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   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 1 KR 764/16   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 1 KR 764/16 (https://dejure.org/2018,3492)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.02.2018 - L 1 KR 764/16 (https://dejure.org/2018,3492)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - L 1 KR 764/16 (https://dejure.org/2018,3492)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - L 16 KR 391/15

    Krankengeld; Feststellung der Arbeitsunfähigkeit; Meldung der Arbeitsunfähigkeit;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 1 KR 764/16
    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Verweis auf Urteil vom 11.02.2016 - L 16 KR 391/15 -).

    Ärzte, Krankenkassen und Arbeitgeber, für die das verwendete Formular des Wiedereingliederungsplans bestimmt ist, können bei redlicher Betrachtung die im Wiedereingliederungsplan abgegebenen ärztlichen Erklärungen nur entsprechend verstehen (im Ergebnis ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 11.02.2016 - L 16 KR 391/15 -, juris Rn. 27 f.).

    Dem Sinn und Zweck des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V, die Krankenkassen davon freizustellen, die Voraussetzungen eines verspätet geltend gemachten Krankengeldanspruchs im Nachhinein aufklären zu müssen, und ihr so die Möglichkeit zu erhalten, die Arbeitsunfähigkeit zeitnah durch den MDK überprüfen zu lassen, um der Gefahr eines Leistungsmissbrauchs entgegentreten und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einleiten zu können (vgl. BSG, Urt. v. 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R -, juris Rn. 17 m.w.N.), wurde, wie bereits ausgeführt, durch Übersendung des Plans zur stufenweisen Wiedereingliederung der Klägerin vollumfänglich Rechnung getragen (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 11.02.2016 - L 16 KR 391/15 -, juris Rn. 30).

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 1 KR 764/16
    Sinn und Zweck all dessen ist es - wie schon in der Entstehungsgeschichte der Normen zum Ausdruck kommt -, beim Krankengeld Missbrauch und praktische Schwierigkeiten zu vermeiden, zu denen die nachträgliche Behauptung der Arbeitsunfähigkeit und deren rückwirkende Bescheinigung beitragen könnten (vgl. zum Ganzen BSG, Urt. v. 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R -, juris Rn. 11 ff.; Urt. v. 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R -, juris Rn. 20).

    Erforderlich ist dafür vielmehr ein Akt mit Außenwirkung, der über eine lediglich irgendwie geäußerte innere Überzeugungsbildung des Arztes hinausgeht und in Form eines entsprechenden Schriftstücks ("Bescheinigung") nach außen hin - vor allem gegenüber der als leistungspflichtig in Anspruch genommenen Krankenkasse - beweissicher zu dokumentieren ist (BSG, Urt. v. 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R -, juris Rn. 18).

  • BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 7/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis bei Erfüllungseinwand -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 1 KR 764/16
    Auch die Verwendung der in § 5 Abs. 1 oder § 6 Abs. 1 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) vorgesehenen Vordrucke (Muster 1 und Muster 17) ist nicht notwendig, da die AU-RL den leistungsrechtlichen Krankengeldtatbestand nicht ausgestalten (BSG, Urt. v. 10.12.2012 - B 1 KR 20/11 R - juris, Rn. 13; Urt. v. 12.03.2013 - B 1 KR 7/12 R -, juris Rn. 15).

    In jedem Fall bedarf es keiner weiteren Meldung, wenn der Krankenkasse eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsmitteilung vorliegt, die die Rechtsposition des Versicherten erkennbar stützt und für die Prüfung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Krankengeld verwendet werden kann (vgl. BSG, Urt. v. 10.12.2012 - B 1 KR 20/11 R - juris, Rn. 19 f.; Urt. v. 12.03.2013 - B 1 KR 7/12 R -, juris Rn. 16).

