Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2022 - L 21 AS 33/22 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,3646
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2022 - L 21 AS 33/22 B ER (https://dejure.org/2022,3646)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.02.2022 - L 21 AS 33/22 B ER (https://dejure.org/2022,3646)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Februar 2022 - L 21 AS 33/22 B ER (https://dejure.org/2022,3646)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,3646) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2022 - L 21 AS 33/22
    Soweit - wie hier - existenzsichernde Leistungen in Frage stehen, sind die Anforderungen an den Anordnungsgrund und den Anordnungsanspruch hierbei weniger streng zu beurteilen und die Folgenabwägung hat unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers zu erfolgen (vgl. BVerfG, 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02 -).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2022 - L 21 AS 33/22
    Soweit - wie hier - existenzsichernde Leistungen in Frage stehen, sind die Anforderungen an den Anordnungsgrund und den Anordnungsanspruch hierbei weniger streng zu beurteilen und die Folgenabwägung hat unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers zu erfolgen (vgl. BVerfG, 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02 -).
  • LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 71/22
    Kann der Leistungsempfänger nicht darlegen, dass sich eine notwendige "eiweißdefinierte Kost" von einer vollwertigen Ernährung unterscheidet, so besteht kein Anspruch auf Bewilligung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.02.2022 - L 21 AS 33/22 B ER - juris Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht