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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - L 2 R 237/13   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - L 2 R 237/13 (https://dejure.org/2015,11931)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.04.2015 - L 2 R 237/13 (https://dejure.org/2015,11931)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. April 2015 - L 2 R 237/13 (https://dejure.org/2015,11931)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 107 Abs. 1 SGB X; § ... 104 SGB X; § 40a SGB II; Art. 3 Abs. 1 GG; § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 40 Abs. 4 SGB II; § 9 Abs. 1 SGB II; § 104 Abs. 1 SGB X; § 17 WoGG; § 19 WoGG; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WoGG
    Verrechnung einer Rentennachzahlung mit Erstattungsansprüchen; Systemsubsidiarität und Einzelfallsubsidiarität; Rückwirkende Leistungsgewährung; Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Grundsicherungsträgers nach der Gewährung von Unterkunftsleistungen auf eine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verrechnung einer Rentennachzahlung mit Erstattungsansprüchen; Systemsubsidiarität und Einzelfallsubsidiarität; Rückwirkende Leistungsgewährung; Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Grundsicherungsträgers nach der Gewährung von Unterkunftsleistungen auf eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Grundsicherungsträgers nach der Gewährung von Unterkunftsleistungen auf eine rückwirkende Rentennachzahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R

    Rangfolge der Erstattungsansprüche der BA und des Grundsicherungsträgers

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - L 2 R 237/13
    Nach Entscheidungen des BSG vom 31. Oktober 2012 (B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R) und einer rechtlichen Arbeitsanweisung der Beklagten "R7 Erstattungsansprüche der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II" gehe die Beklagte selbst davon aus, dass Erstattungsansprüche des SGB-II-Trägers nicht bestünden.

    Hiervon ausgehend ist der Leistungsanspruch des Klägers gegenüber dem beigeladenen Jobcenter nicht "nachträglich" im Sinne von § 103 SGB X entfallen, vielmehr bestand ein solcher von vornherein nicht (vgl. dazu BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 11/11 R -, SozR 4-1300 § 106 Nr. 1).

    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber auf zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 31. Oktober 2012 (B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R) reagiert, die in Bezug auf die Entstehung von Erstattungsansprüchen der Jobcenter gegenüber den Trägern der Rentenversicherung insbesondere bei rückwirkender Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente zu Unsicherheiten in der Rechtsanwendung geführt haben (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen, BT-Drs. 18/1311).

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R

    Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - L 2 R 237/13
    Nach Entscheidungen des BSG vom 31. Oktober 2012 (B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R) und einer rechtlichen Arbeitsanweisung der Beklagten "R7 Erstattungsansprüche der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II" gehe die Beklagte selbst davon aus, dass Erstattungsansprüche des SGB-II-Trägers nicht bestünden.

    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber auf zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 31. Oktober 2012 (B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R) reagiert, die in Bezug auf die Entstehung von Erstattungsansprüchen der Jobcenter gegenüber den Trägern der Rentenversicherung insbesondere bei rückwirkender Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente zu Unsicherheiten in der Rechtsanwendung geführt haben (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen, BT-Drs. 18/1311).

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - L 2 R 237/13
    Das entspricht dem Grundgedanken des § 104 SGB X, der dem nachrangigen Leistungsträger einen Erstattungsanspruch für den Fall einräumt, dass eine einkommensabhängige Leistung durch die rückwirkende Gewährung einer als Einkommen anzurechnenden Leistung nachträglich gemindert oder beseitigt wird (vgl. BSG, Urteil vom 22. Mai 1985 - 1 RA 33/84 -, SozR 1300 § 104 Nr. 7 = BSGE 58, 119 mwN).
  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 169/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung von Verfahrensvorschriften -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - L 2 R 237/13
    Schon von Verfassungs wegen ist eine solche Auslegung zur Vermeidung einer mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht in Einklang zu bringenden Benachteiligung desjenigen Rentenempfängers, dem die Rente erst rückwirkend zugesprochen wird, im Vergleich zu Empfängern zeitnah zuerkannter Renten geboten (solange das Sozialrecht nicht anderweitig effektive Möglichkeiten zur Vermeidung eines solchen Nachteils eröffnet; vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 169/11 R -, SozR 4-4200 § 40 Nr. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2009 - L 1 R 542/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - L 2 R 237/13
    Das anschließende Klage- und Berufungsverfahren hiergegen blieb erfolglos (Urteil des Landessozialgerichts - LSG - Niedersachsen-Bremen vom 21. Januar 2009 - L 1 R 542/07).
  • LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 163/16

