Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 17 U 46/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15158
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 17 U 46/07 (https://dejure.org/2008,15158)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.09.2008 - L 17 U 46/07 (https://dejure.org/2008,15158)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. September 2008 - L 17 U 46/07 (https://dejure.org/2008,15158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,15158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entfernung eines orthopädischen Gutachtens aus den Akten; Bedeutung einer rechtswidrigen Veranlassung der Begutachtung für den Anspruch auf Entfernung ; Anspruch auf Entfernung von Sozialdaten aus den Akten

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verwaltungsverfahren - Entfernung eines Gutachtens aus den Akten - Datenschutz - Gutachtenerteilung an Gemeinschaftspraxis - kein Verstoß gegen Auswahl- oder Widerspruchsrecht iSd § 200 Abs 2 SGB VII - kein Beweisverwertungsverbot bei bloßem Verstoß gegen Auswahlrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Entfernung eines orthopädischen Gutachtens aus den Akten des Leistungsträgers, Speicherung von Sozialdaten

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 17 U 46/07
    Denn dieses Widerspruchsrecht gibt dem Betroffenen die Möglichkeit, einer Übermittlung seiner Daten an einen Gutachter zu widersprechen, und beinhaltet damit die zentrale Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung für den Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen und zu entscheiden (vgl. BSG, Urteile vom 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R und B 2 U 10/07 R -).

    Es ist anerkannt, dass im Rahmen eines Gerichtsverfahrens auch ein unzulässiges - dh in rechtswidriger Weise entstandenes oder erlangtes - Beweismittel nicht automatisch ein Verwertungsverbot nach sich zieht, sondern es ist ausgehend von der verletzten Rechtsnorm zu beurteilen, welche Folgen der Verstoß hat (vgl. BSG, Urteile vom 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R und B 2 U 10/07 R -, jeweils mwN; zum Verwaltungsverfahren auch BSGE 94, 149 = SozR 4-2700 § 63 Nr. 2).

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 10/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Nichtbeachtung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 17 U 46/07
    Denn dieses Widerspruchsrecht gibt dem Betroffenen die Möglichkeit, einer Übermittlung seiner Daten an einen Gutachter zu widersprechen, und beinhaltet damit die zentrale Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung für den Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen und zu entscheiden (vgl. BSG, Urteile vom 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R und B 2 U 10/07 R -).

    Es ist anerkannt, dass im Rahmen eines Gerichtsverfahrens auch ein unzulässiges - dh in rechtswidriger Weise entstandenes oder erlangtes - Beweismittel nicht automatisch ein Verwertungsverbot nach sich zieht, sondern es ist ausgehend von der verletzten Rechtsnorm zu beurteilen, welche Folgen der Verstoß hat (vgl. BSG, Urteile vom 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R und B 2 U 10/07 R -, jeweils mwN; zum Verwaltungsverfahren auch BSGE 94, 149 = SozR 4-2700 § 63 Nr. 2).

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - privilegierte Berufskrankheit - gesetzliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 17 U 46/07
    Es ist anerkannt, dass im Rahmen eines Gerichtsverfahrens auch ein unzulässiges - dh in rechtswidriger Weise entstandenes oder erlangtes - Beweismittel nicht automatisch ein Verwertungsverbot nach sich zieht, sondern es ist ausgehend von der verletzten Rechtsnorm zu beurteilen, welche Folgen der Verstoß hat (vgl. BSG, Urteile vom 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R und B 2 U 10/07 R -, jeweils mwN; zum Verwaltungsverfahren auch BSGE 94, 149 = SozR 4-2700 § 63 Nr. 2).
  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer isolierten Leistungsklage -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 17 U 46/07
    Als Rechtsgrundlage für den im Berufungsverfahren allein noch verfolgten Anspruch auf Löschung des Gutachtens kommt nur § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB X in Betracht (vgl. BSG SozR 4-1300 § 84 Nr. 1).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R

    Regelung über Gemeinschaftspraxis in Ärzte-ZV - formelles Gesetz -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 17 U 46/07
    Eine Gemeinschaftspraxis ist durch die gemeinsame Ausübung der ärztlichen Tätigkeit durch mehrere Ärzte der gleichen oder ähnlicher Fachrichtung in gemeinsamen Räumen mit gemeinsamer Praxiseinrichtung, gemeinsamer Karteiführung und Abrechnung sowie mit gemeinsamem Personal auf gemeinsame Rechnung geprägt (BSGE 55, 97, 104 = SozR 5520 § 33 Nr. 1; BSGE 91, 164 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 1; Rieger, Lexikon des Arztrechts, 2. Aufl, Stand: 3. Ergänzungslieferung Juli 2002, Nr. 2050 Rdnr. 1).
  • BSG, 17.11.2006 - B 2 U 58/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren, Verwertbarkeit eines medizinisches