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Prüfung der leistungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 1 KR 764/16
    Auch die Verwendung der in § 5 Abs. 1 oder § 6 Abs. 1 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) vorgesehenen Vordrucke (Muster 1 und Muster 17) ist nicht notwendig, da die AU-RL den leistungsrechtlichen Krankengeldtatbestand nicht ausgestalten (BSG, Urt. v. 10.12.2012 - B 1 KR 20/11 R - juris, Rn. 13; Urt. v. 12.03.2013 - B 1 KR 7/12 R -, juris Rn. 15).

    In jedem Fall bedarf es keiner weiteren Meldung, wenn der Krankenkasse eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsmitteilung vorliegt, die die Rechtsposition des Versicherten erkennbar stützt und für die Prüfung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Krankengeld verwendet werden kann (vgl. BSG, Urt. v. 10.12.2012 - B 1 KR 20/11 R - juris, Rn. 19 f.; Urt. v. 12.03.2013 - B 1 KR 7/12 R -, juris Rn. 16).

  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 B

    Krankenversicherung - Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit - Auslegung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 1 KR 764/16
    Insoweit kommt es auf den objektiven Erklärungsgehalt aus dem Empfängerhorizont und die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls an, wobei bei an eine größere Anzahl oder unbestimmte Vielzahl von Adressaten bestimmten formularmäßigen Erklärungen auf den durchschnittlichen Empfängerhorizont der Zielgruppe einheitlich und objektiv abzustellen ist und nur solche Umstände berücksichtigt werden dürfen, die jedermann bzw. jedem Angehörigen der jeweiligen Adressatengruppe bekannt oder erkennbar sind (BSG, Beschl. v. 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 B -, juris Rn. 13 f.).
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - rechtzeitige ärztliche Feststellung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 1 KR 764/16
    Sie setzt unabdingbar sowohl bei der Erstfeststellung der Arbeitsunfähigkeit als auch bei nachfolgenden Feststellungen die persönliche Untersuchung des Versicherten durch einen Arzt voraus (BSG, Urt. v. 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 1 KR 764/16
    Sinn und Zweck all dessen ist es - wie schon in der Entstehungsgeschichte der Normen zum Ausdruck kommt -, beim Krankengeld Missbrauch und praktische Schwierigkeiten zu vermeiden, zu denen die nachträgliche Behauptung der Arbeitsunfähigkeit und deren rückwirkende Bescheinigung beitragen könnten (vgl. zum Ganzen BSG, Urt. v. 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R -, juris Rn. 11 ff.; Urt. v. 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R -, juris Rn. 20).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 KR 3594/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Nichterreichen des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 1 KR 764/16
    Demgegenüber kommt es nicht darauf an, in welcher Höhe das Krankengeld nach Abführung der von der Klägerin zu tragenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. §§ 170 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, 176 Abs. 1 Satz 1 SGB VI), zur sozialen Pflegeversicherung (§§ 59 Abs. 2 Satz 1, 60 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz SGB XI) und zur Arbeitsförderung (§§ 347 Nr. 5, 349 Abs. 3 SGB III) "netto" an die Klägerin tatsächlich ausgezahlt wird (a. A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.02.2010 - L 4 KR 3594/08 -, juris Rn. 24 ff.).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 1 KR 764/16
    Dem Sinn und Zweck des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V, die Krankenkassen davon freizustellen, die Voraussetzungen eines verspätet geltend gemachten Krankengeldanspruchs im Nachhinein aufklären zu müssen, und ihr so die Möglichkeit zu erhalten, die Arbeitsunfähigkeit zeitnah durch den MDK überprüfen zu lassen, um der Gefahr eines Leistungsmissbrauchs entgegentreten und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einleiten zu können (vgl. BSG, Urt. v. 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R -, juris Rn. 17 m.w.N.), wurde, wie bereits ausgeführt, durch Übersendung des Plans zur stufenweisen Wiedereingliederung der Klägerin vollumfänglich Rechnung getragen (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 11.02.2016 - L 16 KR 391/15 -, juris Rn. 30).
  • BSG, 27.07.2004 - B 7 AL 104/03 R

