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LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2020 - L 20 SO 35/20 B |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.02.2020 - L 20 SO 35/20 B (https://dejure.org/2020,9569)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Februar 2020 - L 20 SO 35/20 B (https://dejure.org/2020,9569)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- sozialrechtsiegen.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren wegen bloßer Untätigkeit eines Sozialgerichts
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf - S 42 SO 234/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2020 - L 20 SO 35/20 B
- BSG - B 8 SO 5/20 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.11.2012 - VIII ZB 49/12
Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2020 - L 20 SO 35/20
Spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 am 03. Dezember 2011 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass gegen die Untätigkeit eines Gerichts keine Rechtsmittelmöglichkeit zu einer höheren Instanz vorgesehen ist (vgl. hierzu im Einzelnen BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - VIII ZB 49/12).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2023 - L 4 R 531/23 Im Übrigen macht der Senat darauf aufmerksam, dass das Landessozialgericht für ein etwaiges Untätigkeitsklagebegehren des Klägers gegen die DRV O. instanziell unzuständig wäre und eine etwaige Beschwerde wegen einer vermeintlichen Untätigkeit des Sozialgerichts kein im Prozessrecht geregelter Rechtsbehelf ist (siehe beispielsweise Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.02.2020 - L 20 SO 35/20 B -, juris, Rn. 2;… Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, Vor § 143 Rn. 3d;… Karl, in: Schlegel/Voelzke, juris-PK-SGG, 2. Aufl., § 172 SGG (Stand: 21.0.02.2023).