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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2020 - L 2 R 377/19   

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https://dejure.org/2020,50985
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2020 - L 2 R 377/19 (https://dejure.org/2020,50985)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.01.2020 - L 2 R 377/19 (https://dejure.org/2020,50985)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - L 2 R 377/19 (https://dejure.org/2020,50985)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10

    Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2020 - L 2 R 377/19
    Allerdings setzt eine zulässige Typisierung voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfG, B.v. 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 - NVwZ 2012, 1535, Rn. 49 mwN).
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2020 - L 2 R 377/19
    Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (BVerfG, B.v. 19. November 2019 - 2 BvL 22/14 -, DStR 2020, 93. Rn. 102).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2019 - L 9 AL 50/18

    Berufsferne rechtfertigt geringeres Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2020 - L 2 R 377/19
    Dementsprechend stellt auch die Rechtsprechung zu § 152 SGB III bzw. § 132 SGB III a.F. für die Zuordnung zu der jeweiligen Qualifikationsgruppe jedenfalls im Ausgangspunkt darauf ab, ob der Arbeitslose tatsächlich über den für die angestrebte Beschäftigung erforderlichen förmlichen Berufsabschluss verfügt (BSG, Urteil vom 04. Juli 2012 - B 11 AL 21/11 R -, SozR 4-4300 § 132 Nr. 8, Rn. 17 mwN; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2019 - L 9 AL 50/18 -, Rn. 38, juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. November 2018 - L 3 AL 10/17 -, Rn. 38, juris).
  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2020 - L 2 R 377/19
    Dementsprechend stellt auch die Rechtsprechung zu § 152 SGB III bzw. § 132 SGB III a.F. für die Zuordnung zu der jeweiligen Qualifikationsgruppe jedenfalls im Ausgangspunkt darauf ab, ob der Arbeitslose tatsächlich über den für die angestrebte Beschäftigung erforderlichen förmlichen Berufsabschluss verfügt (BSG, Urteil vom 04. Juli 2012 - B 11 AL 21/11 R -, SozR 4-4300 § 132 Nr. 8, Rn. 17 mwN; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2019 - L 9 AL 50/18 -, Rn. 38, juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. November 2018 - L 3 AL 10/17 -, Rn. 38, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AL 10/17

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2020 - L 2 R 377/19
    Dementsprechend stellt auch die Rechtsprechung zu § 152 SGB III bzw. § 132 SGB III a.F. für die Zuordnung zu der jeweiligen Qualifikationsgruppe jedenfalls im Ausgangspunkt darauf ab, ob der Arbeitslose tatsächlich über den für die angestrebte Beschäftigung erforderlichen förmlichen Berufsabschluss verfügt (BSG, Urteil vom 04. Juli 2012 - B 11 AL 21/11 R -, SozR 4-4300 § 132 Nr. 8, Rn. 17 mwN; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2019 - L 9 AL 50/18 -, Rn. 38, juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. November 2018 - L 3 AL 10/17 -, Rn. 38, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2024 - L 2 R 156/23

    Förmlicher Berufsausbildungsabschluss; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben;

    Für die Einstufung der Versicherten in diese im Gesetz normierten Qualifikationsgruppen kommt es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senates (siehe hierzu und im Folgenden Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. Januar 2020 - L 2 R 377/19 -, Rn. 23ff., juris; i. E. ebenso: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. April 2022 - L 7 R 10006/21 -, Rn. 37, juris) allein auf den förmlichen Abschluss der maßgeblichen Berufsausbildung an.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2022 - L 2 R 1006/20

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Bemessung des

    Ausgangspunkt für die Zuordnung ist der formale Berufsabschluss (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 13.01.2021 - B 13 R 54/20 B, Rn. 7 bei juris m.w.N.; Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.01.2020 - L 2 R 377/19, Rn. 23 ff. bei juris).

    Es sollte eine möglichst einfache Zuordnung anhand des förmlichen Berufsabschlusses erfolgen (vgl. im Einzelnen LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.01.2020 - L 2 R 377/19, Rn. 25 f. bei juris).

  • LSG Hamburg, 18.10.2022 - L 3 R 107/20

    Berechnung der Höhe von Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf

    Dass der Gesetzgeber durch eine solchermaßen pauschale, typisierende Betrachtungsweise die hierfür bestehenden verfassungsrechtlichen Grenzen überschritten hätte, ist angesichts des ihm zustehenden erheblichen Spielraums nicht anzunehmen (ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 29.1.2020 - L 2 R 377/19, juris) .

    Zutreffend erscheint daher ein Verständnis, welches allein auf den formellen Ausbildungsstand abstellt und nicht auf eine materielle Bewertung der Ausbildung (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 29.1.2020 - L 2 R 377/19, juris; SG Stade, Urt. v. 8.11.2021 - S 4 R 84/20, n.v., Bl. 259 ff. der Gerichtsakte; i.d.S. auch BSG, Beschl. v. 13.1.2021 - B 13 R 54/20 B, juris unter Verweis auf die Rspr. des BSG zu § 152 SGB III, z.B. BSG, Urt. v. 4.7.2012 - B 11 AL 21/11 R, SozR 4-4300 § 132 Nr. 8) .

  • LSG Baden-Württemberg, 09.03.2022 - L 8 AL 2190/21
    Das LSG Niedersachsen-Bremen hat zu der entsprechenden Vorschrift des § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB IX daher ausgeführt, dass eine Tätigkeit als Kraftfahrer schon im Ausgangspunkt keine "formale Qualifikation" im Sinne etwa einer Ausbildung in einem Ausbildungsberuf voraussetzt, in die ein Arbeitnehmer "hineinwachsen" könnte (Urteil vom 29.01.2020 - L 2 R 377/19 -, in juris, nachgehend gerade der bereits zitierte Beschluss des BSG vom 13.01.2021 - a.a.O.).
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