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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - L 8 R 210/08   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - L 8 R 210/08 (https://dejure.org/2009,17658)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.06.2009 - L 8 R 210/08 (https://dejure.org/2009,17658)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - L 8 R 210/08 (https://dejure.org/2009,17658)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Mitteilungspflicht eines Leistungsempfängers von Witwerrente bei Versäumnis der Inkenntnissetzung über eine Wiederheirat; Umfang der Sorgfaltspflichten bei einem der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Versicherungsnehmer; Möglichkeit der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • Drs-Bund, 16.10.1996 - BT-Drs 13/5700
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - L 8 R 210/08
    Anlass für die Gesetzesänderung sei nämlich eine Beanstandung durch den Bundesrechnungshof gewesen, der moniert habe, dass die vorher geltende Fristenregelung ehrliche Versicherte gegenüber solchen benachteilige, die sich der ungerechtfertigten Überzahlung bewusst seien (Hinweis auf BT-Drs. 13/5700).

    Das entspricht zugleich dem seinerzeitigen Anliegen des Bundesrechnungshofs, unredliche Leistungsbezieher im Rahmen der Fristenregelung des § 45 Abs. 3 SGB X nicht zu begünstigen (BT-Drs. 13/5700, S. 70 zu Nr. 26.4.).

  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 20/90

    Verwaltungsakt - Rücknahme - Wesentliche Änderung - Aufhebung mit Wirkung für die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - L 8 R 210/08
    Es handelt sich dabei um einen Rechtsfolgenverweis (BSG, Urteil vom 11.12.1992, 9a RV 20/90 Rdnr. 20, juris, m.w.N.), sodass der Anwendungsbereich automatisch durch das Vorliegen der vorstehend dargestellten tatbestandlichen Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X eröffnet ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - L 12 AL 70/06

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - L 8 R 210/08
    Andererseits ist es einem der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Versicherten im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten zuzumuten, alles Erforderliche zu unternehmen, um etwaige Verständigungsprobleme auszuräumen (BSG, Urteil vom 24.04.1997, 11 RAr 89/96; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 31.01.2007, L 12 AL 124/06 und 28.02.2007, L 12 AL 70/06; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.2000, L 5 AL 4372/00 unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96

    Arbeitslosmeldung - Zwischenbeschäftigung - Aufnahme - Mißglückter Arbeitsversuch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - L 8 R 210/08
    Nach dem in diesem Zusammenhang maßgeblichen subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff (std. Rspr.; BSG, Urteil vom 05.09.2006, B 7a AL 14/05 R, SozR 4-4300 § 144 Nr. 15; vom 23.07.1996, 7 RAr 14/96, SozR 3-4100 § 105 Nr. 4; jeweils m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2007 - L 12 AL 124/06

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - L 8 R 210/08
    Andererseits ist es einem der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Versicherten im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten zuzumuten, alles Erforderliche zu unternehmen, um etwaige Verständigungsprobleme auszuräumen (BSG, Urteil vom 24.04.1997, 11 RAr 89/96; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 31.01.2007, L 12 AL 124/06 und 28.02.2007, L 12 AL 70/06; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.2000, L 5 AL 4372/00 unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2000 - L 5 AL 4372/00

    Grobe Fahrlässigkeit bei der Rücknahme eines Verwaltungsaktes wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - L 8 R 210/08
    Andererseits ist es einem der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Versicherten im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten zuzumuten, alles Erforderliche zu unternehmen, um etwaige Verständigungsprobleme auszuräumen (BSG, Urteil vom 24.04.1997, 11 RAr 89/96; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 31.01.2007, L 12 AL 124/06 und 28.02.2007, L 12 AL 70/06; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.2000, L 5 AL 4372/00 unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 89/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Wegfall des Begriffsmerkmals der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - L 8 R 210/08
    Andererseits ist es einem der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Versicherten im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten zuzumuten, alles Erforderliche zu unternehmen, um etwaige Verständigungsprobleme auszuräumen (BSG, Urteil vom 24.04.1997, 11 RAr 89/96; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 31.01.2007, L 12 AL 124/06 und 28.02.2007, L 12 AL 70/06; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.2000, L 5 AL 4372/00 unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 20/89

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Anspruch auf Erstattung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - L 8 R 210/08
    Nach dem Wortlaut des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X (" ...soll ...") muss die Behörde bei einer Aufhebung für die Vergangenheit nur dann Ermessen ausüben, wenn ein sog. atypischer Fall vorliegt, wobei die Beurteilung, ob dies der Fall ist, in vollem Umfang der gerichtlichen Prüfung unterliegt (st. Rspr.; BSG, Urteil vom 25.04.1990, 7 RAr 20/89 Rdnr. 42 m.w.N., juris; Steinwedel in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, § 48 Rdnr. 36-38 m.w.N.).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung eines Arbeitsangebots - Inhalt und Form

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - L 8 R 210/08
    Nach dem in diesem Zusammenhang maßgeblichen subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff (std. Rspr.; BSG, Urteil vom 05.09.2006, B 7a AL 14/05 R, SozR 4-4300 § 144 Nr. 15; vom 23.07.1996, 7 RAr 14/96, SozR 3-4100 § 105 Nr. 4; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - L 8 R 210/08
    Damit sind - als Gegenpol zur einmaligen Zahlung - solche Leistungen gemeint, die immer wiederkehrend für bestimmte Abschnitte gewährt werden (vgl. BSG, Urteil vom 26.09.2006, B 1 KR 1/06 R, SozR 4-2500 § 31 Nr. 5 Rdnr. 11).
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

  • SG Osnabrück, 26.03.2014 - S 1 R 708/12

    Rückforderung überzahlter Witwerrente aufgrund Scheidung und Wiederverheiratung

    Für die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung reicht es nicht aus, dass lediglich das Rentenstammrecht noch besteht (a.A. LSG Nordrhein Westfalen, Urteil vom 03.06.2009 - A. L 8 R 210/08 -, zitiert nach juris).