    Ermittlung des Berufungsstreitwerts - Berücksichtigung von mit der Bewilligung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 1 KR 764/16
    Rechtliche und wirtschaftliche Folgewirkungen der Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch bleiben außer Betracht (vgl. BSG, Urt. v. 27.07.2004 - B 7 AL 104/03 R -, juris Rn. 12 ff., stRspr).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2019 - L 11 KR 3841/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wert des Beschwerdegegenstands iSv § 144 SGG bei

    Der angestrebten Vereinfachung des Verfahrens durch Festlegung einer pauschalen Streitwertgrenze entspricht es, auf den leicht festzustellenden kalendertäglichen Bruttobetrag des Krankengeldes abzustellen (LSG Nordrhein-Westfalen 01.02.2018, L 1 KR 764/16).
  • LSG Sachsen, 10.01.2024 - L 9 KR 84/23
    Der angestrebten Vereinfachung des Verfahrens durch Festlegung einer pauschalen Streitwertgrenze entspricht es, auf den leicht festzustellenden kalendertäglichen Bruttobetrag des Krankengeldes abzustellen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2019 - L 11 KR 3841/18 -, juris Rn. 21; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Februar 2018 - L 1 KR 764/16 -, juris Rn. 39; vgl. keine komplexe Ermittlungstätigkeit: BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 7 AL 104/03 R - juris, Rn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 15 U 439/19

    Anspruch auf Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen

    Dementsprechend besteht Arbeitsunfähigkeit beispielsweise auch während einer stufenweisen Wiedereingliederung fort (§ 74 SGB V; vgl. hierzu auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 01.02.2018 - L 1 KR 764/16 -, juris Rn. 45).
  • SG Hamburg, 18.02.2019 - S 46 KR 2302/17

    Nachweis Arbeitsunfähigkeit zur Weiterbewilligung von Krankengeld

    Insoweit kommt es auf den objektiven Erklärungsgehalt aus dem Empfängerhorizont und die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls an, wobei bei an eine größere Anzahl oder unbestimmte Vielzahl von Adressaten bestimmten formularmäßigen Erklärungen auf den durchschnittlichen Empfängerhorizont der Zielgruppe einheitlich und objektiv abzustellen ist und nur solche Umstände berücksichtigt werden dürfen, die jedermann bzw. jedem Angehörigen der jeweiligen Adressatengruppe bekannt oder erkennbar sind (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01. Februar 2018 - L 1 KR 764/16 -, Rn. 49, juris m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2018 - L 1 KR 38/17

    Krankengeld

    Die zulässige, insbesondere nach Maßgabe von § 144 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGG bei dem hier insgesamt streitigen Krankengeld in Höhe von 992, 18 Euro brutto (vgl. insoweit den Beschluss des Senats vom 01.02.2018 - L 1 KR 764/16 -, juris Rn. 38) und 873, 05 Euro netto statthafte Berufung ist begründet.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - L 16 KR 842/17

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Der Senat hält ausdrücklich an seiner bereits mit dem vom Sozialgericht zitierten Urteil vom 11.02.2016 (L 16 KR 391/15) vertretenen Rechtsauffassung fest, dass ein solcher Wiedereingliederungsplan als Nachweis bzw. Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ausreichen kann, fest (vgl. auch die überzeugenden Ausführungen des LSG NRW, Beschluss vom 01.02.2018 - L 1 KR 764/16, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2018 - L 4 KR 568/17
    Dass der Kläger aus betriebsbedingten Gründen nicht arbeiten konnte, schließt es nicht aus, dass er wegen AU nicht arbeiten konnte; Krg wird bspw auch an Arbeitslose gezahlt (zur sogar grundsätzlichen, weil in § 74 SGB V gesetzlich geregelten Funktion der sWE als Nachweis der AU siehe nur: LSG NRW, Beschluss vom 1. Februar 2018, L 1 KR 764/16 Rn. 50 ff. m.w.N. - Zitierung nach juris).
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