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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2014 - L 11 AL 147/11   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2014 - L 11 AL 147/11 (https://dejure.org/2014,71642)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.06.2014 - L 11 AL 147/11 (https://dejure.org/2014,71642)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Juni 2014 - L 11 AL 147/11 (https://dejure.org/2014,71642)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 10/10 R

    Private Arbeitsvermittlung - Vergütungsanspruch aus einem Vermittlungsgutschein -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2014 - L 11 AL 147/11
    Der Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen die Beklagte hat folgende Voraussetzungen: (1) Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins; (2) wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag (§ 296 Abs. 1 Satz 1 SGB III iVm § 297 SGB III) mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer; (3) Vermittlungstätigkeit mit erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 10/07 R - Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 10/10 R -).

    Eine solche Tätigkeit erfordert nach dem Vermittlungsbegriff des § 652 BGB (zu dessen Anwendbarkeit vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 10/07 R - Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 10/10 R -), dass der Vermittler als Dritter in Kontakt sowohl mit dem Arbeitsuchenden als auch dem Arbeitgeber tritt und durch seine Tätigkeit aktiv die Abschlussbereitschaft beider derart fördert (Kausalität), dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wird.

    Dass ein Kausalzusammenhang zwischen der Vermittlungsleistung und dem Vermittlungserfolg notwendig ist, folgt aus der Formulierung des § 296 Abs. 2 Satz 1 SGB III, der mit der Formulierung "infolge der Vermittlung" dieselbe Kausalität wie § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB ("infolge der Vermittlung") aufgreift (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 10/10 R -).

    Es genügt, dass das Beschäftigungsverhältnis selbst am ersten Tag des Geltungszeitraums des Vermittlungsgutscheins beginnt (vgl. dazu insgesamt BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R -, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 10/10 R -).

  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 10/07 R

    Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers bei einer wirtschaftlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2014 - L 11 AL 147/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der private Arbeitsvermittler selbst Inhaber eines öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruchs, der zunächst einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitnehmer voraussetzt, der sich seinerseits aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergibt, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) richtet, die von den öffentlich-rechtlichen Normen überlagert sind (BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 10/07 R - siehe auch: BGH, Urteil vom 18. März 2010 - III ZR 254/09 -).

    Der Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen die Beklagte hat folgende Voraussetzungen: (1) Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins; (2) wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag (§ 296 Abs. 1 Satz 1 SGB III iVm § 297 SGB III) mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer; (3) Vermittlungstätigkeit mit erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 10/07 R - Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 10/10 R -).

    Eine solche Tätigkeit erfordert nach dem Vermittlungsbegriff des § 652 BGB (zu dessen Anwendbarkeit vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 10/07 R - Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 10/10 R -), dass der Vermittler als Dritter in Kontakt sowohl mit dem Arbeitsuchenden als auch dem Arbeitgeber tritt und durch seine Tätigkeit aktiv die Abschlussbereitschaft beider derart fördert (Kausalität), dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wird.

  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2014 - L 11 AL 147/11
    Es genügt, dass das Beschäftigungsverhältnis selbst am ersten Tag des Geltungszeitraums des Vermittlungsgutscheins beginnt (vgl. dazu insgesamt BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R -, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 10/10 R -).

    Dieser Einwand ist bereits deshalb irrelevant, weil die Beklagte selbst die Geltungsdauer in dem Vermittlungsgutschein am 22. Februar 2011 hat beginnen lassen (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R -, Rn 17).

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2014 - L 11 AL 147/11
    § 421 g Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB III aF vermittelt der Klägerin zwar einen öffentlich-rechtlichen gesetzlichen Zahlungsanspruch gegen die Beklagte (BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 56/05 R -).

    Dieser stellt aber keine Sozialleistung, sondern eine Vergütung aus wirtschaftlicher Betätigung dar (BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 56/05 R -).

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R

    Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2014 - L 11 AL 147/11
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des BSG zum Anspruch auf Verzugs- und Prozesszinsen im Bereich der Vergütungsforderungen zugelassener Leistungserbringer (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 8. September 2009 - B 1 KR 8/09 R - m.w.N.).
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 98/90

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Verzugszinsen - Prozeßzinsen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2014 - L 11 AL 147/11
    Dies hat das BSG für den Bereich des SGB III entschieden (BSG, Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 98/90 - zu einem Anspruch des Arbeitgebers auf Rückerstattung von zu Unrecht gemäß § 128 a Arbeitsförderungsgesetz (§ 147a SGB III aF) erstattetem Arbeitslosengeld).
  • LSG Sachsen, 15.12.2010 - L 1 AL 204/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2014 - L 11 AL 147/11
    Ein allgemeiner öffentlich-rechtlicher Verzinsungsanspruch, der hier einschlägig wäre, besteht daneben nicht (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Dezember 2010 - L 1 AL 204/09; Wagner in: jurisPK-SGB I, 2. Aufl. 2011, § 44 SGB I Rn 3).
  • BGH, 18.03.2010 - III ZR 254/09

    Private Arbeitsvermittlung: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2014 - L 11 AL 147/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der private Arbeitsvermittler selbst Inhaber eines öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruchs, der zunächst einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitnehmer voraussetzt, der sich seinerseits aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergibt, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) richtet, die von den öffentlich-rechtlichen Normen überlagert sind (BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 10/07 R - siehe auch: BGH, Urteil vom 18. März 2010 - III ZR 254/09 -).
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