    Sie beruft sich hierzu insbesondere auf ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 03.06.2009 (Az.: L 8 R 210/08, juris Rn. 35 ff.).

    Der gegenteiligen Auffassung der Beklagten, die sich auf ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 03.06.2009 (Az.: L 8 R 210/08, a.a.O.) beruft, wonach der Begriff der "Zahlung" in § 45 Abs. 3 Satz 4 SGB X so auszulegen ist, dass (lediglich) das sich aus dem Bewilligungsbescheid ergebende Rentenstammrecht zum Zeitpunkt der Aufhebung noch bestehen muss und dieser Bescheid sich noch nicht im Sinne eines vollständigen Abschlusses des Leistungsfalles erledigt haben darf, kann nicht gefolgt werden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2010 - L 1 AL 2/10

    Arbeitslosenversicherung

    Hierbei sind auch die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit sowie das Einsichtsvermögen des Betroffenen zu berücksichtigen (zum subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff vgl. u. a. BSG, Urteil vom 29.10.2008 - B 11 AL 52/07 R; LSG NRW, Urteil vom 03.06.2009 - L 8 R 210/08 m. w. N.).

    Es ist einem der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Leistungsempfänger im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten ohne Weiteres zuzumuten, alles erforderliche zu unternehmen, um etwaige Verständigungsprobleme auszuräumen (LSG NRW, Urteil vom 03.06.2009 - L 8 R 210/08).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2022 - L 2 AL 2/18

    Voraussetzungen der Aufhebung einer Leistung mit Wirkung für die Vergangenheit

    Andererseits ist es einem der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Versicherten im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten zuzumuten, alles Erforderliche zu unternehmen, um etwaige Verständigungsprobleme auszuräumen (vgl. BSG , Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 -, juris Rz. 23; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 28. Februar 2007 - L 12 AL 70/06 -, juris Rz. 27 und 03. Juni 2009 - L 8 R 210/08 -, juris Rz. 29; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06. Dezember 2000 - L 5 AL 4372/00 -, juris Rz. 41 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • LSG Bayern, 23.02.2012 - L 9 AL 146/11

    Unverzügliche Mitteilung der Aufnahme einer Tätigkeit bei Arbeitslosigkeit

    Es ist also nicht ein objektiver, sondern ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab anzulegen, es gilt der subjektive Fahrlässigkeitsbegriff (zum subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff vgl. u.a. BSG, Urteil vom 29.10.2008, Az. B 11 AL 52/07 R sowie LSG NRW, Urteil vom 03.06.2009, Az. L 8 R 210/08 m. w. N. sowie Niesel, SGB III, § 330 Rz 31).
  • LSG Hessen, 13.04.2011 - L 9 AL 3/09

    Erstattung von Arbeitslosengeld bei mehr als kurzzeitiger Beschäftigung

    Es ist einem der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Leistungsempfänger im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten ohne Weiteres zuzumuten, alles erforderliche zu unternehmen, um etwaige Verständigungsprobleme auszuräumen (LSG NRW, Urteil vom 3. Juni 2009 - L 8 R 210/08 - juris; Steinwedel in Kasseler Kommentar, SGB X, § 45, Rdnr. 40).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2019 - L 14 R 1097/15

    Anspruch auf Witwerrente; Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Bewilligung und

    Diesbezüglich war umstritten, ob bei tatsächlicher Nichtauszahlung der Rente - wie hier - allein aufgrund eines fortbestehenden Rentenstammrechts noch eine "Zahlung" i.S.d. § 45 Abs. 3 Satz 3 SGB X vorliegt (dafür: LSG NRW, Urteil vom 03.06.2009 - L 8 R 210/08 - auf erfolgte Revision wurde diese Frage vom BSG ausdrücklich offen gelassen: BSG, Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R; dagegen: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.07.2014 - L 12 R 269/12 - die hiergegen eingelegte Revision wurde vom BSG zurückgewiesen (Az.: B 13 R 27/14 R), diesbezüglich liegt derzeit nur der Terminsbericht vom 02.11.2015 vor).
  • SG Köln, 19.10.2015 - S 29 R 1494/13
    Diesbezüglich war umstritten, ob bei tatsächlicher Nichtauszahlung der Rente "— wie hier "— allein aufgrund eines fortbestehenden Rentenstammrechts noch eine "Zahlung" i.S.d. § 45 Abs. 3 Satz 3 SGB X vorliegt (dafür: LSG NRW, Urteil vom 03.06.2009 "— L 8 R 210/08 "— auf erfolgte Revision wurde diese Frage vom BSG ausdrücklich offen gelassen: BSG, Urteil vom 01.07.2010 "— B 13 R 77/09 R; dagegen: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.07.2014 "— L 12 R 269/12 "— die hiergegen eingelegte Revision wurde vom BSG zurückgewiesen (Az.: B 13 R 27/14 R), diesbezüglich liegt derzeit nur der Terminsbericht vom 02.11.2015 vor).
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