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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 11 KA 40/14 B RG   

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https://dejure.org/2014,48047
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 11 KA 40/14 B RG (https://dejure.org/2014,48047)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.12.2014 - L 11 KA 40/14 B RG (https://dejure.org/2014,48047)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - L 11 KA 40/14 B RG (https://dejure.org/2014,48047)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhörungsrüge zu einer Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Querulatorische Eingaben; Erfordernis einer dienstlichen Äußerung

  • rechtsportal.de

    SGG § 60 Abs. 1 ; ZPO § 45 Abs. 1
    Anhörungsrüge zu einer Richterablehnung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 39 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Verfahrensrecht | Missbräuchlicher Antrag auf Ablehnung eines Richters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anhörungsrüge zu einer Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Querulatorische Eingaben; Erfordernis einer dienstlichen Äußerung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - L 11 KA 24/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 11 KA 40/14
    Soweit der Kläger sich auf die mündliche Verhandlung vom 26.05.2010 (L 11 KA 24/09) bezieht, scheitert das Ablehnungsrecht - wiederum offenkundig - an § 43 ZPO.

    Er ist, wie der Senat schon im Urteil vom 26.05.2010 - L 11 KA 24/09 - festgestellt hat, in hohem Maße uneinsichtig.

  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 11 KA 40/14
    Falls die Rüge sich als begründet erweist, wird die Rechtskraft aber durchbrochen und das Verfahren gemäß § 321a Abs. 5 ZPO fortgeführt (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04).".
  • OLG Braunschweig, 05.09.2013 - 6 SchH 267/13

    Entschädigung für unangemessene Dauer eines Wiederaufnahmeverfahrens bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 11 KA 40/14
    Eine vernünftige Rechtsauffassung erlaubt und verlangt ggf. zur Ressourcenschonung, dass querulatorisch einzuordnende Eingaben nach einer vorherigen sachlichen Bescheidung und einer entsprechenden Ankündigung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs unbeachtet bleiben (Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 05.09.2013 - 6 SchH 267/13 - Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Auflage, 2012, Einl III Rdn. 66).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2011 - L 11 SF 182/11

    Sonstige Angelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 11 KA 40/14
    In der Begründung einer Anhörungsrüge ist schlüssig auszuführen, inwiefern der behauptete Verstoß des Gerichts sich auf dessen Entscheidung ausgewirkt haben kann, der Anhörungsfehler für die Entscheidung also rechtlich kausal gewesen sein soll (Senat, Beschluss vom 23.12.2011 - L 11 SF 182/11 AB -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2012 - L 11 AS 1240/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 11 KA 40/14
    Steht - wie hier - der für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erhebliche Sachverhalt unstreitig fest, bedarf es jedenfalls keiner im Einzelnen begründeten dienstlichen Äußerung (Senat, Beschlüsse vom 22.10.2012 - L 11 AS 1240/12 B -, 11.01.2010 - L 11 AR 98/09 AB - und 19.07.2010 - L 11 SF 198/10 AB - LSG Niedersachsen, Beschluss vom 26.09.2001 - L 4 B 202/01 KR - m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.11.2006 - L 10 AR 79/06 AB -).
  • BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09

    Richterablehnung: Erledigung des Ablehnungsgesuchs trotz Anhörungsrüge gegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 11 KA 40/14
    Die Frage, ob ein als befangen abgelehnter Richter nach der ohne seine Mitwirkung erfolgten Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs in einem hierauf bezogenen Anhörungsrügeverfahren mitwirken darf, ist umstritten (Entscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters: Bundesfinanzhof, Beschluss vom 12.03.2009 - XI S 17-21/08 - Musielak, in: Musielak, ZPO, 11. Auflage, 2014, § 321a Rdn. 10; Utermark, in: Beck-OK/ZPO, § 321a Rdn. 30; andererseits Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 15.06.2010 - XI ZB 33/09 -).
  • BVerwG, 07.01.2004 - 4 PKH 5.03

