Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2019 - L 7 AL 41/19 NZB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,87054
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2019 - L 7 AL 41/19 NZB (https://dejure.org/2019,87054)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.10.2019 - L 7 AL 41/19 NZB (https://dejure.org/2019,87054)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Oktober 2019 - L 7 AL 41/19 NZB (https://dejure.org/2019,87054)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,87054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 97/00 R

    Konkursausfallgeld - Berechnung - Forderungsübergang auf die Bundesanstalt für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2019 - L 7 AL 41/19
    Der Differenzbetrag zwischen dem Bruttoarbeitsentgelt und dem nach § 167 SGB III errechneten Nettoentgelt geht gemäß § 169 SGB III auf die Bundesagentur für Arbeit über, wobei der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der steuerlichen Bruttorestlohnforderung gegen die Beklagte hat (Bundesarbeitsgericht - BAG - Urteil vom 11. Februar 1998 - 5 AZR 159/97 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lohnanspruch; BSG, Urteil vom 20. Juni 2001 - B 11 AL 97/00 R- SozR 3-4900 § 141m Nr. 3).
  • BAG, 11.02.1998 - 5 AZR 159/97

    Konkursausfallgeld und Lohnsteuer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2019 - L 7 AL 41/19
    Der Differenzbetrag zwischen dem Bruttoarbeitsentgelt und dem nach § 167 SGB III errechneten Nettoentgelt geht gemäß § 169 SGB III auf die Bundesagentur für Arbeit über, wobei der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der steuerlichen Bruttorestlohnforderung gegen die Beklagte hat (Bundesarbeitsgericht - BAG - Urteil vom 11. Februar 1998 - 5 AZR 159/97 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lohnanspruch; BSG, Urteil vom 20. Juni 2001 - B 11 AL 97/00 R- SozR 3-4900 § 141m Nr. 3).
  • BSG, 27.06.1985 - 10 RAr 16/84

    Konkursausfallgeld - Steuerpflichtiges Einkommen - Nichtbesteuerung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2019 - L 7 AL 41/19
    Durch die Beschränkung auf das Nettoarbeitsentgelt will § 167 Abs. 1 SGB III den Insolvenzgeldberechtigten so stellen, wie er hinsichtlich seines Nettoeinkommens ohne Eintritt der Insolvenz gestanden hätte (Bundestag- Drucksache 7/1750 Seite 12; Bundessozialgericht- BSG - Urteil vom 27. Juli 1985 - 10 Rar 16/84, SozR 4100 § 141d Nr. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht