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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2008 - L 1 R 393/06   

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https://dejure.org/2008,15111
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2008 - L 1 R 393/06 (https://dejure.org/2008,15111)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.10.2008 - L 1 R 393/06 (https://dejure.org/2008,15111)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - L 1 R 393/06 (https://dejure.org/2008,15111)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Kraftfahrzeughilfe - aufgehobenes Leistungsvermögen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c SGB VI; § 43 Abs. 2 SGB VI; § 44 SGB VI; § 9 Abs. 2 SGB VI; § 3 SGB IX
    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Vorliegen eines zumindest noch teilweisen Leistungsvermögens

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Gewährung von Kraftfahrzeughilfe für den Kauf eines Kraftfahrzeugs und einen Recaro-Sitz bei vollständiger Aufhebung der Erwerbsfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Vorliegen eines zumindest noch teilweisen Leistungsvermögens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Vorliegen eines zumindest noch teilweisen Leistungsvermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2008 - L 1 R 393/06
    Die konkrete und möglicherweise atypische Ausgestaltung des zuletzt ausgeübten Beschäftigungsverhältnisses bleibt dagegen außer Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 18. Oktober 2006 - B 5 RJ 15/05 R, SozR 4-2600 § 10 Nr. 1).
  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2008 - L 1 R 393/06
    Die konkrete und möglicherweise atypische Ausgestaltung des zuletzt ausgeübten Beschäftigungsverhältnisses bleibt dagegen außer Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 18. Oktober 2006 - B 5 RJ 15/05 R, SozR 4-2600 § 10 Nr. 1).
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

    Danach darf eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - neben anderen Voraussetzungen - nur dann bewilligt werden, wenn bei teilweiser Erwerbsminderung - wie beim Kläger - zwar keine Aussicht auf eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit besteht, durch die Leistungen jedoch ein bereits innegehabter Arbeitsplatz erhalten werden kann (BT-Drucks 14/4230, S 24 f; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.10.2008, L 1 R 393/06 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - L 33 R 964/15

    Sozialhilferecht: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - volle

    Danach darf eine LTA - neben anderen Voraussetzungen - nur dann bewilligt werden, wenn bei teilweiser Erwerbsminderung zwar keine Aussicht auf eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit besteht, durch die Leistungen jedoch ein bereits innegehabter Arbeitsplatz erhalten werden kann (BT-Drucks 14/4230, S 24 f; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.10.2008, L 1 R 393/06 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2010 - L 1 R 632/08

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Zuletzt scheiden auch die persönlichen Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2c SGB VI aus, da bei der dort vorausgesetzten, bereits eingetretenen teilweisen Erwerbsminderung eine LTA nur dann bewilligt werden darf, wenn zwar - wie beim Kläger - keine Aussicht auf eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit besteht, durch die Leistungen jedoch ein bereits inne gehabter Arbeitsplatz erhalten werden kann (BT-DS 14/4230, Seite 24f, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. Oktober 2008, L 1 R 393/06 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 24.03.2010 - L 20 R 79/08

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - vorläufige Leistungsgewährung -

    Vielmehr bestimmt sich das Erfordernis der Gewährung von Leistungen zur Rehabilitation ausschließlich nach der Minderung des Leistungsvermögens des Versicherten in seiner nicht nur kurzfristig ausgeübten letzten Tätigkeit (vgl. BSG vom 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R - Fortführung von BSG vom 22.09.1981 - 1 RJ 12/80 - BSG vom 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R und B 5 RJ 36/06 R - LSG Niedersachsen-Bremen vom 29.10.2000 - L 1 R 393/06).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - L 8 R 579/08

    Französischer Staatsbürger; ständiger Aufenthalt in Frankreich; auf Dauer

    Es muss die begründete Aussicht bestehen, dass die Erwerbsunfähigkeit noch beseitigt werden kann (vgl. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 17. Oktober 2006 - B 5 RJ 15/05 R und vom 18. April 1996 - 4 RA 96/95 - ; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 29. Oktober 2008 - L 1 R 393/06, Bayerisches LSG Urteil vom 27. Januar 1999 - L 13 Ra 66/98 - jeweils zitiert nach juris).
  • SG Halle, 07.12.2011 - S 24 R 637/08

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form der

    Teilweise wird darauf abgestellt, dass die Erwerbsfähigkeit von bereits voll erwerbsgeminderten Personen nicht verbessert werden kann (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.10.2008 - L 1 R 393/06 - juris; Luthe in jurisPK SGB VI § 10 Rnr. 52; Niesel in Kasseler Kommentar, Stand 04/2010, § 10 Rnr. 11).
  • SG Halle, 17.09.2014 - S 24 SO 81/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für eine funktionelle

    Zwar wird teilweise zur Regelung in § 10 SGB VI vertreten, dass in Fällen, in denen der Versicherte bereits eine unbefristete Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht in Betracht komme, weil dem Versicherten die notwendige Rehabilitationsfähigkeit fehle (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 05.01.2010 - L 1 R 632/08 - juris, nachfolgend BSG, Urteil vom 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R - juris) oder die Erwerbsfähigkeit von bereits voll erwerbsgeminderten Personen nicht verbessert werden könne (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.10.2008 - L 1 R 393/06).
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