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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2017 - L 8 SO 231/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,96637
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2017 - L 8 SO 231/17 B ER (https://dejure.org/2017,96637)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.11.2017 - L 8 SO 231/17 B ER (https://dejure.org/2017,96637)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. November 2017 - L 8 SO 231/17 B ER (https://dejure.org/2017,96637)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Bindung des Sozialhilfeträgers an die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2017 - L 8 SO 231/17
    Eine dem WBVG vergleichbare Schutzwirkung ergibt sich jedoch aus § 32 SGB I wegen des Charakters der Vereinbarungen nach § 75 ff. SGB XII als Normverträge (BSG, Urteil vom 2. Februar 2012 - B 8 SO 5/10 R - juris Rdnr. 15; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Juni 2015 - L 7 SO 1447/11 - juris Rn. 85 m.w.N.; Jaritz/Eicher in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 75 Rn. 53 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - L 7 SO 1447/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Klage auf höhere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2017 - L 8 SO 231/17
    Eine dem WBVG vergleichbare Schutzwirkung ergibt sich jedoch aus § 32 SGB I wegen des Charakters der Vereinbarungen nach § 75 ff. SGB XII als Normverträge (BSG, Urteil vom 2. Februar 2012 - B 8 SO 5/10 R - juris Rdnr. 15; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Juni 2015 - L 7 SO 1447/11 - juris Rn. 85 m.w.N.; Jaritz/Eicher in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 75 Rn. 53 m.w.N.).
  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 8/13 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2017 - L 8 SO 231/17
    Nach § 19 Abs. 2 BremLRV SGB XII hat der zuständige Sozialhilfeträger insoweit abweichend von der Maßnahme- und der Ergänzungspauschale (§§ 15, 17 BremLRV SGB XII) die Festsetzung individueller Zusatzleistungen im Rahmen eines gesonderten Hilfeplanverfahrens festzulegen (zur zweifelhaften Systemgerechtigkeit solcher Regelungen für zusätzliche Leistungen vgl. BSG, Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 8/13 R - juris Rn. 14 a.E.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2017 - L 8 SO 249/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2017 - L 8 SO 231/17
    Der Senat hat bereits in seiner den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 28. April 2017 (- L 8 SO 249/16 B ER -) darauf hingewiesen, dass die - womöglich gesetzeswidrige - Praxis im Land Bremen, eine Leistung (Zusatzbetreuung) losgelöst von den gesetzlichen Vorgaben des sozialhilferechtlichen Leistungserbringungsrechts (§§ 75 ff. SGB XII) zu gewähren, die Position des Leistungserbringers schwächt, weil er sich insoweit nicht auf - auch den Träger der Sozialhilfe bindende - Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII berufen kann.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2018 - L 8 SO 249/17

    Anspruch auf Übernahme von Kosten für den Besuch einer Tagesbildungsstätte als

    Im Ergebnis binden die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII den beteiligten Dienst bzw. die Einrichtung insoweit in gleicher Weise wie den Träger der Sozialhilfe (vgl. zu dieser Bindungswirkung auch Senatsentscheidungen vom 28. April 2017 - L 8 SO 249/16 B ER - und 30. November 2017 - L 8 SO 231/17 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2018 - L 8 SO 267/17
    Im Ergebnis binden die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII den beteiligten Dienst bzw. die Einrichtung insoweit in gleicher Weise wie den Träger der Sozialhilfe (vgl. zu dieser Bindungswirkung auch Senatsentscheidungen vom 28. April 2017 - L 8 SO 249/16 B ER -, 30. November 2017 - L 8 SO 231/17 B ER - und 15. Januar 2018 - L 8 SO 249/17 B ER -).
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