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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.12.2009 - L 13 AS 379/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,28453
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.12.2009 - L 13 AS 379/09 B ER (https://dejure.org/2009,28453)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.12.2009 - L 13 AS 379/09 B ER (https://dejure.org/2009,28453)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Dezember 2009 - L 13 AS 379/09 B ER (https://dejure.org/2009,28453)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Höhe der Fahrkosten im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2008 - L 7 AS 3614/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.12.2009 - L 13 AS 379/09
    Die Entscheidung darüber, in welcher Höhe die Entfernungspauschale für Pendelfahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte bei Förderungsleistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende gewährt wird, steht im Ermessen des Leistungsträgers ( entgegen LSG Stuttgart Urteil vom 18.Dez.2008 - L 7 AS 3614/08- und SG Stade Urteil vom 5.Feb.2010 - S 32 AS 889/09 -).

    Zwar wird in Literatur und Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dem Leistungsträger sei bei der Regelung in § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II ein Ermessen eingeräumt bzgl. der Frage, ob überhaupt Weiterbildungsmaßnahmen bewilligt werden, dass aber hinsichtlich des Umfangs der Leistungserbringung durch die Verweisung in § 16 Abs. 2 SGB II auf die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Regelungen des SGB III ein Ermessen nicht eingeräumt sei, so dass insoweit die Pflichtleistungen im Sinne des SGB III - hier des § 81 Abs. 2 Satz 1 b SGB III - zur Anwendung kämen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Dezember 2008 - L 7 AS 3614/08 - zitiert nach juris; sowie vorgehend SG Freiburg, Urteil vom 8. Juli 2008 - S 4 AS 5722/07 - zitiert nach juris; Eicher in: Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage 2008, § 16 Rdn. 62; Voelzke in: Hauck/Noftz/Voelzke, SGB II, Stand: Juli 2007, § 16 Rdn. 78).

  • SG Freiburg, 08.07.2008 - S 4 AS 5722/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.12.2009 - L 13 AS 379/09
    Zwar wird in Literatur und Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dem Leistungsträger sei bei der Regelung in § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II ein Ermessen eingeräumt bzgl. der Frage, ob überhaupt Weiterbildungsmaßnahmen bewilligt werden, dass aber hinsichtlich des Umfangs der Leistungserbringung durch die Verweisung in § 16 Abs. 2 SGB II auf die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Regelungen des SGB III ein Ermessen nicht eingeräumt sei, so dass insoweit die Pflichtleistungen im Sinne des SGB III - hier des § 81 Abs. 2 Satz 1 b SGB III - zur Anwendung kämen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Dezember 2008 - L 7 AS 3614/08 - zitiert nach juris; sowie vorgehend SG Freiburg, Urteil vom 8. Juli 2008 - S 4 AS 5722/07 - zitiert nach juris; Eicher in: Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage 2008, § 16 Rdn. 62; Voelzke in: Hauck/Noftz/Voelzke, SGB II, Stand: Juli 2007, § 16 Rdn. 78).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2009 - L 13/6 AS 8/06

    Absetzbarkeit; Absetzbetrag; Absetzung; Abzug; abzusetzender Betrag;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.12.2009 - L 13 AS 379/09
    Dies gilt schon deshalb, weil durch den im Steuerrecht, und zwar in § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG festgelegten Pauschsatz pro Kilometer alle mit Erhaltung eines Kraftfahrzeuges verbundene Aufwendungen abgegolten werden sollen, während etwa die Aufwendungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung im Grundsicherungsrecht zusätzlich, und zwar nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II in Abzug gebracht werden können (vgl. dazu: Beschluss des Senats vom 12. Oktober 2009 - L 13 AS 242/09 B ER - und Urteil des Senats vom 3. Dezember 2009 - L 13/6 AS 8/06 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2009 - L 13 AS 242/09