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 17 U 46/07
    Aber abgesehen davon, dass zweifelhaft ist, ob die für das Gerichtsverfahren geltende Regelung des § 407a Abs. 2 ZPO sinngemäß auf § 200 Abs. 2 SGB VII zu übertragen ist, hat das BSG bereits entschieden, dass weder die Durchführung der körperlichen Untersuchung noch die schriftliche Abfassung des Gutachtens in jedem Fall zu den Tätigkeiten gehören, die der SV zwingend selbst erledigen muss, wenn es um die Beurteilung organmedizinischer Krankheitsbilder geht; es reicht vielmehr aus, wenn dieser die von Hilfskräften erhobenen Daten und Befunde nachvollzieht (SozR 4-1750 § 407a Nr. 3).
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 VU 2/03 B

    Verfahrensmängel bei Sachverständigengutachten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 17 U 46/07
    Zwar ist hierzu bereits entschieden worden, dass die Grenze der - nach § 407a Abs. 2 Satz 2 ZPO erlaubten - Mitarbeit überschritten ist (mit der Folge der Unverwertbarkeit des Gutachtens), wenn aus Art und Umfang der Mitarbeit eines weiteren Arztes gefolgert werden kann, der beauftragte SV habe seine das Gutachten prägenden und regelmäßig in einem unverzichtbaren Kern von ihm selbst zu erbringenden Zentralaufgaben nicht selbst wahrgenommen (SozR 4-1750 § 407a Nr. 1).
  • BSG, 22.04.1983 - 6 RKa 7/81

    Ausübung kassenärztlicher Tätigkeit - Gemeinsame Tätigkeit - Versagung wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 17 U 46/07
    Eine Gemeinschaftspraxis ist durch die gemeinsame Ausübung der ärztlichen Tätigkeit durch mehrere Ärzte der gleichen oder ähnlicher Fachrichtung in gemeinsamen Räumen mit gemeinsamer Praxiseinrichtung, gemeinsamer Karteiführung und Abrechnung sowie mit gemeinsamem Personal auf gemeinsame Rechnung geprägt (BSGE 55, 97, 104 = SozR 5520 § 33 Nr. 1; BSGE 91, 164 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 1; Rieger, Lexikon des Arztrechts, 2. Aufl, Stand: 3. Ergänzungslieferung Juli 2002, Nr. 2050 Rdnr. 1).
  • LSG Hessen, 23.03.2012 - L 9 U 27/11

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung -

    Auf letztere als Produkt einer Datennutzung (SG Trier, Urteil vom 3. September 2004 - S 6 U 19/04 - juris) alleine kann kein Anspruch gem. § 84 Abs. 1 SGB X erfolgreich geltend gemacht werden, so lange diese nicht auf "falschen" Anknüpfungs- oder Befundtatsachen beruht (LSG Berlin, Beschluss vom 12. Februar 2003 - L 10 AL 87/02 - juris; Beschluss vom 17. Dezember 2003 - L 11 B 28/03 SB - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2003 - L 8 AL 233/03 - juris; vgl. LSG Nordrhein-Westfalen; Urteil vom 3. September 2008 - L 17 U 46/07 - juris Rdnr. 22).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2008 - L 16 KR 96/08

    Krankenversicherung

    Danach sind Sozialdaten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind bzw zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist; wobei anerkannt ist, dass die Niederlegung solcher Daten in einem schriftlichen medizinischen Gutachten den Tatbestand der Speicherung nach § 67 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 SGB X erfüllt (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.09.2008 - L 17 U 46/07 - juris.de -).
  • VG Magdeburg, 06.02.2013 - 1 A 376/11

    Anspruch auf Vernichtung einer Akte des Gesundheitsamtes oder auf Entfernung

    Danach sind Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind bzw. zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist; wobei anerkannt ist, dass die Niederlegung solcher Daten in einem schriftlichen medizinischen Gutachten den Tatbestand der Speicherung nach § 2 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 DSG LSA erfüllt (vgl. zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 67 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 SGB 10: LSG Nordrhein-Westfalen, U. v. 03.09.2008 - L 17 U 46/07 -, juris, Rdnr. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht