/85 -). - BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77
Ausbildungsausfallzeiten
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 321/08
Eine Überschreitung des dem Gesetzgeber zukommenden Regelungsspielraums ist in diesem Zusammenhang um so weniger anzunehmen, als eine rentenrechtliche Berücksichtigung von Anrechnungszeiten ohne eigene Beitragsleistung ohnehin auf staatlicher Gewährung beruht und damit Ausdruck besonderer staatlicher Fürsorge ist (vgl. Beschluss des BVerfG vom 01.07.1981 - 1 BvR 874/77 u.a. -, BVerfGE 58, 81 = SozR 2200 § 1255a Nr. 7). - BSG, 18.04.1996 - 4 RA 36/94
Verfassungsmäßigkeit der Gesamtleistungsbewertung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 321/08
Dem Gesetzgeber ist bezüglich der Regelungen über Anrechnungszeiten ein besonders weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt (BSG, Urteil vom 18.04.1996 - 4 RA 36/94 -, SozR 3-2600 § 71 Nr. 1). - BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05
Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 321/08
Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf seine Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz ist von der Rechtsprechung nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten hat (BVerfG, B.v. 11. November 2008 - 1 BvL 3/05, 1 BvL 4/05, 1 BvL 5/05, 1 BvL 6/05, 1 BvL 7/05 - E 122, 151).
- LSG Baden-Württemberg, 22.01.2014 - L 5 R 12/12 Gegen diesen Gerichtsbescheid hat der Kläger am 10.01.2008 Berufung beim Landessozialgericht (LSG) eingelegt (Az. L 2 R 321/08), die mit Urteil vom 26.11.2008 zurückgewiesen worden ist.