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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2016 - L 14 U 267/14   

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https://dejure.org/2016,72438
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2016 - L 14 U 267/14 (https://dejure.org/2016,72438)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.10.2016 - L 14 U 267/14 (https://dejure.org/2016,72438)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Oktober 2016 - L 14 U 267/14 (https://dejure.org/2016,72438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verwertbarkeit eines Sachverständigenbeweises - mögliche Verletzung des § 407a ZPO im Sozial-verwaltungsverfahren - Verwertungsverbot - persönliche Untersuchung durch den Sachverständigen - orthopädisches Fachgebiet - Verstoß gegen § 200 Abs. 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2016 - L 14 U 267/14
    Die Bemessung des Grades der MdE selbst, also die aufgrund von § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII durch eine Schätzung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfangs der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSG, Urteil vom 27. Juni 2000 - Az.: B 2 U 14/99 R in SozR 3-2200 § 581 Nr. 7).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2016 - L 14 U 267/14
    Lediglich ergänzend weist der Senat in Bezug auf das vorgerichtliche Vorbringen der Klägerin darauf hin, dass sich die Einschätzung der MdE im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung nicht auf der Grundlage der seit dem 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I 2008, 2412) richtet (vgl. BSG, Beschluss vom 15. Februar 2001 - B 2 U 23/01 B - Rn. 5 des juris-Umdrucks sowie Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R - Rn. 13 des juris-Umdrucks zu den zuvor maßgeblichen Anhaltspunkten).
  • BSG, 17.11.2006 - B 2 U 58/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren, Verwertbarkeit eines medizinisches

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2016 - L 14 U 267/14
    Denn für ein im gerichtlichen Verfahren eingeholtes Gutachten gehört die persönliche Untersuchung des Patienten durch den benannten Sachverständigen nur dann zum unverzichtbaren Kern seiner Aufgaben, wenn es sich um eine psychiatrische Begutachtung handelt, bei der wegen der Besonderheiten dieses Fachgebiets eine persönliche Begegnung mit dem Sachverständigen unter Einschluss eines explorierenden Gesprächs für die Übernahme der verantwortlichen Urteilsbildung als unverzichtbar angesehen wird (vgl. BSG, Beschluss vom 17. November 2006 - B 2 U 58/05 B - Rn. 4 des juris-Umdrucks).
  • BSG, 03.03.1999 - B 9 VJ 1/98 B

    Befragung des Sachverständigen durch Verfahrensbeteiligte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2016 - L 14 U 267/14
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist das Recht auf die ergänzende Anhörung des Sachverständigen grundsätzlich auf die Erläuterung solcher Gutachten beschränkt, die im selben Rechtszug erstattet worden sind; im nächsten Rechtszug kann die Befragung der Sachverständigen nur noch verlangt werden, wenn ihre Anhörung nach § 411 Abs. 3 ZPO notwendig und deren Ablehnung durch die Vorinstanz ermessensfehlerhaft ist (vgl. BSG vom 3. März 1999 - B 9 VJ 1/98 B in SGb 2000, S. 269; BSG vom 12. Dezember 2006 - B 13 R 427/06 B -) oder das Fragerecht in der ersten Instanz fehlerhaft mit der Begründung verneint worden ist, es sei verspätet oder missbräuchlich geltend gemacht worden (vgl. BSG vom 24. April 2008 - B 9 SB 58/07 B -).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2016 - L 14 U 267/14
    Ein solcher Löschungsanspruch hätte im Ergebnis ein Beweisverwertungsverbot zur Folge, das nach der weiteren Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R - SozR 4-2700 § 200 Nr. 1) im Wege der Fernwirkung sogar weitere Gutachten erfassen könnte, sofern diese auf dem Erstgutachten aufbauen.
  • BSG, 24.04.2008 - B 9 SB 58/07 B

    Verspätete Ablehnung des Antrags auf Befragung des Sachverständigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2016 - L 14 U 267/14
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist das Recht auf die ergänzende Anhörung des Sachverständigen grundsätzlich auf die Erläuterung solcher Gutachten beschränkt, die im selben Rechtszug erstattet worden sind; im nächsten Rechtszug kann die Befragung der Sachverständigen nur noch verlangt werden, wenn ihre Anhörung nach § 411 Abs. 3 ZPO notwendig und deren Ablehnung durch die Vorinstanz ermessensfehlerhaft ist (vgl. BSG vom 3. März 1999 - B 9 VJ 1/98 B in SGb 2000, S. 269; BSG vom 12. Dezember 2006 - B 13 R 427/06 B -) oder das Fragerecht in der ersten Instanz fehlerhaft mit der Begründung verneint worden ist, es sei verspätet oder missbräuchlich geltend gemacht worden (vgl. BSG vom 24. April 2008 - B 9 SB 58/07 B -).
  • BSG, 15.02.2001 - B 2 U 23/01 B

