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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 1 KR 572/11   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 1 KR 572/11 (https://dejure.org/2013,20700)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.07.2013 - L 1 KR 572/11 (https://dejure.org/2013,20700)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - L 1 KR 572/11 (https://dejure.org/2013,20700)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 1 KR 572/11
    Das Gesamtbild der Arbeitsleistung bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, zu denen die rechtlich relevanten Umstände gehören, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (st. Rspr. des BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R, Juris m.w.N.).

    Es ist somit die Rechtsbeziehung maßgeblich, so wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so maßgeblich, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R, Juris m.w.N.).

    Denn bei Diensten höherer Art wandelt sich das Direktionsrecht regelmäßig in eine an den betrieblichen Erfordernissen orientierte funktionsgerechte und dienende Teilhabe am Arbeitsprozess um (zuletzt BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R, Juris m.w.N.; Berchtold in: KSW, § 7 SGB IV Rn. 23 - Weisungen -).

    Allein weit reichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten", der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem verfeinerten Weisungsrecht unterliegt, machen diesen nämlich nicht schon zu einem Selbstständigen, selbst wenn andere Betriebsangehörige den Betroffenen bisweilen als "Chef" betrachten mögen (zum Vorstehenden BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R, Juris m.w.N.).

    Wollten die Eltern, dass der Sohn den Betrieb in der bisherigen Art fortführe, und erlaube es ihre Mitarbeit im Betrieb verbunden mit ihrer Rechtsstellung als Gesellschafter und Geschäftsführer, diesen Willen durchzusetzen, so habe für den Sohn die fremdbestimmte betriebliche Ordnung im Sinne einer Beschäftigung fortbestanden, auch wenn er sich innerhalb des durch die bisherige Betriebsführung vorgegebenen Rahmens frei bewegen durfte (zusammenfassend und m.w.N. BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R).

    In diesem Urteil vom 29.08.2012 (B 12 KR 25/10 R) hat der 12. Senat des BSG offengelassen, ob dieser bisherigen Rechtsprechung (ggf. modifiziert bzw. auf gänzlich atypische Sonderfälle beschränkt) bezogen auf das Versicherungs- und Beitragsrecht gefolgt werden könne oder ob - wofür Einiges spreche - der aus gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben entspringenden Rechtsmacht als Teil der tatsächlichen Verhältnisse größere Bedeutung beizumessen sei.

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R

    Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 1 KR 572/11
    Das SG hat zu Recht ausgeführt, dass es eines Vorverfahrens gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGG nicht bedurfte, weil die Klägerin als Versicherungsträgerin klagt (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 KR 15/10 R, Juris).

    Der Rentenversicherungsträger ist durch die von der Beklagten als Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags getroffene Entscheidung, dass keine Rentenversicherungspflicht bestehe, insoweit beschwert (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 28.09.2011, B 12 KR 15/10 R, Juris).

    Beide Verfahren stehen gleichwertig nebeneinander (BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 KR 15/10 R, Juris).

    Eine Pflicht bzw. Obliegenheit der Einzugsstelle zur Weiterleitung eines solchen Begehrens an den Rentenversicherungsträger bestand nicht (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 KR 15/10 R, Juris).

    Eine obligatorische Statusfeststellung von beschäftigten Kindern erfolgte allerdings erst durch das "Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" vom 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) mit Wirkung zum 01.01.2008 durch die Erweiterung des zu meldenden Personenkreises auf "Abkömmlinge" des Arbeitgebers (BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 KR 15/10 R, Juris).

  • BSG, 24.09.2008 - B 12 R 10/07 R

    Rentenversicherungspflicht - Bezug von Vorruhestandsgeld - Notwendigkeit einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 1 KR 572/11
    Für eine Bestimmung des Streitwerts in hiervon abweichender Höhe gem. § 52 Abs. 1 GVG nach der wirtschaftlichen Bedeutung fehlen in der Regel hinreichende Anhaltspunkte (BSG, Urteil vom 24.09.2008, B 12 R 10/07 R; dem folgend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2010, L 5 KR 5179/08).
  • BSG, 05.03.2010 - B 12 R 8/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Statusfeststellung nach §

