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LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - L 9 SO 691/16 B ER, L 9 SO 692/16 B |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - L 9 SO 691/16 B ER, L 9 SO 692/16 B (https://dejure.org/2017,2008)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.02.2017 - L 9 SO 691/16 B ER, L 9 SO 692/16 B (https://dejure.org/2017,2008)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - L 9 SO 691/16 B ER, L 9 SO 692/16 B (https://dejure.org/2017,2008)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII bei Vorliegen einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Abs. 1 AufenthG
- rechtsportal.de
Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII bei Vorliegen einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Abs. 1 AufenthG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
SGB-XII-Leistungen; Verpflichtungserklärung zur Tragung der Unterhaltskosten für einen Ausländer; Regresspflicht des Erklärenden; Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII bei Vorliegen einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Abs. 1 AufenthG
Verfahrensgang
- SG Münster, 23.11.2016 - S 11 SO 230/16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - L 9 SO 691/16 B ER, L 9 SO 692/16 B
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 9 SO 344/16
Übernahme von Heimkosten als Hilfe zur Pflege
Ist dies jedoch objektiv nicht der Fall, fehlt es dem Leistungsberechtigten an bereiten Mitteln, die bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zu einem entsprechenden Leistungsanspruch gegen den Sozialhilfeträger führen (Senat, Beschl. v. 02.02.2007 - L 9 SO 691/16 B ER, L 9 SO 692/16 B -, juris Rn. 7 f.). - LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2017 - L 8 SO 130/17
Zu den leistungsrechtlichen Auswirkungen einer Verpflichtungserklärung nach § 68 …
Damit dürfen Leistungen gegenüber Hilfebedürftigen wie den Antragstellern nicht allein unter Hinweis auf das bloße Bestehen der Verpflichtungserklärung ausgeschlossen werden, sondern nur, wenn die Antragsteller ihren Bedarf tatsächlich decken können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Februar 2017 - L 9 SO 691/16 B ER - juris Rn. 7 f). - VG Würzburg, 29.04.2019 - W 8 K 19.30609
Tragung der (anwaltlichen) Prozesskosten im Asylprozess
Des Weiteren ist nicht ersichtlich, dass die Klägerin als Schwester einen durchsetzbaren zivilrechtlichen Anspruch gegen ihren Bruder als leicht realisierbares bereites Mittel hat, der auch die Tragung der Anwaltskosten im Asylprozess umfasst (vgl. LSG NRW, B.v. 2.2.2017 - L 9 SO 691/16 B ER, L 9 SO 692/16 - Asylmagazin 2017, 315 - juris).