Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2016 - L 20 SO 517/15 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung von Leistungen nach SGB XII ; Einstweiliger Rechtsschutz; Unstimmigkeiten zwischen zwei Sozialleistungsträgern über die Erwerbsfähigkeit eines Hilfebedürftigen und die Zuständigkeit zur Leistungserbringung; Feststellung von Erwerbsfähigkeit oder -unfähigkeit ...
- rechtsportal.de
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Notwendigkeit des Widerspruchs bei gemeinsamer Einrichtung von Jobcenter und Agentur für Arbeit und ungeklärter Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen; ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewährung von Leistungen nach SGB XII; Einstweiliger Rechtsschutz; Unstimmigkeiten zwischen zwei Sozialleistungsträgern über die Erwerbsfähigkeit eines Hilfebedürftigen und die Zuständigkeit zur Leistungserbringung; Feststellung von Erwerbsfähigkeit oder -unfähigkeit ...
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 21.12.2015 - S 22 SO 600/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2016 - L 20 SO 517/15 B ER
Wird zitiert von ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2016 - L 20 SO 139/16
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende
Obwohl die Antragsgegnerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin auch im Beschwerdeverfahren zu tragen hat, ist dem Prozesskostenhilfegesuch das erforderliche Rechtsschutzinteresse nicht abzusprechen; denn der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt hat ein Wahlrecht, ob er sich wegen seines Vergütungsanspruchs gemäß § 45 RVG an die Staatskasse oder an den erstattungspflichtigen Gegner wendet (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 01.02.2016 - L 20 SO 517/15 B ER).