    Verrechnung einer Nachzahlung von Arbeitslosengeld mit Erstattungsansprüchen des

    Für die Anwendung des § 107 SGB X können die erbrachten Unterkunftsleistungen nach § 22 SGB II nur insoweit mit nachträglich zuerkannten vorrangigen Sozialleistungen wie dem Alg verrechnet werden, wie bei rechtzeitiger Gewährung dieser vorrangigen Leistungen keine entsprechenden Unterkunftsleistungen, und zwar nicht in Form der in den Leistungen nach § 22 SGB II der Sache nach inkludierten Wohngeldleistungen, zu erbringen gewesen wären (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.04.2015 - L 2 R 237/13).

    Würde man damit eine vollständige Erfüllungswirkung im Rahmen des § 107 SGB X annehmen, würde der Kläger dafür "bestraft" werden, dass die Beklagte den materiell-rechtlich zustehenden Anspruch auf Alg zunächst verkannt hat und eine Leistungsbewilligung erst verspätet vorgenommen hat (vgl dazu eingehend LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.04.2015 - L 2 R 237/13).

  • SG Hannover, 15.11.2018 - S 44 R 96/17

    Beanspruchung der vollständigen Auszahlung einer aufgrund der nachträglichen

    Unter Verweis auf die Entscheidung des LSG Niedersachsen vom 29. April 2015 (Az.: L 2 R 237/13) habe eine Erstattung nicht zu erfolgen.

    Damit liegen die Voraussetzungen des § 145 Abs. 3 S.1 SGB III vor, sodass der Beigeladenen gegenüber der Beklagten als Rentenversicherungsträger ein Erstattungsanspruch in entsprechender Anwendung nach § 103 SGB X zusteht; das von der Klägerseite angeführte Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen (L 2 R 237/13) betrifft den Fall des Erstattungsanspruchs eines Jobcenters und hat deswegen vorliegend keine Relevanz.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2019 - L 3 R 769/17

    Berücksichtigung von ausgezahltem Arbeitslosengeld 2 bei rückwirkender

    Diesbezüglich sei auf das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 29. April 2015 - L 2 R 237/13 - zu verweisen.

    Der Auffassung des Klägers und damit auch der vom LSG Niedersachsen-Bremen vertretenen Rechtsansicht (vgl. hierzu Urteil von 29. April 2015 - L 2 R 237/13 -, zitiert nach juris) sei nicht zu folgen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2020 - L 8 R 714/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - nachträgliche Bewilligung von Rente wegen

    § 40 Abs. 4 S 1 SGB II (in der bis 31.7.2016 geltenden Fassung) bzw § 40 Abs. 9 S 1 SGB II (in der vom 1.8. bis 31.12.2016 geltenden Fassung) sind nicht entsprechend anwendbar (Abweichung von LSG Celle-Bremen vom 29.4.2015 - L 2 R 237/13 und LSG München vom 15.2.2017 - L 10 AL 163/16).

    Der gegenteiligen Auffassung des Landessozialgerichts [LSG] Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 29. April 2015 - L 2 R 237/13 -) werde nicht gefolgt.

    Die Rechtsauffassung des Sozialgerichts überzeuge angesichts anderslautender Rechtsprechung von Landessozialgerichten nicht (Hinweis auf die Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 29. April 2015 - L 2 R 237/13 - und des Bayerischen LSG vom 15. Februar 2017 - L 10 AL 163/16 -).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.05.2021 - L 4 AS 42/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zahlungsanspruch des Leistungsberechtigten

    Er verweise auf das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 29. April 2015 zum Aktenzeichen L 2 R 237/13, das bei gleicher Sachlage einen Zahlungsanspruch bejaht habe.

    Soweit der Kläger mit dem LSG Niedersachsen (Urteil vom 29. April 2015, Az.: L 2 R 237/13, juris) der Auffassung sei, der Rentenversicherungsträger hätte nur einen geringeren Zahlbetrag an den Beklagten erstatten dürfen, müsse er sich an die DRV wenden.

    Dies sieht das LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 29. April 2015 (Az.: L 2 R 237/13, juris RN 31, 43, 46; ebenso für das Verhältnis zwischen SGB II- und SGB II-Leistungsträger: Bay. LSG, Urteil vom 15. Februar 2017, Az.: L 10 AL 163/16, juris RN 22 ff.) anders: Es meint, als sog. Sowieso-Leistungen seien auch Sozialleistungen anderer Leistungsträger zu berücksichtigen, die anstelle der SGB II-Leistungen hätten erbracht werden müssen, wenn der erstattungspflichtige Sozialleistungsträger (hier die DRV) rechtzeitig geleistet hätte.

