Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2021 - L 13 VG 76/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Gewaltopferentschädigung nach dem OEG ; Anforderungen an den Beweis einer vorsätzlich rechtswidrigen Gewalttat - hier nach einer nicht autorisierten Sprengstoffexplosion ohne Feststellung einer Straftat
- rechtsportal.de
Anspruch auf Gewaltopferentschädigung nach dem OEG ; Anforderungen an den Beweis einer vorsätzlich rechtswidrigen Gewalttat - hier nach einer nicht autorisierten Sprengstoffexplosion ohne Feststellung einer Straftat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 29.09.2020 - S 42 VG 21/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2021 - L 13 VG 76/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R
Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2021 - L 13 VG 76/20
Aus § 15 Satz 1 KOVVfG kann von vornherein keine Beweiserleichterung abgeleitet werden, wenn ein Verfahrensbeteiligter keine Angabe aus eigenem Wissen machen kann (vgl. BSG, Urteil v. 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R;… Rademacker, in: Gesamtes soziales Entschädigungsrecht, § 1 OEG Rn. 50).Sofern sich ein Geschädigter nicht an den schädigenden Vorgang erinnern kann, ist eine erweiternde Auslegung des § 15 Satz 1 KOVVfG im Übrigen selbst dann ausgeschlossen, wenn der Erinnerungsverlust gerade auf dem schädigenden Vorgang beruht (BSG, Urteil v. 28.06.2006 - B 9 VG 3/99 R;… Gelhausen/Weiner, OEG, 6. Aufl. 2015, § 6 Rn. 8 m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 10 (6) B 8/09
Contergangeschädigte sind nicht Gewaltopfer iSd des Opferentschädigungsgesetzes …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2021 - L 13 VG 76/20
Erforderlich ist mithin auch bei der Prüfung des § 1 Abs. 2 Nr. 1 OEG, dass ein Verbrechen feststellbar ist, durch das zumindest fahrlässig eine Gefahrenlage für Dritte geschaffen wurde (LSG NRW, Beschluss v. 22.02.2010 - L 10 (6) B 8/09 VG, juris Rn. 11). - BSG, 27.04.1989 - 9 RVg 1/88
Härteausgleich für vor dem 16.5.1976 verletzte Personen, Verletzung ohne …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2021 - L 13 VG 76/20
Wenn der Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG eine Gewalttat im Sinne eines tätlichen Angriffs in feindseliger Willensrichtung gegen eine bestimmte Person voraussetzt, muss auch der ihm gleichgestellte Tatbestand des § 1 Abs. 2 OEG auf die Verwirklichung einer besonders ausgeprägten, verbrecherisch herbeigeführten Gefahr beschränkt bleiben (vgl. BSG, Urteil v. 27.04.1989 - 9 RVg 1/88, NJW 1989, 2709, juris Rn. 11).