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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.12.2009 - L 13 AS 379/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,28453
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.12.2009 - L 13 AS 379/09 B ER (https://dejure.org/2009,28453)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.12.2009 - L 13 AS 379/09 B ER (https://dejure.org/2009,28453)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Dezember 2009 - L 13 AS 379/09 B ER (https://dejure.org/2009,28453)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Höhe der Fahrkosten im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 267/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von

    Dies gilt schon deshalb, weil durch den im Steuerrecht, und zwar in § 9 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz festgelegten Pauschsatz pro Kilometer, alle mit Erhaltung eines Kraftfahrzeuges verbundene Aufwendungen abgegolten werden sollen, während etwa die Aufwendungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung im Grundsicherungsrecht zusätzlich in Abzug gebracht werden können (vgl. dazu: Beschluss des Senats vom 29. Dezember 2009 - L 13 AS 379/09 B ER - juris Rdn. 20, m. w. Nachw.).
  • SG Stade, 21.10.2011 - S 28 AS 737/11

    Wiederholter Pflichtverstoß liegt vor bei Vereitelung der Aufnahme einer

    Auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung müssen die allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen - wozu das Rechtsschutzbedürfnis gehört - gegeben sein (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.12.2009 - L 13 AS 379/09 B ER -).

    Fehlt es allerdings an der Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den die begehrte Leistung regelnden Bescheid, so ist ein regelungsbedürftiges Rechtsverhältnis insoweit zwischen dem Antragsteller und dem Antragsgegner nicht gegeben (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.12.2009 - L 13 AS 379/09 B ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2011 - L 13 AS 407/10
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 29. Dezember 2009 - L 13 AS 379/09 B ER - im Einzelnen ausgeführt hat, bestehen nämlich erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass sowohl die Entscheidung über das "ob" der Weiterbildungsmaßnahme, als auch das "wie" ihrer Ausgestaltung - insbesondere in kostenmäßiger Hinsicht - der Ermessensbetätigung des Antragsgegners unterliegt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2015 - L 13 BK 9/11
    So habe u.a. auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 29. Dezember 2009, L 13 AS 379/09 B ER; Urteil vom 14. Oktober 2009, L 7 AS 392/07) bereits entschieden, dass bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden Erwerbseinkommens von den Regelungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auszugehen sei, welche denen des Lohn- und Einkommenssteuerrechts über die Absetzung von Werbungs- und damit Fortbildungskosten vorgingen.
  • SG Stade, 03.11.2011 - S 28 AS 777/11

    Bereits Bestehen einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft ist objektiv

    Auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung müssen die allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen - wozu das Rechtsschutzbedürfnis gehört - gegeben sein (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.12.2009 - L 13 AS 379/09 B ER -).
  • SG Stade, 26.01.2011 - S 19 SO 67/08
    Ein Ansatz von 0, 30 EUR erscheint nicht gerechtfertigt, da im Rahmen der Geltendmachung von Fahrtkosten bei der steuerlichen Veranlagung in dem Kilometerbetrag auch die Unterhaltskosten für das Fahrzeug berücksichtigt sind (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. De-zember 2009 - L 13 AS 379/09 ER -).
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