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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2019 - L 13 AS 82/19 B ER   

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https://dejure.org/2019,85059
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2019 - L 13 AS 82/19 B ER (https://dejure.org/2019,85059)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.04.2019 - L 13 AS 82/19 B ER (https://dejure.org/2019,85059)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. April 2019 - L 13 AS 82/19 B ER (https://dejure.org/2019,85059)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2018 - L 13 AS 72/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2019 - L 13 AS 82/19
    Der Senat hält allerdings an seiner ständigen Rechtsprechung fest (so bereits Beschluss vom 24. Mai 2018 - L 13 AS 72/18 B ER), dass im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der Erlass einer einstweiligen Anordnung nur für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten in Betracht kommt.
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2019 - L 13 AS 82/19
    Dies setzt allerdings die tatsächliche Nutzung der Wohnung voraus, woran es etwa bei Ortsabwesenheit eines Familienmitglieds fehlt (vgl. BSG, Urteile vom 19. Oktober 2016 - B 14 AS 40/15 R - juris Rn. 42 und vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - juris Rn. 19).
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 40/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beiladung - Beteiligte - Klagehäufung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2019 - L 13 AS 82/19
    Dies setzt allerdings die tatsächliche Nutzung der Wohnung voraus, woran es etwa bei Ortsabwesenheit eines Familienmitglieds fehlt (vgl. BSG, Urteile vom 19. Oktober 2016 - B 14 AS 40/15 R - juris Rn. 42 und vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - juris Rn. 19).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 56/06

    Kosten der Unterkunft; Aufteilung nach Kopfteilen; Einberufung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2019 - L 13 AS 82/19
    Für eine dem vorliegenden Fall vergleichbare Unterbringung eines volljährigen, unter 25jährigen Kindes in einem Internat mit Aufenthalten am Wochenende und in den Ferien in der Familienwohnung hat das BSG eine Haushaltsaufnahme in den elterlichen Haushalt verneint (vgl. Urteil vom 6. August 2014 - B 4 AS 55/13 R - juris Rn. 31) und dementsprechend ist auch für Wehrdienst Leistende bereits entschieden worden, dass diese bei der Aufteilung der Unterkunftskosten für die elterliche Wohnung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind (vgl. die vom SG zitierten Urteile des Landessozialgerichts [LSG] Sachsen-Anhalt vom 3. April 2008 - L 2 AS 56/06 - juris Rn. 23 ff. und des Thüringer LSG vom 18. August 2016 - L 9 AS 366/15 - juris Rn. 22).
  • BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 14/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2019 - L 13 AS 82/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Kopfteilprinzip sind die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Regelfall unabhängig von Alter und Nutzungsintensität anteilig pro Kopf aufzuteilen, wenn der Leistungsberechtigte eine Unterkunft mit anderen Personen, insbesondere mit anderen Familienangehörigen nutzt (vgl. zuletzt Urteil vom 25. April 2018 - B 14 AS 14/17 R - juris Rn. 13 m. w. N.).
  • LSG Thüringen, 18.08.2016 - L 9 AS 366/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kopfteilprinzip - Herausrechnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2019 - L 13 AS 82/19
    Für eine dem vorliegenden Fall vergleichbare Unterbringung eines volljährigen, unter 25jährigen Kindes in einem Internat mit Aufenthalten am Wochenende und in den Ferien in der Familienwohnung hat das BSG eine Haushaltsaufnahme in den elterlichen Haushalt verneint (vgl. Urteil vom 6. August 2014 - B 4 AS 55/13 R - juris Rn. 31) und dementsprechend ist auch für Wehrdienst Leistende bereits entschieden worden, dass diese bei der Aufteilung der Unterkunftskosten für die elterliche Wohnung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind (vgl. die vom SG zitierten Urteile des Landessozialgerichts [LSG] Sachsen-Anhalt vom 3. April 2008 - L 2 AS 56/06 - juris Rn. 23 ff. und des Thüringer LSG vom 18. August 2016 - L 9 AS 366/15 - juris Rn. 22).
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2019 - L 13 AS 82/19
    Für eine dem vorliegenden Fall vergleichbare Unterbringung eines volljährigen, unter 25jährigen Kindes in einem Internat mit Aufenthalten am Wochenende und in den Ferien in der Familienwohnung hat das BSG eine Haushaltsaufnahme in den elterlichen Haushalt verneint (vgl. Urteil vom 6. August 2014 - B 4 AS 55/13 R - juris Rn. 31) und dementsprechend ist auch für Wehrdienst Leistende bereits entschieden worden, dass diese bei der Aufteilung der Unterkunftskosten für die elterliche Wohnung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind (vgl. die vom SG zitierten Urteile des Landessozialgerichts [LSG] Sachsen-Anhalt vom 3. April 2008 - L 2 AS 56/06 - juris Rn. 23 ff. und des Thüringer LSG vom 18. August 2016 - L 9 AS 366/15 - juris Rn. 22).
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