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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 2 EG 2/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11201
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 2 EG 2/13 (https://dejure.org/2013,11201)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.04.2013 - L 2 EG 2/13 (https://dejure.org/2013,11201)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. April 2013 - L 2 EG 2/13 (https://dejure.org/2013,11201)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 3 S. 1 BEEG; § ... 4 Abs. 3 S. 4 Nr. 1 BEEG; § 1626 BGB; § 1626a BGB; § 1671 BGB; In dem Rechtsstreit; A.,; Klägerin und Berufungsklägerin,; Proz.-Bev.: Rechtsanwalt B.,; gegen; Landeshauptstadt Hannover, vertreten durch den Oberbürgermeister, Fachbereich Jugend und Familie, Ihmeplatz 5, 30449 Hannover,; Beklagte und Berufungsbeklagte,; hat der 2. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen; am 30. April 2013 in Celle; durch; den Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht Dr. C.,; die Richterin am Landessozialgericht D. und; die Richterin am Landessozialgericht E.; beschlossen
    Anspruch auf Elterngeld; Weitergewährung auch für den 13. und 14. Lebensmonat des Kindes bei nicht verheirateten Eltern, gemeinsamer Sorgeerklärung vor dem Jugendamt und Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch eine private Vereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Elterngeld; Weitergewährung auch für den 13. und 14. Lebensmonat des Kindes bei nicht verheirateten Eltern, gemeinsamer Sorgeerklärung vor dem Jugendamt und Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch eine private Vereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld; Weitergewährung auch für den 13. und 14. Lebensmonat des Kindes bei nicht verheirateten Eltern, gemeinsamer Sorgeerklärung vor dem Jugendamt und Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch eine private Vereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Der Ausnahmefall, dass ein Elternteil allein 14 Monate Elterngeld erhalten kann, kann nicht durch eine private Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts begründet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Private Absprachen zum Aufenthaltsort eines Kindes begründen keinen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld allein für einen Elternteil - Rechtswirksam begründeten gemeinsamen elterlichen Sorge kann nicht durch privatrechtliche Vereinbarungen geändert werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Bezugszeit von Elterngeld -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 2 EG 2/13
    Nach dem in § 4 Abs. 3 Satz 1 BEEG normierten Grundsatz kann ein Elternteil im Regelfall lediglich für bis zu zwölf Monate nach der Geburt des Kindes Elterngeld in Anspruch nehmen (zur Verfassungsmäßigkeit vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. August 2011 - 1 BvL 15/11 -).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2020 - L 12 SF 8/19

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Verzögerung des Verfahrens

    Streitig ist die Höhe einer Entschädigung wegen einer überlangen Dauer eines Berufungsverfahrens vor dem Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern (Az.: L 2 EG 2/13).

    Die Klägerin hat mit Schreiben vom 18. November 2018 beim hiesigen Beklagten außergerichtlich einen Antrag auf Feststellung der Unangemessenheit der Verfahrensdauer und einen Antrag auf Entschädigung infolge der unangemessenen Dauer des Gerichtsverfahrens L 2 EG 2/13 gestellt.

    Daraufhin hat sich der Beklagte bereit erklärt, der Klägerin eine Entschädigung für die überlange Dauer des Verfahrens L 2 EG 2/13 in Höhe von 3.600,00 EUR zu gewähren.

    Es könne aber insoweit der Klägerin entgegengekommen werden als dass er anstatt eines Vergleichs nunmehr ein Teilanerkenntnis abgebe und er sich bereit erkläre, für das Verfahren L 2 EG 2/13 eine Entschädigung in Höhe von 3.600,00 EUR zu gewähren.

    den Beklagten zu verurteilen, ihr eine weitere Entschädigung für die überlange Dauer des Gerichtsverfahrens L 2 EG 2/13 (LSG Neubrandenburg) in Höhe von weiteren 300, 00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz ab dem 1. Juli 2019 zu gewähren.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten L 12 SF 8/19 EK EG sowie die beigezogenen Gerichtsakten des LSG Mecklenburg-Vorpommern und SG Neubrandenburg (Az.: L 2 EG 2/13 - S 9 EG 4/09) Bezug genommen, deren Inhalt im Übrigen Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.

    Die auf § 198 GVG gestützte Entschädigungsklage betreffend das Berufungsverfahren L 2 EG 2/13 (LSG Neubrandenburg) ist zulässig.

    Unter Zugrundelegung eines vollen Monats als kleinster Zeiteinheit einer Verzögerung hat das Berufungsverfahren L 2 EG 2/13 vor dem LSG Mecklenburg-Vorpommern von Juni 2013 (Berufungseinlegung 31. Mai 2013) bis September 2018 (Zustellung des Urteils am 22. Oktober 2018 und somit insgesamt 64 (volle) Monate gedauert.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 EG 4681/15

    Elterngeld - Anspruch auf 14 Monatsbeträge für ein Elternteil - nicht

    Haben die nicht verheirateten Eltern nach § 1626a BGB die gemeinsame Übernahme der elterlichen Sorge erklärt, dann vermögen private Vereinbarungen über die Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts keinen Anspruch eines Elternteils auf ein mehr als zwölfmonatiges Elterngeld nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 S 4 BEEG zu begründen (Anschluss an LSG Niedersachsen-Bremen 30.04.2013, L 2 EG 2/13, juris).

    Entscheidend ist, wer objektiv Rechtsinhaber der elterlichen Sorge oder des von ihr regelmäßig umfassten Aufenthaltsbestimmungsrechts (§ 1626 Abs. 1 Satz 2 iVm § 1631 Abs. 1 BGB) ist (so bereits LSG Niedersachsen-Bremen 30.04.2013, L 2 EG 2/13).

    Eine rechtsverbindliche Abänderung dieses Rechtszustands setzt eine familiengerichtliche Entscheidung nach § 1671 BGB voraus (LSG Niedersachsen-Bremen 30.04.2013, L 2 EG 2/13; Buchner/Becker , MuSchG, BEEG, 8. Aufl 2008 § 4 BEEG Rn 20; Pauli in Hambüchen, BEEG, EStG, BKKG, § 4 BEEG Rn 11).

    Der Gesetzgeber hat bewusst davon abgesehen, bereits anknüpfend an privatrechtliche (familienrechtlich ohnehin nicht rechtsverbindliche) Vereinbarungen einem Elternteil die Möglichkeit zu einem Leistungsbezug für mehr als zwölf Monate zu eröffnen (ebenso bereits LSG Niedersachsen-Bremen 30.04.2013, L 2 EG 2/13 unter Hinweis auf BT-Drs 16/1889, 24).

  • SG Mainz, 10.02.2015 - S 14 AS 8/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Betreibensaufforderung -

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichts- und Verwaltungsakte (die zur mündlichen Verhandlung beim Landessozialgericht aus dem Verfahren L 2 EG 2/13 beigezogen wurde), der Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist, Bezug genommen.
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