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   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2020 - L 13 AS 132/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,25482
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2020 - L 13 AS 132/20 B ER (https://dejure.org/2020,25482)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.08.2020 - L 13 AS 132/20 B ER (https://dejure.org/2020,25482)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. August 2020 - L 13 AS 132/20 B ER (https://dejure.org/2020,25482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mehrbedarf nach Magen-Bypass-OP?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Mehrbedarf gegen Jobcenter wegen medizinisch notwendiger Nahrungsergänzungsmittel nach Magen-Bypass-Operation - Vorliegen einer kostenaufwändigen Ernährung im Sinne von § 21 Abs. 5 SGB II

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 9 AS 585/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf für Nahrungsergänzungsmittel als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2020 - L 13 AS 132/20
    Nahrungsergänzungsmittel, bei denen es sich um Lebensmittel handelt (vgl. hierzu ausführlich das auch vom SG zitierte Urteil des Landessozialgerichts [LSG] Niedersachsen-Bremen, 9. Senat, vom 28. Februar 2012 - L 9 AS 585/08 - juris Rn. 42) sind von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung von vornherein ausgeschlossen (vgl. BSG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - B 1 KR 18/16 B - juris Rn. 8 m. w. N.) und können grundsätzlich einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung begründen (so ausdrücklich BSG a. a. O.; so auch LSG Hamburg, Urteil vom 19. Oktober 2017 - L 1 KR 75/16 ZVW - juris Rn. 16; a. A. - allerdings ohne Berücksichtigung des Unterschieds zwischen Nahrungsergänzungsmitteln als Lebensmitteln und Arzneimitteln - Düring in Gagel, SGB II/SGB III, Werkstand: 77. EL März 2020, § 21 SGB II Rn. 39).

    (L 9 AS 585/08) und des 15. Senats vom 10. Januar 2019 (L 15 AS 262/16) beruft, betreffen diese Entscheidungen Fälle, in denen eine von einer ausgewogenen Mischkost abweichende Ernährung nicht erforderlich war, insbesondere - anders als im vorliegenden Fall - eine medizinische Indikation für die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln nicht vorlag.

  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2020 - L 13 AS 132/20
    Der Anspruch setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 65/12 R - juris Rn. 16 m. w. N.) neben der grundsätzlichen Leistungsberechtigung, die hier nicht streitig ist, medizinische Gründe, eine kostenaufwändige Ernährung und einen Ursachenzusammenhang zwischen den medizinischen Gründen und der kostenaufwändigen Ernährung voraus.

    Da die Vollkosternährung vom Regelbedarf gedeckt ist, besteht eine kostenaufwändige Ernährung grundsätzlich nur bei einer besonderen, von der Vollkost abweichenden Ernährungsform (BSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 65/12 R - juris Rn. 19).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 15 AS 262/16

    Kostenübernahme für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2020 - L 13 AS 132/20
    (L 9 AS 585/08) und des 15. Senats vom 10. Januar 2019 (L 15 AS 262/16) beruft, betreffen diese Entscheidungen Fälle, in denen eine von einer ausgewogenen Mischkost abweichende Ernährung nicht erforderlich war, insbesondere - anders als im vorliegenden Fall - eine medizinische Indikation für die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln nicht vorlag.
  • BSG, 05.07.2016 - B 1 KR 18/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - ernsthafte Möglichkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2020 - L 13 AS 132/20
    Nahrungsergänzungsmittel, bei denen es sich um Lebensmittel handelt (vgl. hierzu ausführlich das auch vom SG zitierte Urteil des Landessozialgerichts [LSG] Niedersachsen-Bremen, 9. Senat, vom 28. Februar 2012 - L 9 AS 585/08 - juris Rn. 42) sind von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung von vornherein ausgeschlossen (vgl. BSG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - B 1 KR 18/16 B - juris Rn. 8 m. w. N.) und können grundsätzlich einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung begründen (so ausdrücklich BSG a. a. O.; so auch LSG Hamburg, Urteil vom 19. Oktober 2017 - L 1 KR 75/16 ZVW - juris Rn. 16; a. A. - allerdings ohne Berücksichtigung des Unterschieds zwischen Nahrungsergänzungsmitteln als Lebensmitteln und Arzneimitteln - Düring in Gagel, SGB II/SGB III, Werkstand: 77. EL März 2020, § 21 SGB II Rn. 39).
  • LSG Hamburg, 19.10.2017 - L 1 KR 75/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2020 - L 13 AS 132/20
    Nahrungsergänzungsmittel, bei denen es sich um Lebensmittel handelt (vgl. hierzu ausführlich das auch vom SG zitierte Urteil des Landessozialgerichts [LSG] Niedersachsen-Bremen, 9. Senat, vom 28. Februar 2012 - L 9 AS 585/08 - juris Rn. 42) sind von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung von vornherein ausgeschlossen (vgl. BSG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - B 1 KR 18/16 B - juris Rn. 8 m. w. N.) und können grundsätzlich einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung begründen (so ausdrücklich BSG a. a. O.; so auch LSG Hamburg, Urteil vom 19. Oktober 2017 - L 1 KR 75/16 ZVW - juris Rn. 16; a. A. - allerdings ohne Berücksichtigung des Unterschieds zwischen Nahrungsergänzungsmitteln als Lebensmitteln und Arzneimitteln - Düring in Gagel, SGB II/SGB III, Werkstand: 77. EL März 2020, § 21 SGB II Rn. 39).
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