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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 6 U 38/02   

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https://dejure.org/2005,14479
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 6 U 38/02 (https://dejure.org/2005,14479)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.09.2005 - L 6 U 38/02 (https://dejure.org/2005,14479)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. September 2005 - L 6 U 38/02 (https://dejure.org/2005,14479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständige Berufsgenossenschaft - Unternehmen zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf Überweisung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 136 Abs. 1 S. 4 SGB VII; § 664 Abs. 3 RVO
    Anspruch auf Überweisung an eine Berufsgenossenschaft; Zuständigkeit eines Unfallversicherungsträgers für einen bestimmten Gewerbezweig; Gewährleistung einer zweckmäßigen und fachspezifischen Unfallprävention für die Beschäftigten; Zulässigkeit einer Berichtigung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Überweisung an eine Berufsgenossenschaft; Zuständigkeit eines Unfallversicherungsträgers für einen bestimmten Gewerbezweig; Gewährleistung einer zweckmäßigen und fachspezifischen Unfallprävention für die Beschäftigten; Zulässigkeit einer Berichtigung der ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zuständigkeit - monostrukturelles Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung - Zuständigkeit der BG des Entleihbetriebs - Überweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Zuständige Berufsgenossenschaft für Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zuständige Berufsgenossenschaft bei Unternehmen zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 12.12.2002 - 6 U 39/02

    Sozialhilfe: Wirksamkeit einer Überleitungsanzeige bei Schenkung eines zum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 6 U 38/02
    Dem Senat haben neben den Prozessakten und den Verwaltungsakten der Beklagten die Gerichtsakten zu dem Rechtsstreit der Beteiligten über die Herabsetzung der Gefahrklasse (Az: L 6 U 39/02) vorgelegen.

    Auch die Klägerin hatte in dem Rechtsstreit über die Herabsetzung der Gefahrklasse (L 6 U 39/02) auf die besondere Arbeitsschutzorganisation hingewiesen, die sie in Absprache mit der Beklagten entwickelt und die dazu geführt hat, dass in ihrem Unternehmen "kaum nennenswert Arbeitsunfälle zu verzeichnen sind" (S 9 unten der Klagebegründung vom 2. Oktober 2000).

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 6 U 38/02
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24).
  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 36/58

    Aufnahme eines Milchfuhrbetriebs in die gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 6 U 38/02
    Allein die durch die Zuständigkeit der Beklagten begründete Beitragsbelastung der Klägerin stellt keine schwerwiegende Unzuträglichkeit dar (BSGE 15, 282; s auch Brackmann-Krasney, aaO, mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - L 15 U 40/01

    Eigenständige Regelung hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit der gewerblichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 6 U 38/02
    Diese ergeben sich aus den Arbeitsvorgängen, Betriebseinrichtungen und Werkstoffen der Entleihbetriebe (s auch Sächs LSG aaO, 794; Lauterbach-Watermann, aaO; Bertram, SGb 1999, 679, 681 f - aA LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile 11. Mai vom 24. September 2004 - L 15 U 40/01 und L 4 (2) U 6/03; Noack, SozVers 1973, 41).
  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 31/97 R

    Zuständige Berufsgenossenschaft - Unternehmerwechsel - nachträgliche Änderung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 6 U 38/02
    Diese Forderung hatte das Bundessozialgericht (BSG) wegen des seit jeher im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) anerkannten Grundsatzes der Katasterstetigkeit für erforderlich gehalten (Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 31/97 R mwN).
  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 31/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gefahrtarif - Beitrag - Altlasten - DDR -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 6 U 38/02
    Die Auffassung der Beklagten wird nicht schon durch die Rechtsprechung des BSG (BSGE 91, 128 und 92, 190 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1 und § 152 Nr. 1) zu der Veranlagung der Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung zu den Gefahrklassen nach dem Gefahrtarif der Beklagten gestützt.
  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 6 U 38/02
    Die Auffassung der Beklagten wird nicht schon durch die Rechtsprechung des BSG (BSGE 91, 128 und 92, 190 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1 und § 152 Nr. 1) zu der Veranlagung der Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung zu den Gefahrklassen nach dem Gefahrtarif der Beklagten gestützt.
  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 5/91

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit - Selbständiger Grafik-Designer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 6 U 38/02
    § 122 Abs. 1 Satz 1 SGB VII hat die Rechtsprechung des BSG (BSGE 71, 85, 86) übernommen, dass insoweit entscheidend die zweckmäßigste Unfall- und Krankheitsverhütung ist (Gesetzesbegründung zum UVEG, aaO, zu § 122 Abs. 1; vgl Becker, Die BG 2004, 528, 531 f).
  • LSG Hamburg, 03.04.2002 - L 3 U 14/01

    UV-Zuständigkeit der VBG für Arbeitsüberlassungsunternehmen - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 6 U 38/02
    Dieser Frage ist zunächst nachzugehen (aA LSG Hamburg, Urteil vom 3. April 2002 - L 3 U 14/01), da die zweite Alternative zur Feststellung einer unrichtigen Zuständigkeit, die Frage nach schwerwiegenden Unzuträglichkeiten nur bei sachlicher Unzuständigkeit zu prüfen ist (vgl Brackmann-Krasney, SGB VII § 136 Rn 33).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - L 4 (2) U 6/03

    Unfallversicherungsträger für die Unternehmen der gewerbsmäßigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 6 U 38/02
    Diese ergeben sich aus den Arbeitsvorgängen, Betriebseinrichtungen und Werkstoffen der Entleihbetriebe (s auch Sächs LSG aaO, 794; Lauterbach-Watermann, aaO; Bertram, SGb 1999, 679, 681 f - aA LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile 11. Mai vom 24. September 2004 - L 15 U 40/01 und L 4 (2) U 6/03; Noack, SozVers 1973, 41).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Sofern nicht schon auf die verwaltende Tätigkeit der Klägerin als wirtschaftlichen Zweck des Unternehmens abzustellen ist (so Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, Stand Februar 2003, Kennziffer 270, S 26; Spellbrink in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 2 Unfallversicherungsrecht, § 24 RdNr 45 Fn 79; Noack SozVers 1973, 41; Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl, § 648 RVO, Anm 10; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. November 1999 - L 15 B 21/99 U = Breith 2000, 136, 139; LSG Hamburg, Urteil vom 3. April 2002 - L 3 U 14/01 = HVBG-Info 2002, 2021, 2023; aA Sächsisches LSG, Urteil vom 7. März 2001 - L 2 U 151/99 = Breith 2002, 791, 793 f; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. September 2005 - L 6 U 38/02 - Bertram SGb 1999, 679, 681 f; Stolz in: Plagemann, Anwaltshandbuch Sozialrecht, § 24 RdNr 56), sondern auf den Einsatz der verliehenen Arbeitnehmer, kommt nach den og Maßstäben keine BG in Betracht; dies führt zur Auffangzuständigkeit der Beklagten nach Nr. 2 Buchst e) der Ausführungsbestimmungen des RVA vom 22. April 1942.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 6 U 320/04
    Sie ist hier nicht erfüllt, selbst wenn der Senat von dem Vortrag der Klägerin ausgeht, bei ihrem Unternehmen handele es sich um ein sog monostrukturelles Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, da sie Arbeitnehmer nahezu ausschließlich Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der Beigeladenen überlasse (zur sachlichen Zuständigkeit der Beigeladenen für sog monostrukturelle Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung s das Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tag - Az L 6 U 38/02 -).
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