    Anforderungen an die Darlegung der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 11 KA 40/14
    Anderes gilt jedoch, wenn sich der Befangenheitsantrag als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt, wovon auszugehen ist, wenn ein die Annahme der Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht wird, sondern das Vorbringen des Klägers keinen Bezug zu der jeweiligen Person der abgelehnten Richterin oder des abgelehnten Richters aufweist und von vornherein ungeeignet ist, das Misstrauen in die Unparteilichkeit der jeweiligen Richterin oder des jeweiligen Richters zu rechtfertigen (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.01.2004 - 4 PKH 5.03 - Verwaltungsgerichtshof Bayern, Beschluss vom 25.09.2014 - 23 A 13.1623 -).
  • BGH, 05.03.2001 - I ZR 58/00

    Besorgnis der Befangenheit wegen der Zugehörigkeit verschiedener Richter am BGH

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 11 KA 40/14
    Gericht im Sinne dieser Regelung ist der durch seine geschäftsplanmäßigen Vertreter ergänzte Spruchkörper (BGH, Beschluss vom 5. März 2001- I ZR 58/00, BGH-Report 2001, 432, 433; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 45 Rn. 2 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen, 26.09.2001 - L 4 B 202/01

    Inhalt und Umfang der dienstlichen Äußerung eines Richters; Befangenheit eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 11 KA 40/14
    Steht - wie hier - der für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erhebliche Sachverhalt unstreitig fest, bedarf es jedenfalls keiner im Einzelnen begründeten dienstlichen Äußerung (Senat, Beschlüsse vom 22.10.2012 - L 11 AS 1240/12 B -, 11.01.2010 - L 11 AR 98/09 AB - und 19.07.2010 - L 11 SF 198/10 AB - LSG Niedersachsen, Beschluss vom 26.09.2001 - L 4 B 202/01 KR - m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.11.2006 - L 10 AR 79/06 AB -).
  • BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08

    Zur selbständigen Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen über

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 11 KA 40/14
    Gegen die Zulässigkeit der im vorliegenden Fall erhobenen Anhörungsrüge bestehen keine Bedenken (vgl. BVerfG, NJW 2009, 833, 834).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZB 280/03

    Rechtshandlungen eines abgelehnten Richters

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2011 - L 11 SF 329/11

    Sonstige Angelegenheiten

  • VGH Bayern, 25.09.2014 - 23 A 13.1623

    Klage auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2023 - 13 S 1020/23

    Mitwirkung eines als befangen abgelehnten Richters an einer Anhörungsrüge nach

    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 15.06.2010 - IX ZB 33/09 - juris Rn. 17; ebenso etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.12.2014 - L 11 KA 40/14 B RG - juris Rn. 10; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2021 - L 9 SF 248/20 AB RG - juris Rn. 2; Vollkommer a. a. O. § 47 Rn. 3; Meinert, Befangenheit im Rechtsstreit, Rn. 134) das Ende der Wartepflicht gemäß § 47 Abs. 1 ZPO auch durch die Einlegung einer zulässigen Anhörungsrüge - nicht aber wegen der noch offenen Frist für eine Anhörungsrüge (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10 - juris Rn. 11; BFH, Beschluss vom 08.07.2013 - III B 149/12 - juris Rn. 15; Vossler in BeckOK ZPO, § 47 Rn. 3) - hinausgeschoben wird, ist fraglich, ob dem im Verwaltungsprozess die Regelung des § 152a Abs. 6 i. V. m. § 149 Abs. 1 Satz 2 VwGO entgegensteht.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 161/17
    Eine vernünftige Rechtsauffassung erlaubt und verlangt gegebenenfalls zur Ressourcenschonung, dass querulatorisch einzuordnende Eingaben nach einer vorherigen sachlichen Bescheidung und einer entsprechenden Ankündigung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs unbeachtet bleiben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Dezember 2014, L 11 KA 40/14 B RG, in Juris m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 162/17
    Eine vernünftige Rechtsauffassung erlaubt und verlangt gegebenenfalls zur Ressourcenschonung, dass querulatorisch einzuordnende Eingaben nach einer vorherigen sachlichen Bescheidung und einer entsprechenden Ankündigung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs unbeachtet bleiben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Dezember 2014, L 11 KA 40/14 B RG, in Juris m. w. N.).
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