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 1 KR 572/11
    Die gesetzlichen Regelungen bieten auch keine Grundlage dafür, den Regelstreitwert wegen der Länge des Zeitraums zu vervielfältigen, für den der versicherungsrechtliche Status des Beigeladenen umstritten ist, wenn die wirtschaftliche Bedeutung in diesem Zeitraum - wie zuvor ausgeführt - nicht beziffert werden kann (BSG, Beschluss vom 05.03.2010, B 12 R 8/09 R, Juris).
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 1 KR 572/11
    Es bestehen somit keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beigeladene zu 2. trotz fehlender relevanter Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen sozialversicherungsrechtlich in die Stellung eines (Mit-)Geschäftsinhabers und Unternehmers eingerückt ist (vgl. BSG, Urteil vom 30.04.2013, B 12 KR 19/11, zitiert nach dem Terminbericht Nr. 19/13; das Urteil ist noch nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2010 - L 5 KR 5179/08

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 1 KR 572/11
    Für eine Bestimmung des Streitwerts in hiervon abweichender Höhe gem. § 52 Abs. 1 GVG nach der wirtschaftlichen Bedeutung fehlen in der Regel hinreichende Anhaltspunkte (BSG, Urteil vom 24.09.2008, B 12 R 10/07 R; dem folgend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2010, L 5 KR 5179/08).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2009 - L 1 KR 555/07

    Rentenversicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 1 KR 572/11
    Die Feststellung der Versicherungspflicht korrespondiert zudem regelmäßig nicht mit der Höhe der entweder zu erstattenden oder nachzufordernden Versicherungsbeiträge; auch kann der wirtschaftliche Wert, gesetzlich rentenversichert zu sein, kaum bemessen werden (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2009, L 1 KR 555/07).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 1 KR 572/11
    Die Verwirkung setze als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung voraus, dass der Berechtigte die Ausübung eines Rechtes während eines längeren Zeitraumes unterlassen habe und weitere besondere Umstände hinzuträten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalles und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen ließen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 01.07.2010, B 13 R 67/09 R, Juris).
  • LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 1 KR 9/11

    Sozialversicherungspflicht von Minderheitsgesellschaftern einer GmbH ohne

    Die beiden Verfahren stehen grundsätzlich gleichwertig nebeneinander, wobei die Zuständigkeit der Einzugsstelle zum einen durch die Vorschrift des § 7a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 SGB IV, wonach die Beteiligten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen können, den Status des Erwerbstätigen feststellen zu lassen, sofern nicht die Einzugsstelle oder ein anderer Versicherungsträger im Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Verfahren zur Feststellung einer Beschäftigung eingeleitet haben, eingeschränkt ist und zum anderen dadurch, dass nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV die Einzugsstelle einen Antrag nach Satz 1 zu stellen hat, wenn sich aus der Meldung des Arbeitgebers ergibt, dass der Beschäftigte Angehöriger bzw. (seit 1. September 2009) Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling des Arbeitgeber oder geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 KR 15/10 R - juris Rn. 22ff.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2013 - L 1 KR 572/11 - juris Rn. 35 f.).
  • LSG Sachsen, 22.11.2013 - L 1 KR 76/10

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer Familiengesellschaft

    Die beiden Verfahren stehen grundsätzlich gleichwertig nebeneinander, wobei die Zuständigkeit der Einzugsstelle zum einen durch die Vorschrift des § 7a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 SGB IV, wonach die Beteiligten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen können, den Status des Erwerbstätigen feststellen zu lassen, sofern nicht die Einzugsstelle oder ein anderer Versicherungsträger im Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Verfahren zur Feststellung einer Beschäftigung eingeleitet haben, eingeschränkt ist und zum anderen dadurch, dass nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV die Einzugsstelle einen Antrag nach Satz 1 zu stellen hat, wenn sich aus der Meldung des Arbeitgebers ergibt, dass der Beschäftigte Angehöriger bzw. (seit 1. September 2009) Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling des Arbeitgeber oder geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 KR 15/10 R - juris Rn. 22ff.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, urteil vom 2. Juli 2013 - L 1 KR 572/11 - juris Rn. 35 f.).
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