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   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2011 - L 6 AS 316/10   

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https://dejure.org/2011,122236
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2011 - L 6 AS 316/10 (https://dejure.org/2011,122236)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.10.2011 - L 6 AS 316/10 (https://dejure.org/2011,122236)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - L 6 AS 316/10 (https://dejure.org/2011,122236)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2013 - L 2 AS 1962/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Sind die dort genannten Voraussetzungen erfüllt, kommt es nach Auffassung des Senats nicht darauf an, ob im konkreten Fall für die berufliche Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe nach § 57 SGB III a. F. gewährt wird oder Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III a. F., weil in der Person des Auszubildenden die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §§ 97 ff. SGB III a. F. erfüllt sind (so im Ergebnis auch: LSG Niedersachsen-Bremen, 6. Senat, Urteil vom 31. Oktober 2011 - L 6 AS 316/10; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2010 - L 6 AS 587/10 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 140/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Deswegen können auch Bezieher von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III a. F. vom Ausschluss der Leistungen nach dem SGB II erfasst werden (so auch: LSG Essen, Beschluss vom 13. Juli 2010 - L 6 AS 587/10 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 31. Oktober 2011 - L 6 AS 316/10 -, Beschluss vom 4. Juli 2012 - L 15 AS 168/12 B ER - und Beschluss vom 2. August 2012 - L 15 AS 234/12 B ER - Beschluss des Senats vom 26. Juli 2012 - L 13 AS 112/12 B ER - LSG Stuttgart, Urteil vom 15. Mai 2013 - L 2 AS 1962/12 - in: NZS 213, 796; LSG Chemnitz, Beschluss vom 9. September 2013 - L 7 AS 1237/13 B - in: NZS 2013, 951).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2012 - L 15 AS 168/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Sind die dort genannten Voraussetzungen erfüllt, kommt es nach Auffassung des Senats nicht darauf an, ob im konkreten Fall für die berufliche Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe nach § 57 SGB III a. F. gewährt wird oder Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III a. F., weil in der Person des Auszubildenden die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §§ 97 ff. SGB III a. F. erfüllt sind (so im Ergebnis auch: LSG Niedersachsen-Bremen, 6. Senat, Urteil vom 31. Oktober 2011 - L 6 AS 316/10; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2010 - L 6 AS 587/10 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - L 34 AS 2968/12

    Auszubildender - Bezug von Ausbildungsgeld - Ausbildung zum Bürokaufmann -

    Ist die Förderfähigkeit der Ausbildung danach zu bejahen, ist nicht erheblich, ob individuell tatsächlich Berufsausbildungsbeihilfe nach § 57 SGB III a. F. oder Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III a. F. gewährt wird (vgl. Beschluss vom LSG Niedersachsen-Bremen vom 04. Juli 2012 - L 15 AS 168/12 B ER zitiert nach juris Rdnr. 19 m. w .Nachw., so im Ergebnis auch: LSG Niedersachsen-Bremen, 6. Senat, Urteil vom 31. Oktober 2011 - L 6 AS 316/10; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2010 - L 6 AS 587/10 B ER, alle zitiert nach Datenbank juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2012 - L 13 AS 112/12
    Sind die dort genannten Voraussetzungen erfüllt, kommt es nach Auffassung des Senats nicht darauf an, ob im konkreten Fall für die berufliche Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe nach § 57 SGB III a. F. gewährt wird oder Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III a. F., weil in der Person des Auszubildenden die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §§ 97 ff. SGB III a. F. erfüllt sind (so im Ergebnis auch: LSG Niedersachsen-Bremen, 6. Senat, Urteil vom 31. Oktober 2011 - L 6 AS 316/10; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2010 - L 6 AS 587/10 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2012 - L 15 AS 234/12
    Sind die dort genannten Voraussetzungen erfüllt, kommt es nach Auffassung des Senats nicht darauf an, ob im konkreten Fall für die berufliche Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB III n. F. gewährt wird oder Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III n. F., weil in der Person des Auszubildenden die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §§ 112 ff. SGB III n. F. erfüllt sind (so für die frühere Rechtslage im Ergebnis auch: LSG Niedersachsen-Bremen, 6. Senat, Urteil vom 31. Oktober 2011 - L 6 AS 316/10; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2010 - L 6 AS 587/10 B ER).
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