    2. Wohnsitz; Absetzbetrag; Absetzung; Abzug; Angehöriger; Anrechnung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.12.2009 - L 13 AS 379/09
    Dies gilt schon deshalb, weil durch den im Steuerrecht, und zwar in § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG festgelegten Pauschsatz pro Kilometer alle mit Erhaltung eines Kraftfahrzeuges verbundene Aufwendungen abgegolten werden sollen, während etwa die Aufwendungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung im Grundsicherungsrecht zusätzlich, und zwar nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II in Abzug gebracht werden können (vgl. dazu: Beschluss des Senats vom 12. Oktober 2009 - L 13 AS 242/09 B ER - und Urteil des Senats vom 3. Dezember 2009 - L 13/6 AS 8/06 -).
  • LSG Bayern, 21.09.2009 - L 8 AS 585/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Arbeitslosengeld II - einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.12.2009 - L 13 AS 379/09
    Letztlich können aber für den vorliegenden Rechtsstreit diese Fragen offen bleiben und in einem Hauptsacheverfahren einer Klärung zugeführt werden, wobei dann auch auf das Urteil des SG Stade vom 17. Januar 2007 - S 28 AS 419/05 - sowie dessen Beschluss vom 5. Oktober 2009 - S 8 AS 585/09 ER - einzugehen sein wird.
  • SG Stade, 05.02.2010 - S 32 AS 889/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.12.2009 - L 13 AS 379/09
    Die Entscheidung darüber, in welcher Höhe die Entfernungspauschale für Pendelfahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte bei Förderungsleistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende gewährt wird, steht im Ermessen des Leistungsträgers ( entgegen LSG Stuttgart Urteil vom 18.Dez.2008 - L 7 AS 3614/08- und SG Stade Urteil vom 5.Feb.2010 - S 32 AS 889/09 -).
  • SG Stade, 17.01.2007 - S 28 AS 419/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.12.2009 - L 13 AS 379/09
    Letztlich können aber für den vorliegenden Rechtsstreit diese Fragen offen bleiben und in einem Hauptsacheverfahren einer Klärung zugeführt werden, wobei dann auch auf das Urteil des SG Stade vom 17. Januar 2007 - S 28 AS 419/05 - sowie dessen Beschluss vom 5. Oktober 2009 - S 8 AS 585/09 ER - einzugehen sein wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 267/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Kosten der

    Dies gilt schon deshalb, weil durch den im Steuerrecht, und zwar in § 9 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz festgelegten Pauschsatz pro Kilometer, alle mit Erhaltung eines Kraftfahrzeuges verbundene Aufwendungen abgegolten werden sollen, während etwa die Aufwendungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung im Grundsicherungsrecht zusätzlich in Abzug gebracht werden können (vgl. dazu: Beschluss des Senats vom 29. Dezember 2009 - L 13 AS 379/09 B ER - juris Rdn. 20, m. w. Nachw.).
  • SG Stade, 21.10.2011 - S 28 AS 737/11

    Wiederholter Pflichtverstoß liegt vor bei Vereitelung der Aufnahme einer

    Auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung müssen die allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen - wozu das Rechtsschutzbedürfnis gehört - gegeben sein (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.12.2009 - L 13 AS 379/09 B ER -).

    Fehlt es allerdings an der Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den die begehrte Leistung regelnden Bescheid, so ist ein regelungsbedürftiges Rechtsverhältnis insoweit zwischen dem Antragsteller und dem Antragsgegner nicht gegeben (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.12.2009 - L 13 AS 379/09 B ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2011 - L 13 AS 407/10
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 29. Dezember 2009 - L 13 AS 379/09 B ER - im Einzelnen ausgeführt hat, bestehen nämlich erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass sowohl die Entscheidung über das "ob" der Weiterbildungsmaßnahme, als auch das "wie" ihrer Ausgestaltung - insbesondere in kostenmäßiger Hinsicht - der Ermessensbetätigung des Antragsgegners unterliegt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2015 - L 13 BK 9/11
    So habe u.a. auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 29. Dezember 2009, L 13 AS 379/09 B ER; Urteil vom 14. Oktober 2009, L 7 AS 392/07) bereits entschieden, dass bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden Erwerbseinkommens von den Regelungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auszugehen sei, welche denen des Lohn- und Einkommenssteuerrechts über die Absetzung von Werbungs- und damit Fortbildungskosten vorgingen.
  • SG Stade, 03.11.2011 - S 28 AS 777/11

    Bereits Bestehen einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft ist objektiv

    Auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung müssen die allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen - wozu das Rechtsschutzbedürfnis gehört - gegeben sein (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.12.2009 - L 13 AS 379/09 B ER -).
  • SG Stade, 26.01.2011 - S 19 SO 67/08
    Ein Ansatz von 0, 30 EUR erscheint nicht gerechtfertigt, da im Rahmen der Geltendmachung von Fahrtkosten bei der steuerlichen Veranlagung in dem Kilometerbetrag auch die Unterhaltskosten für das Fahrzeug berücksichtigt sind (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. De-zember 2009 - L 13 AS 379/09 ER -).
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