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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2017 - L 11 KA 76/14   

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https://dejure.org/2017,25825
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2017 - L 11 KA 76/14 (https://dejure.org/2017,25825)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.05.2017 - L 11 KA 76/14 (https://dejure.org/2017,25825)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - L 11 KA 76/14 (https://dejure.org/2017,25825)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsarztrecht; Zulassungsanspruch; Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung; Nachbesetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsarztrecht; Zulassungsanspruch; Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung; Nachbesetzung

  • rechtsportal.de

    SGB V § 103 Abs. 4a S. 1-3
    Vertragsarztrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 21/15 R

    Nachbesetzung einer Viertel-Arztstelle: Sitzeinbringung in MVZ wird schwieriger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2017 - L 11 KA 76/14
    Das BSG hat zu einer solchen Anstellung im Urteil vom 04.05.2016 - B 6 KA 21/15 R - ausgeführt:.

    Allerdings hat das BSG im Urteil vom 04.05.2016 - B 6 KA 21/15 R - zu den Rechtsfolgen einer Umgehung der Voraussetzungen des § 103 Abs. 4a Satz SGB V ausgeführt:.

    Zu solchen Vertrauensschutzgesichtspunkten äußert sich das BSG in seinem Urteil vom 04.05.2016 - B 6 KA 21/15 R -:.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - L 24 KA 68/14

    Negative Konkurrentenklage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2017 - L 11 KA 76/14
    Es geht also ausdrücklich nicht um denselben Vertragsarzt, der zuvor bereits freiberuflich tätig war und dann auf seine Zulassung zu Gunsten einer Tätigkeit im MVZ verzichtet hat (ebenso: Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2016 - L 24 KA 68/14 -).

    Der Verweis in Satz 2 2. Halbsatz auf Satz 5 ist heute also falsch und bezieht sich jetzt auf Satz 3 (Flint in: Hauck/Noftz, November 2016, SGB V, § 103, Rdn. 155; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2016 - L 24 KA 68/14 -).

    Nach der Gesetzesbegründung sollte also nur derjenige angestellte Arzt, der lediglich in einem MVZ auf eine bereits bestehende Arztstelle nachbesetzt wird, nicht von der Privilegierung des § 103 Abs. 4a Satz 2 SGB V profitieren (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2016 - L 24 KA 68/14 -).

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2017 - L 11 KA 76/14
    Entscheidungen in Zulassungsangelegenheiten im Bereich einer KV betreffen deshalb stets und unmittelbar auch ihren Verantwortungsbereich (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R - m.w.N.).
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 34/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Berücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2017 - L 11 KA 76/14
    Die Klage auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ist als Vornahmeklage zulässig (BSG, Urteil vom 02.09.2009 - B 6 KA 34/08 R -).
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2017 - L 11 KA 76/14
    Das nach Anrufung des Berufungsausschusses im Sinne des § 96 Abs. 4 SGB V durchzuführende Verfahren vor dem Berufungsausschuss ist kein Vorverfahren im Sinne des § 95 SGG (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2016 - L 11 KA 102/14

    Sonderbedarfszulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag; Mehrere Zulassungen;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2017 - L 11 KA 76/14
    Die Zulassungsverordnungen regeln das Nähere über die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, die erforderliche Bedarfsplanung und die Beschränkung von Zulassungen (§ 98 Abs. 1 Satz 1 SGB V; Senat, Urteil vom 11.05.2016 - L 11 KA 102/14 -).
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