  • SG Duisburg, 22.01.2016 - S 14 KN 42/12

    Anspruch auf Auszahlung einer Rentennachzahlung nach der Bewilligung einer

    Die Kammer kann sich aus diesem Grunde nicht der Auffassung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 29. April 2015 (Az.: L 2 R 237/13) anschließen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - L 20 AL 107/18

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld nach dem SGB III Anforderungen an

    Fehlte bei einem Erstattungsanspruch nach § 50 SGB X schon ein Anspruch auf Wohngeld (weil eine nachträgliche Wohngeldgewährung nach § 28 SGB X nur möglich war, wenn die Leistungsbewilligung nach dem SGB II rückwirkend aufgehoben wurde), ist dies bei der Umsetzung eines Erstattungsanspruchs zwischen zwei Leistungsträgern gerade nicht der Fall (so auch Eicher/Greiser, a.a.O. Rn. 172; vgl. auch Hengelhaupt, a.a.O. § 40 Rn. 714; a.A. LSG Bayern vom 15.02.2017 - L 10 AL 163/16; LSG Niedersachsen-Bremen vom 29.04.2015 - L 2 R 237/13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2018 - L 9 R 83/14
    Zum Teil wurde eine entsprechende Anwendung von § 40 Abs. 4 Satz 1 SGB II als angezeigt angesehen, wenn Leistungsempfänger aufgrund der vorrangig gewährten Leistungen eigentlich einen Wohngeldanspruch gehabt hätten, diesen aber wegen des Ausschlusses gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 Wohngeldgesetz (WoGG) nicht mehr geltend machen können, weil mangels tatsächlich verfügbarer Mittel im Leistungszeitraum zu Recht SGB II- Leistungen bewilligt worden sind, mithin die Bewilligungsbescheide auch nicht für den Leistungszeitraum aufzuheben sind, und es daher bei der nachträglichen Bewilligung des Übergangsgeldes weiterhin beim Ausschluss der Wohngeldleistungen verbleiben würde (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. April 2015 - L 2 R 237/13, Rn. 36 ff.; Bayrisches LSG, Urteil vom 15. Februar 2017 - L 10 AL 163/16, Rn. 22 ff.).

    Zwar kommt ein Wohngeldanspruch auch für Berechtigte in Betracht, deren monatliche Einkünfte (etwas) oberhalb des durch die Vorgaben des SGB II bzw. SGB XII definierten Existenzminimums liegen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. April 2015 - L 2 R 237/13, Rn. 34).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 2 R 335/17
    Der anderslautenden Rechtsprechung Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 29. April 2015 (L 2 R 237/13) werde seitens der Beklagten nicht gefolgt.

    Dies ist offensichtlich vor dem Hintergrund geschehen, dass der erkennende Senat in einem anderen Verfahren (Urteil vom 29. April 2015, L 2 R 237/13, veröffentlicht in juris), die Rechtsqualität der Abrechnung der Rentennachzahlung als Verwaltungsakt mit Regelungsgehalt eingestuft hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2017 - L 19 AS 1917/16

    Rechtsfolgen einer Rentenbewilligung; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

    Im Übrigen kann dahinstehen, ob der Rentenversicherungsträger zu Unrecht angenommen hat, dass der sich aus der Rentenbewilligung ergebende Zahlungsanspruch der Klägerin in Höhe von 56% der Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 107 SGB X erloschen ist (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.04.2015 - L 2 R 237/13) bzw. ob die Klägerin nach Erhalt des Rentenbewilligungsbescheides nachträglich Wohngeld für die Zeit bis zum 31.08.2015 beantragen konnte (vgl. hierzu Pattar in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 40a Rn. 40.4; Aubel in: Schlegel/ Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 40 Rn. 150).
  • SG Altenburg, 20.10.2016 - S 30 AS 471/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 1 R 505/15
  • BSG, 10.11.2014 - B 5 RS 4/14 B
  • LSG Hamburg, 30.07.2021 - L 4 AS 42/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsanspruch des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2015 - L 2 R 457/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2018 - L 9 AS 95/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2018 - L 9 AS 189/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2015 - L 2 R 548/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2020 - L 11 AS 1087/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 12 R 137/17
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