    Begriffe der MdE in der Unfallversicherung und der GdB in der sozialen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2016 - L 14 U 267/14
    Lediglich ergänzend weist der Senat in Bezug auf das vorgerichtliche Vorbringen der Klägerin darauf hin, dass sich die Einschätzung der MdE im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung nicht auf der Grundlage der seit dem 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I 2008, 2412) richtet (vgl. BSG, Beschluss vom 15. Februar 2001 - B 2 U 23/01 B - Rn. 5 des juris-Umdrucks sowie Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R - Rn. 13 des juris-Umdrucks zu den zuvor maßgeblichen Anhaltspunkten).
  • BSG, 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B

    Befragung Sachverständiger im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2016 - L 14 U 267/14
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist das Recht auf die ergänzende Anhörung des Sachverständigen grundsätzlich auf die Erläuterung solcher Gutachten beschränkt, die im selben Rechtszug erstattet worden sind; im nächsten Rechtszug kann die Befragung der Sachverständigen nur noch verlangt werden, wenn ihre Anhörung nach § 411 Abs. 3 ZPO notwendig und deren Ablehnung durch die Vorinstanz ermessensfehlerhaft ist (vgl. BSG vom 3. März 1999 - B 9 VJ 1/98 B in SGb 2000, S. 269; BSG vom 12. Dezember 2006 - B 13 R 427/06 B -) oder das Fragerecht in der ersten Instanz fehlerhaft mit der Begründung verneint worden ist, es sei verspätet oder missbräuchlich geltend gemacht worden (vgl. BSG vom 24. April 2008 - B 9 SB 58/07 B -).
  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2016 - L 14 U 267/14
    Zwar hat das BSG in seiner Entscheidung vom 20. Juli 2010 - B 2 U 17/09 R - (vgl. SozR 4-2700 § 200 Nr. 2) erwogen, dass sich im Fall eines Verstoßes der Beklagten gegen das sich aus § 200 Abs. 2 SGB VII ergebende Recht der Versicherten auf Auswahl eines Gutachters (einer Konkretisierung des aus Art. 1, 2 GG hergeleiteten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung), wie dies auch die Klägerin sinngemäß hier geltend macht, ein Anspruch auf Löschung eines zweifellos zahlreiche Sozialdaten enthaltenen Gutachtens nach § 84 Abs. 2 Satz 1 des Sozialgesetzbuchs Zehntes Buch - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) ergeben kann.
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 36/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2016 - L 14 U 267/14
    Zwar hat der 9. Senat des BSG die Anwendbarkeit dieser an sich für das gerichtliche Verfahren maßgeblichen Norm auch im Verwaltungsverfahren angenommen (vgl. Beschluss vom 17. April 2013 - B 9 V 36/12 B, Rn. 5 des juris-Umdrucks).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2016 - L 14 U 266/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verwertbarkeit eines Sachverständigenbeweises -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2016 - L 14 U 266/14
    Dieser Unfall ist Gegenstand des weiteren beim Senat anhängigen Verfahrens mit dem Aktenzeichen L 14 U 267/14.

    Rein vorsorglich weist der Senat an dieser Stelle darauf hin, dass er auch in seinem Urteil vom selben Tage in dem Parallelrechtsstreit der Beteiligten (Az. L 14 U 267/14), der den die rechte Hand der Klägerin betreffenden Arbeitsunfall vom 25. Juni 2008 zum Gegenstand hat, die dort festgestellten gleichgelagerten degenerativen Veränderungen als unfallunabhängig eingeordnet hat.

    Der im Ergebnis hierauf bezogene Sachvortrag der Klägerin in den Schriftsätzen vom 2. August 2013 und 23. Oktober 2016, sie habe erst aus der von Prof. Dr. O. zwar unterzeichneten, aber von dem stellvertretenden Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie des Unfallkrankenhauses L. Dr. W. gefertigten und im Verlauf des sozialgerichtlichen Verfahrens im Parallelrechtsstreit (zweitinstanzliches Aktenzeichen L 14 U 267/14) vorgelegten Stellungnahme vom 15. Oktober 2012 entnehmen können, dass nicht Prof. Dr. O. sondern Dr. M. das (im Verlauf des diesem Rechtsstreit zugrundeliegenden Verwaltungsverfahrens erstattete) Gutachten vom 8. April 2010 verfasst habe, erscheint in tatsächlicher Hinsicht nicht plausibel.

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