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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2022 - L 9 SO 241/22 B   

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https://dejure.org/2022,35128
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2022 - L 9 SO 241/22 B (https://dejure.org/2022,35128)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.11.2022 - L 9 SO 241/22 B (https://dejure.org/2022,35128)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. November 2022 - L 9 SO 241/22 B (https://dejure.org/2022,35128)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2022 - L 9 SO 241/22
    Von derselben Angelegenheit iSd § 15 Abs. 2 RVG ist in der Regel auszugehen, wenn zwischen den weisungsgemäß erbrachten anwaltlichen Leistungen, also den verschiedenen Gegenständen, ein innerer Zusammenhang gegeben ist, also ein einheitlicher Auftrag und ein einheitlicher Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit vorliegt (BSG Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R; LSG Hessen Beschluss vom 04.01.2021 - L 2 AS 507/20 B).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt entscheidungserheblich von der Prüfung der Ansprüche mehrerer Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft iSd SGB II, deren Ansprüche aufgrund eines "vollständig einheitlichen Lebenssachverhalts" (dazu BSG Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R) zu beurteilen sind.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2022 - L 9 SO 241/22
    Die durch die Prozesskostenhilfe begünstigte Partei ist am Verfahren nicht beteiligt (Beschlüsse des Senats vom 28.04.2022 - L 9 SO 101/22 B und vom 30.04.2018 - L 9 AL 223/16 B mwN).
  • LSG Thüringen, 06.01.2021 - L 1 SF 739/20

    Voraussetzungen des Vorliegens derselben Angelegenheit im Gebührenrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2022 - L 9 SO 241/22
    Grundsätzlich liegt bei unterschiedlichen Bewilligungszeiträumen eine einheitliche Angelegenheit iSd § 15 Abs. 2 RVG nicht vor, wenn aufgrund sich wandelnder Verhältnisse eine auf den jeweiligen Bewilligungszeitraum bezogene Prüfung geboten ist (LSG Thüringen Beschluss vom 06.01.2021 - L 1 SF 739/20 B).
  • LSG Hessen, 04.01.2021 - L 2 AS 507/20

    Kosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2022 - L 9 SO 241/22
    Von derselben Angelegenheit iSd § 15 Abs. 2 RVG ist in der Regel auszugehen, wenn zwischen den weisungsgemäß erbrachten anwaltlichen Leistungen, also den verschiedenen Gegenständen, ein innerer Zusammenhang gegeben ist, also ein einheitlicher Auftrag und ein einheitlicher Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit vorliegt (BSG Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R; LSG Hessen Beschluss vom 04.01.2021 - L 2 AS 507/20 B).
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