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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - L 9 AL 47/15 B   

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https://dejure.org/2015,13208
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - L 9 AL 47/15 B (https://dejure.org/2015,13208)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.06.2015 - L 9 AL 47/15 B (https://dejure.org/2015,13208)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - L 9 AL 47/15 B (https://dejure.org/2015,13208)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung eines Beschwerdeausschlusses nach § 172 Abs. 3 SGG; Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren im sozialgerichtlichen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung eines Beschwerdeausschlusses nach § 172 Abs. 3 SGG

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - L 9 AL 47/15
    Das SG hat zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats und aller übrigen Senate des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen erkannt, dass es für die Beurteilung hinreichender Erfolgsaussichten auf den Zeitpunkt des Eintritts der Bewilligungsreife des PKH-Gesuchs ankommt (vgl. insoweit auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2014 - L 5 AS 1005/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der isolierten Beschwerde gegen die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - L 9 AL 47/15
    Freilich wäre die Beschwerde des Antragstellers gegen den den Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnenden Beschluss des SG vom 27.02.2015 mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, weil sich das Begehren des Antragstellers durch Erlass des Bescheids vom 13.02.2015 offensichtlich erledigt hat (vgl. insoweit auch Leitherer, a.a.O., Vor § 143 Rn. 5 m.w.N.) und auch eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung von § 144 Abs. 4 SGG ebenfalls nicht möglich wäre (vgl. insoweit LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29.09.2014 - L 5 AS 1005/13 B ER -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - L 19 AS 418/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - L 9 AL 47/15
    Ob der Beschwerdeausschluss nach § 172 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a) SGG auch dann eingreift, wenn das SG (auch) tragend darauf abstellt, dass bis zum Zeitpunkt des Beendigung der Instanz keine Bewilligungsreife mangels ausreichenden Nachweises über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers vorgelegen habe und nach Beendigung der Instanz keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe mehr in Betracht komme (dies bejahend LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.02.2012 - L 19 AS 2208/11 B -, juris Rn. 5; Beschl. v. 08.03.2011 - L 19 AS 1969/11 B -, juris Rn. 4; Beschl. v. 12.03.2012 - L 19 AS 418/12 B -, juris Rn. 6; kritisch dazu Aubel, a.a.O.), kann deshalb hier dahinstehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2012 - L 19 AS 2208/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - L 9 AL 47/15
    Ob der Beschwerdeausschluss nach § 172 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a) SGG auch dann eingreift, wenn das SG (auch) tragend darauf abstellt, dass bis zum Zeitpunkt des Beendigung der Instanz keine Bewilligungsreife mangels ausreichenden Nachweises über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers vorgelegen habe und nach Beendigung der Instanz keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe mehr in Betracht komme (dies bejahend LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.02.2012 - L 19 AS 2208/11 B -, juris Rn. 5; Beschl. v. 08.03.2011 - L 19 AS 1969/11 B -, juris Rn. 4; Beschl. v. 12.03.2012 - L 19 AS 418/12 B -, juris Rn. 6; kritisch dazu Aubel, a.a.O.), kann deshalb hier dahinstehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 19 AS 1969/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - L 9 AL 47/15
    Ob der Beschwerdeausschluss nach § 172 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a) SGG auch dann eingreift, wenn das SG (auch) tragend darauf abstellt, dass bis zum Zeitpunkt des Beendigung der Instanz keine Bewilligungsreife mangels ausreichenden Nachweises über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers vorgelegen habe und nach Beendigung der Instanz keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe mehr in Betracht komme (dies bejahend LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.02.2012 - L 19 AS 2208/11 B -, juris Rn. 5; Beschl. v. 08.03.2011 - L 19 AS 1969/11 B -, juris Rn. 4; Beschl. v. 12.03.2012 - L 19 AS 418/12 B -, juris Rn. 6; kritisch dazu Aubel, a.a.O.), kann deshalb hier dahinstehen.
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