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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 21 AS 935/20 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 21 AS 935/20 B ER (https://dejure.org/2021,9203)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.03.2021 - L 21 AS 935/20 B ER (https://dejure.org/2021,9203)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. März 2021 - L 21 AS 935/20 B ER (https://dejure.org/2021,9203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anspruch bulgarischer Staatsangehöriger auf Gewährung vorläufiger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 21 AS 935/20
    Für die Gesamtbewertung der Ausübung einer Tätigkeit als Beschäftigung und damit die Zuweisung des Arbeitnehmerstatus ist Bezug zu nehmen insbesondere auf die Arbeitszeit, den Inhalt der Tätigkeit, eine Weisungsgebundenheit, den wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung, die Vergütung als Gegenleistung für die Tätigkeit, den Arbeitsvertrag und dessen Regelungen sowie die Beschäftigungsdauer (EuGH, Urteile vom 19.07.2017 - C - 143/16 m.w.N. und vom 04.02.2010 - C-14/09; vgl. zusammenfassend: BSG, Urteile vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R und vom 12.09.2018 - B 14 AS 18/17 R).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 21 AS 935/20
    Für die Gesamtbewertung der Ausübung einer Tätigkeit als Beschäftigung und damit die Zuweisung des Arbeitnehmerstatus ist Bezug zu nehmen insbesondere auf die Arbeitszeit, den Inhalt der Tätigkeit, eine Weisungsgebundenheit, den wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung, die Vergütung als Gegenleistung für die Tätigkeit, den Arbeitsvertrag und dessen Regelungen sowie die Beschäftigungsdauer (EuGH, Urteile vom 19.07.2017 - C - 143/16 m.w.N. und vom 04.02.2010 - C-14/09; vgl. zusammenfassend: BSG, Urteile vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R und vom 12.09.2018 - B 14 AS 18/17 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2020 - L 19 AS 1204/20

    Kein Arbeitnehmerstatus bei 100 Euro Gehalt für zehn Stunden Arbeit pro Monat

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 21 AS 935/20
    Allein die Tatsache, dass es sich um eine sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigung i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (i.d.F. des Gesetzes vom 18.12.2018, BGBl 1, 2651) gehandelt hat, schließt die Annahme des Arbeitnehmerstatus nicht aus (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.04.2012 - 1 C 10/11; LSG NRW, Urteil vom 19.11.2020 - L 19 AS 1204/20).
  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 21 AS 935/20
    Ist eine der drohenden Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich - etwa weil es dafür weiterer, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu verwirklichender tatsächlicher Aufklärungsmaßnahmen bedürfte -, ist auf der Grundlage einer an der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 -, Rn. 26; 6.8.2014 - 1 BvR 1453/12-, Rn. 10).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 1 C 10.11

    Türkei; türkische Staatsangehörige; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 21 AS 935/20
    Allein die Tatsache, dass es sich um eine sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigung i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (i.d.F. des Gesetzes vom 18.12.2018, BGBl 1, 2651) gehandelt hat, schließt die Annahme des Arbeitnehmerstatus nicht aus (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.04.2012 - 1 C 10/11; LSG NRW, Urteil vom 19.11.2020 - L 19 AS 1204/20).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-413/01

    Ninni-Orasche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 21 AS 935/20
    Dies ist gestützt auf objektive Kriterien und in einer Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeiten und des fraglichen Arbeitsverhältnisses betreffen, festzustellen (EuGH, Urteile vom 6.11.2003 - C-413/01 und vom 21.02.2013 - C-46/12).
  • EuGH, 19.07.2017 - C-143/16

    Abercrombie & Fitch Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 21 AS 935/20
    Für die Gesamtbewertung der Ausübung einer Tätigkeit als Beschäftigung und damit die Zuweisung des Arbeitnehmerstatus ist Bezug zu nehmen insbesondere auf die Arbeitszeit, den Inhalt der Tätigkeit, eine Weisungsgebundenheit, den wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung, die Vergütung als Gegenleistung für die Tätigkeit, den Arbeitsvertrag und dessen Regelungen sowie die Beschäftigungsdauer (EuGH, Urteile vom 19.07.2017 - C - 143/16 m.w.N. und vom 04.02.2010 - C-14/09; vgl. zusammenfassend: BSG, Urteile vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R und vom 12.09.2018 - B 14 AS 18/17 R).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 21 AS 935/20
    § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II gibt vielmehr die Übernahme der "angemessenen" Kosten vor und dient im Zusammenwirken mit anderen Leistungen dazu, über die Verhinderung der bloßen Obdachlosigkeit hinaus das Existenzminimum sicherzustellen (vgl. BVerfGE 125, 175 (228)).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 21 AS 935/20
    Dazu gehört es, den gewählten Wohnraum in einem bestehenden sozialen Umfeld nach Möglichkeit zu erhalten (so BVerfG, 1.8.2017 - 1 BvR 1910/12 -, Rn. 16, juris, unter Verweis auf BSG, 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - Rn. 21, juris).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 21 AS 935/20
    Dazu gehört es, den gewählten Wohnraum in einem bestehenden sozialen Umfeld nach Möglichkeit zu erhalten (so BVerfG, 1.8.2017 - 1 BvR 1910/12 -, Rn. 16, juris, unter Verweis auf BSG, 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - Rn. 21, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - L 21 AS 959/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

  • EuGH, 21.02.2013 - C-46/12

    N. - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Grundsatz der

  • BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 18/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2022 - L 12 SO 327/22

    Anspruch eines polnischen Staatsangehörigen auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

    Nach der zu § 22 Abs. 1 SGB II ergangenen Rechtsprechung ist bei der Prüfung, ob ein Anordnungsgrund für den Eilrechtsschutz vorliegt, im Rahmen der wertenden Betrachtung zu berücksichtigen, welche negativen Folgen finanzieller, sozialer, gesundheitlicher oder sonstiger Art ein Verlust gerade der konkreten Wohnung für den Betroffenen hätte; ein starres Abstellen auf das Erheben einer Räumungsklage seitens des Vermieters ist dabei unzulässig (vgl. BVerfG Beschluss vom 01.08.2017, 1 BvR 1910/12, Rn. 16 m.w.N., juris; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 28.09.2017, L 18 AS 1984/17 B ER, Rn. 3, juris; LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 11.03.2021, L 9 AS 233/21 ER-B, Rn. 13, juris; LSG NRW Beschlüsse vom 03.03.2021, L 21 AS 935/20 B ER, Rn. 19, juris, und vom 09.07.2018, L 7 AS 733/18 B ER, Rn. 28, juris).
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