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   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 22/16   

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https://dejure.org/2017,26849
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 22/16 (https://dejure.org/2017,26849)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.05.2017 - L 3 KA 22/16 (https://dejure.org/2017,26849)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - L 3 KA 22/16 (https://dejure.org/2017,26849)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Auslegung eines Vergleichs über die Reduzierung eines Richtgrößenregresses im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Auslegung eines Vergleichs über die Reduzierung eines Richtgrößenregresses im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • rechtsportal.de

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 23 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Wirtschaftlichkeitsprüfung/Arzneikostenregress/Schadensersatz | Auslegung eines Vergleichs über die Reduzierung eines Richtgrößenregresses

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.09.2011 - XII ZR 114/10

    Anforderungen an die Auslegung eines Vergleichs betr. Mietforderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 22/16
    Bei der Willenserforschung sind insbesondere der mit der Absprache verfolgte Zweck und die Interessenlage der Parteien zu berücksichtigen ( Bundesgerichtshof , Urteil vom 13. März 2003 - IX ZR 199/00; Beschluss vom 7. September 2011 - XII ZR 114/10; beide juris) .
  • BSG, 18.05.1983 - 6 RKa 18/80

    Kürzung von Kassenarzthornoraren - Begründung eines Prüfungsbescheids - Nennung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 22/16
    Insbesondere sind die Kläger nach st Rspr als Krankenkassen ( vgl hierzu BSGE 55, 110 ) bzw als Verbände von Krankenkassen ( BSGE 60, 69 ) klagebefugt iSv 54 Abs. 1 S 2 SGG.
  • BSG, 28.08.1996 - 6 BKa 22/96

    Anforderungen an die Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen für die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 22/16
    Das BSG ( Beschlüsse vom 28. August 1996 - 6 BKa 22/96 - und vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 70/04 B - beide juris) hat hierzu ausgeführt, dass ein derartiger gerichtlicher Vergleich geschlossen worden sein könne, um Unsicherheiten darüber Rechnung zu tragen, ob angesichts bestimmter Praxisbesonderheiten überhaupt noch eine Unwirtschaftlichkeit der (zahn-)ärztlichen Behandlungsweise feststellbar ist (Alternative 1).
  • BSG, 15.04.1986 - 6 RKa 27/84

    Entscheidung des Prüfungs-oder Beschwerdeausschusses - Anfechtung durch den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 22/16
    Insbesondere sind die Kläger nach st Rspr als Krankenkassen ( vgl hierzu BSGE 55, 110 ) bzw als Verbände von Krankenkassen ( BSGE 60, 69 ) klagebefugt iSv 54 Abs. 1 S 2 SGG.
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 199/00

    Auslegung einer Mietgarantie

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 22/16
    Bei der Willenserforschung sind insbesondere der mit der Absprache verfolgte Zweck und die Interessenlage der Parteien zu berücksichtigen ( Bundesgerichtshof , Urteil vom 13. März 2003 - IX ZR 199/00; Beschluss vom 7. September 2011 - XII ZR 114/10; beide juris) .
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 22/16
    Dabei können auch Umstände außerhalb der eigentlichen Vertragsurkunde für die Auslegung zu berücksichtigen sein ( BGH, Urteil vom 7. Februar 2002 - I ZR 304/99 - juris).
  • BSG, 01.02.2005 - B 6 KA 70/04 B

    Disziplinarverfahren in der Kassenärztlichen Versorgung, Anwendung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 22/16
    Das BSG ( Beschlüsse vom 28. August 1996 - 6 BKa 22/96 - und vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 70/04 B - beide juris) hat hierzu ausgeführt, dass ein derartiger gerichtlicher Vergleich geschlossen worden sein könne, um Unsicherheiten darüber Rechnung zu tragen, ob angesichts bestimmter Praxisbesonderheiten überhaupt noch eine Unwirtschaftlichkeit der (zahn-)ärztlichen Behandlungsweise feststellbar ist (Alternative 1).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 22/16
    Für dessen Auslegung gelten die gleichen Regeln wie für die Auslegung jedes anderen Vertrags ( BSG aaO; SozR 3-4100 § 141b Nr. 10), sodass auf die §§ 153, 157 BGB zurückzugreifen ist.
  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 19/92

    Ablehnungsbescheid - Ayslanerkennung - Kindergeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 22/16
    Maßgeblich ist dabei, wie ein verständiger Empfänger die Erklärung unter Berücksichtigung aller Umstände verstehen durfte ( zur alledem BSG SozR 3-1300 § 34 Nr. 2).
  • BSG, 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R

    Kriegsopferversorgung - Soldatenversorgung - Wehrdienstverhältnis -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 22/16
    aa) Ein Vergleich, der - wie der vorliegende - gem § 101 Abs. 1 S 1 SGG geschlossen worden ist, um den geltend gemachten Anspruch vollständig zu erledigen, beinhaltet materiell-rechtlich einen öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag nach § 54 Abs. 1 SGB X ( BSG SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl, § 101 Rn 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 5 KA 222/13

    Richtgrößenvolumen Arzt

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2018 - L 3 KA 13/18
    Da außerdem der Umfang des möglichen Regresses schon zum Zeitpunkt der Klageerhebung festgestanden hat, orientiert sich der Streitwert hier - wie bei der Bestimmung in Richtgrößenverfahren üblich (vgl hierzu den Senatsbeschluss vom 17. August 2007 - L 3 KA 240/03) - ohne Abschlag an dem vollen Regressbetrag (vgl insoweit auch die Streitwertfestsetzung in der Senatsentscheidung vom 31. Mai 2017 - L 3 KA 22/16 - juris).
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