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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 109/15   

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https://dejure.org/2018,33895
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 109/15 (https://dejure.org/2018,33895)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.08.2018 - L 3 U 109/15 (https://dejure.org/2018,33895)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. August 2018 - L 3 U 109/15 (https://dejure.org/2018,33895)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 6/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1103 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 109/15
    Für die Wahrscheinlichkeit eines naturwissenschaftlichen Ursachenzusammenhangs zwischen Einwirkungen im Sinne der Berufskrankheit Nr. 1103 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung und einer Lungenkrebserkrankung ist regelmäßig eine kumulative Chrom(VI)-Belastung von ca. 500 µg/m3 x Jahre (im Sinne eines Orientierungswertes) erforderlich (Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R).

    Das ist zu bejahen, wenn sie rechtlich die Realisierung einer in den Schutzbereich des jeweils erfüllten Versicherungstatbestands fallenden Gefahr ist (vgl BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R, juris) .

  • LSG Hessen, 14.10.2014 - L 3 U 150/09

    Erwerbsminderungsrente wegen der BK Nr. 1103; Tatbestandsmerkmale einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 109/15
    Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass das Hessische LSG in einem Einzelfall bereits bei einer kumulativen Chromateinwirkung im Umfang von 307, 51 µg/m³ x Jahre eine Ursächlichkeit der beruflichen Einwirkungen für die Lungenkrebserkrankung eines anderen Versicherten angenommen hat (vgl Urteil vom 14. Oktober 2014 - L 3 U 150/09, juris) und das BSG dies im sich anschließenden Revisionsverfahren nicht hat beanstanden können (vgl BSG, Urteil vom 30. März 2017 aaO) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 208/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - neue Erkenntnisse der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 109/15
    Dazu bedarf es vielmehr regelmäßig einer Analyse nicht nur der jeweiligen Expositionskonstellation, sondern auch der Wirkungsmechanismen der beteiligten Chemikalien (vgl dazu auch Senatsurteil vom 18. September 2012 - L 3 U 208/09) .
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 109/15
    Dabei ist die Frage, welcher Einwirkungen es mindestens bedarf, um eine BK zu verursachen oder die Anerkennung einer BK unter Einbeziehung weiterer Kriterien zu rechtfertigen, unter Zuhilfenahme medizinischer, naturwissenschaftlicher und technischer Sachkunde nach dem im Entscheidungszeitpunkt aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu beantworten (BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R, juris Rn 20 - SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 mwN) .
  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit Nr 3102 - forstwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 109/15
    Dabei ist der Beweisgrad der hinreichenden Wahrscheinlichkeit erfüllt, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden (BSG, Urteil vom 27. Juni 2017 - B 2 U 17/15 R, juris mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 6 U 41/08

    Gewährung einer Verletztenrente; Berufskrankheit; Abgrenzung bei Lungenkrebs

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 109/15
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Prozessakten, der beigezogenen Prozessakten des vorangegangenen Verfahrens (SG Hildesheim - S 11 U 77/03, LSG Niedersachsen-Bremen - L 6 U 41/08) sowie der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen.
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 109/15
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt demgegenüber die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings eine bloße Möglichkeit (Bundessozialgericht , Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 33/07 R, juris Rn 11 - BSGE 103, 54 mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2015 - L 3 U 58/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 109/15
    Die Vorschrift ist auch Rechtsgrundlage für die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, mit dem lediglich die Anerkennung eines Versicherungsfalls (hier: der Eintritt einer BK) abgelehnt worden ist, ohne dass zugleich über Sozialleistungsansprüche entschieden worden wäre (vgl Senatsurteil vom 13. Mai 2015 - L 3 U 58/11 mwN) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2022 - L 3 U 219/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - kombinierte Verpflichtungs-,

    Wie bereits das LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Urteil vom 29. August 2018 (L 3 U 109/15, juris) nach Auffassung des Senats zutreffend dargelegt hat, steht der Zugrundelegung eines Orientierungswertes von 500 µg/m³ x Jahre nicht entgegen, dass das Hessische LSG in einem Einzelfall bereits bei einer kumulativen Chromat-Einwirkung von 307, 51 µg/m³ x Jahre eine Ursächlichkeit der beruflichen Einwirkungen für die Lungenkrebserkrankung eines anderen Versicherten angenommen hat (Urteil vom 14. Oktober 2014 - L 3 U 150/09 -, juris) und das BSG dies im anschließenden Revisionsverfahren nicht hat beanstanden können (BSG, Urteil vom 30. März 2017, a.a.O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2018 - L 3 U 137/15

    Anerkennung einer Lungenkrebserkrankung als Berufskrankheit nach Nr. 4109 der

    Denn dieser vorgeschlagene Wert wird allgemein als nicht wissenschaftlich begründet angesehen (Pesch ua aaO; Schönberger/Mehrtens/Valentin aaO; vgl auch Senatsurteil vom 29. August 2018 - L 3 U 109/15, juris) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2020 - L 3 U 112/18
    Wie sich sowohl aus dem vom 16. Senat im Verfahren L 16/3 U 15/15 eingeholten Gutachten von PD Dr. R. als auch aus dem Gutachten von Prof. Dr. Q. ergibt, liegt diese Belastung eindeutig unter der Chrom(VI)-Belastung, die regelmäßig Voraussetzung für die Wahrscheinlichkeit eines naturwissenschaftlichen Ursachenzusammenhangs iS der BK Nr. 1103 ist (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 29. August 2018 - L 3 U 109/15 - juris: kumulative Chrom(VI)-Belastung von ca 500 µg/m3 x Jahre).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 3 U 49/15
    Die Vorschrift ist auch Rechtsgrundlage für die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, mit dem lediglich die Anerkennung eines Versicherungsfalls (hier: der Eintritt einer BK) abgelehnt worden ist, ohne dass zugleich über Sozialleistungsansprüche entschieden worden wäre (vgl Senatsurteil vom 29. August 2018 - L 3 U 109/15, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2014 - L 10 U 1507/12, juris).
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